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Von Zuzahlung befreite Medikamente werden nicht geliefert

Dies ist eine Diskussion zu Von Zuzahlung befreite Medikamente werden nicht geliefert innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 21.01.2012, 19:49
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Von Zuzahlung befreite Medikamente werden nicht geliefert

Moin!

Ich weiß nicht, ob ich mit folgendem Fall hier richtig bin, weil es neben SGB V auch das Medizinrecht streift, für welches ja ein eigenes Forum besteht. Ich versuche es mal hier:

Angenommen, Kassenpatient A. erhält von seinem Hausarzt ein Medikament zur Senkung des Blutdrucks verordnet, welches er regelmäßig und warsch. lebenslang einnehmen muss. Dieses Medikament wird von mind. Einem Dutzend Pharmafirmen/Herstellern hergestellt bzw. vertrieben. Fünf Hersteller dieses Medikaments geben dieses zu einem Preis an die Apotheken ab, der 30% unter dem gültigen Festbetrag liegt, welchen der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) festgelegt hat. Diese Medikamente sind somit gemäß §31 Abs.3 Satz4 SGB V von einer Zuzahlung von Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen befreit.
Nun erlebt es unser Musterpatient A. immer wieder, dass das besagte, sehr gängige Me-dikament von keinem Hersteller, der mit diesem Medikament unter dem Festbetrag liegt, lieferbar ist. Der Apotheker bestellt bei seinem Großhändler zwar immer wieder das Medikament eines der Hersteller ohne Zuzahlungsverpflichtung, der erhält dieses aber nicht (z.Z. nicht lieferbar). Dem Patienten A. bleibt nun nichts anderes übrig, als dieses Medikament bei einem anderen Hersteller einzukaufen, welches mit einer Zuzahlung von 5,00 Euro verbunden ist. Der Patient A. ärgert sich sehr über diesen Zustand, zumal ihm das auch schon bei der ärztlichen Verordnung anderer Medikamente wiederholt passiert ist.

Frage: Wie kann sich nun der Patient A. verhalten? Er ist verärgert darüber, dass weder die Krankenkasse noch der GKV die mit den Pharmaherstellern vereinbarten Verträge dahingehend überwacht, dass diese auch eingehalten werden. Seine Vermutung geht sogar so weit, dass er glaubt, dass es sich bei diesen Verträgen zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen teils um Scheinverträge handelt. Der Patient könnte sich ja nun an seine Krankenkasse wenden, die ja über ihren Spitzenverband damit wirbt, dass besagtes Medikament und hunderte weitere von einer Zuzahlung befreit sind. Nun ist wohl absehbar, was bei einer solchen Maßnahme herauskommen würde.

Wie und wo kann nun aber der verärgerte Musterpatient etwas gegen diesen Unzustand unternehmen?

Geändert von Litfass (21.01.2012 um 20:31 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 21.01.2012, 22:11
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AW: Von Zuzahlung befreite Medikamente werden nicht geliefert

Zitat:
Zitat von Litfass Beitrag anzeigen
Er ist verärgert darüber, dass weder die Krankenkasse noch der GKV die mit den Pharmaherstellern vereinbarten Verträge dahingehend überwacht, dass diese auch eingehalten werden.
Äääh, wer hat schon einen dieser Verträge gesehen? Meines Wissens befinden sich diese unter Verschluss.

Zitat:
Seine Vermutung geht sogar so weit, dass er glaubt, dass es sich bei diesen Verträgen zwischen Krankenkassen und Pharmaunternehmen teils um Scheinverträge handelt.
Gut möglich. Oder die Hersteller haben eine stillschweigende Vereinbarung getroffen...

Zitat:
Der Patient könnte sich ja nun an seine Krankenkasse wenden, die ja über ihren Spitzenverband damit wirbt, dass besagtes Medikament und hunderte weitere von einer Zuzahlung befreit sind. Nun ist wohl absehbar, was bei einer solchen Maßnahme herauskommen würde.
Jo, ist es. Außer Spesen nix gewesen.

Zitat:
Wie und wo kann nun aber der verärgerte Musterpatient etwas gegen diesen Unzustand unternehmen?
Darüber könnte man nun vieles sagen, was aber eigentlich alles OT ist und in die politische Richtung zielt. Juristisch könnte der Patient versuchen seine GKV zu verklagen, um eine Offenlegung der Rabattverträge zu erzwingen. Die könnten dann dahingehend geprüft werden, ob eine regelmäßige Lieferung überhaupt zugesagt wurde. Außerdem könnte er noch versuchen kartellrechtliche Überprüfung der Pharmahersteller anzuregen. Da ihm aber nicht versprochen wurde, dass gerade sein Medikament zuzahlungsfrei erhältlich ist, würde wohl nur unlautere Werbung vorliegen.

Es wird von manchen Stellen ja auch gemutmaßt, dass die GKVen gar keine KdÖR sind bzw. sich nicht entsprechend verhalten, aber, um ehrlich zu sein: man sticht in einen Pudding, und es geht um Milliarden.
__________________
Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz.
Albert Einstein

Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden.
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Alt 22.01.2012, 01:10
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AW: Von Zuzahlung befreite Medikamente werden nicht geliefert

Zitat:
Zitat von Litfass Beitrag anzeigen
Frage: Wie kann sich nun der Patient A. verhalten?
Eine andere Apotheke suchen. Ggf. eine Online-Apotheke.

Ich habe es in meinem ganzen Leben noch nie erlebt, daß mir eine Apotheke nicht genau das Medikament verkauft hat, daß ich haben wollte. Schlimmstenfalls muß man 24 Stunden drauf warten.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
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Alt 22.01.2012, 09:09
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AW: Von Zuzahlung befreite Medikamente werden nicht geliefert

Doch ich hatte das bei einem Kunden von mir vor einiger Zeit auch da ging es aber nicht um ein Blutdruck Medikament sondern um ein anderes und in keiner Apotheke in seiner Region war das lieferbar. Weil die Apotheken ja von einem regionalen Zentrallager beliefert werden und wenn da nix ist kriegen alle nix. Internetapotheke hab ich ihm dann auch empfohlen aber sag das mal einem 80 Jährigen. "Was Internet was issn das? So ein schweinskram mach ich nicht"

Lange Rede kurzer Sinn nach Telefonat mit dem Fachreferenden für Medikamente wurde mir bestätigt das da wohl eine Produktionslinie ausgefallen ist und deshalb lieferprobleme bestehen. Sowas kann immer mal vorkommen. Bei uns ist es so wenn ein Patient wissen will was für Hersteller sein Medikament ohne Zuzahlung vertreiben können die sogar nachfragen da können wir nachschauen. Mitunter hängt das auch vom Arzt ab wenn der zum Beispiel LThyroxin mit oder ohne Jod verordnet.(Was ja sicher seinen Grund hat ich bin kein Mediziner). Mit Jod keine Befreiung ohne Jod hat Befreiung alles nicht so ganz einfach.
Die Verträge und Preise ändern sich ja praktisch auch monatlich.
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Alt 22.01.2012, 12:23
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AW: Von Zuzahlung befreite Medikamente werden nicht geliefert

Zitat:
Zitat von Humungus Beitrag anzeigen
... Da ihm aber nicht versprochen wurde, dass gerade sein Medikament zuzahlungsfrei erhältlich ist, würde wohl nur unlautere Werbung vorliegen...
Doch! Mein Beispielpatient hat mal in die aktuelle Liste des GKV Spitzenverbandes (Stand vom 15.01.2012) geschaut. Sowohl das vom Arzt verordnete Medikament als auch fünf identische Präparate sind da als Zuzahlungsfrei aufgeführt. Dies wurde auch vom Apotheker anhand der Pharmazentralnummer (PZN) überprüft. Und alle sechs Medikamente sind nicht lieferbar und befinden sich beim Großhandel im Rückstand. Lieferzeit ungewiß. Idendische, von einer Zuzahlung nicht befreite Präparate sind hingegen am Lager.
Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
... Ich habe es in meinem ganzen Leben noch nie erlebt, daß mir eine Apotheke nicht genau das Medikament verkauft hat, daß ich haben wollte. Schlimmstenfalls muß man 24 Stunden drauf warten.
So kenne ich das im Allgemeinen ja auch. Aber wie gesagt, hier geht es um ein von einer Zuzahlung befreites Medikament...

Nun kommt es Beispielspatient gar nicht mal so sehr auf die 5,- Euro Zuzahlung an. Ihm geht es ums Prinzip. So hat der jetzt einen Beschwerdebrief an seine Krankenkasse und dem GKV losgelassen und um Aufklärung gebeten. Schließlich "haben
Krankenkassen die Möglichkeit, Apotheken bei Nichtbedienen der Rabattverträge entgangene Einsparungen in Rechnung zu stellen (Retaxierungen). Sollte die Apotheke aufgrund einer Lieferunfähigkeit nicht in der Lage gewesen sein, des Rabattarzneimittel abzugeben, ist sie verpflichtet, dieses zu dokumentieren, z.B. durch den Defektnachweis ihres Pharmagroßhändlers. Viele Großhändler bieten eine Recherche in alten Lieferscheinen auch online an". (Quelle: Deutsches Apotheken Portal). Dem Musterpatienten hier scheint damit zwar auch nicht geholfen. Aber vielleicht wehren sich ja auch noch andere Patienten gegen diese Pharmama... und bringen damit einen Stein ins rollen.
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