Dies ist eine Diskussion zu Verjährung Forderung Rentenversicherung innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Verjährung Forderung Rentenversicherung ich habe folgende Fragestellung: Ein Unternehmer soll in den Jahren 2005 und 2006 Scheinselbstständige beschäftigt haben. Diesbezüglich ermittelte die Staatsanwaltschaft seit Ende 2006 wegen Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen. Die Rentenversicherung kam in dieser Zeit nie direkt auf den Unternehmer zu, stand aber mit den Ermittlungsbehörden in Kontakt. Anfang 2011 wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Also ohne rechtliche Schuldanerkenntnis. Der Unternehmer ist und war zwar immer von seiner Unschuld überzeugt, stimmte der Einstellung aber dennoch zu. Wie verhält es sich nun mit der Rentenversicherung (also einer Nachforderung der Sozialversicherungsbeiträgen)? Normalerweise verjähren diese Forderungen nach vier Jahren. Bei Vorsatz oder bedingtem Vorsatz aber erst nach 30 Jahren. Vorsatz muss von der Rentenversicherung nachgewiesen werden. Der Unternehmer (als Nicht-Jurist) war und ist überzeugt davon, dass es sich nicht um Scheinselbstständige gehandelt hat. Sollte er mit dieser rechtlichen Einschätzung aber falsch liegen, hätte er zumindest nicht bewußt gegen Gesetze verstoßen. Könnte ihm dennoch bedingter Vorsatz unterstellt werden und die Forderung somit 30 Jahre lang betrieben werden? Würde mich freuen, wenn sich jemand mit dieser Problematik auskennt. Viele Grüße, Michael Geändert von Wotan (11.10.2011 um 02:06 Uhr). |
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| AW: Verjährung Forderung Rentenversicherung Auch für Leute, die sonst keine Hemmungen kennen, gilt Absatz 2 in SGB IV § 25 Verjährung: "(2) Für die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die Wirkung der Verjährung gelten die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs sinngemäß. Die Verjährung ist für die Dauer einer Prüfung beim Arbeitgeber gehemmt;" Mutmaßlich hat die Kasse deshalb noch keine eigenen Forderungen erhoben. Aber eine Anfrage könnte das klären. Denn eine gehemmte Verjährung zieht die Verjährung eben in die Länge, auch über die normalen vier Jahre hinaus. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Verjährung Forderung Rentenversicherung Hallo, danke. Aber es gab doch keine Prüfung beim Unternehmer? Die Rentenversicherung ist nie auf ihn zugekommen. Die Staatsanwaltschaft hat ermittelt. Das ist doch keine Prüfung, welche die Verjährung hemmt, sondern ein ganz anderer Vorgang (welcher zudem über 4 Jahre gedauert hat)? Viele Grüße, Michael |
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| AW: Verjährung Forderung Rentenversicherung Hallo, weiß denn niemand eine Antwort? Die Verjährung dürfte ja nach meinem Verständnis nicht gehemmt sein, da die Rentenversicherung keine offizielle Prüfung eingeleitet hat. Viele Grüße, Michael |
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| AW: Verjährung Forderung Rentenversicherung Bei uns prüfen auch die Krankenkassen und die Betriebsprüfer, alle auch im Namen und im Auftrag der Rentenversicherung. Ob das auch die Staatsanwaltschaft tut? Tun kann? Jedenfalls scheint es so, denn die Rente ist ja informiert worden - und hat die Füße still gehalten, wohl wohlwissend, dass sie alle Zeit der Welt hat, sich selber zu melden - falls das noch nötig ist, da viele Unternehmer ja nach einer Betriebsprüfung gleich mal freiwillig ausstehende Sozialabgaben nachentrichten - wohl, um Strafen und Anzeigen usw. zu entgehen. Ansonsten gibt es ja noch andere Hemmungsgründe im BGB - und die gelten laut meiner Quelle ja auch für das SGB. Zum Suchen bin ich leider zu faul. Gruß aus Berlin, Gerd
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