Dies ist eine Diskussion zu Verjährung bei falscher Rente innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Verjährung bei falscher Rente Wie lange rückwirkend kann man nach einer Korrektur der Rentenberechnung eine Nachzahlung verlangen? |
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| AW: Verjährung bei falscher Rente Möglicherweise könnte dieser Absatz hier zutreffen: SGB X § 44 Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes "(4) Ist ein Verwaltungsakt mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen worden, werden Sozialleistungen nach den Vorschriften der besonderen Teile dieses Gesetzbuches längstens für einen Zeitraum bis zu vier Jahren vor der Rücknahme erbracht. Dabei wird der Zeitpunkt der Rücknahme von Beginn des Jahres an gerechnet, in dem der Verwaltungsakt zurückgenommen wird. Erfolgt die Rücknahme auf Antrag, tritt bei der Berechnung des Zeitraumes, für den rückwirkend Leistungen zu erbringen sind, anstelle der Rücknahme der Antrag." Dann wären wir bei vier Jahren rückwirkender Rentenzahlung - und für die Zukunft mehr. Stellt man einen Antrag auf Überprüfung des Rentenbescheids nach § 44 SFB X, gibt es länger Geld zurück als wenn man das Amt selber auf den eventuellen Fehler kommen lässt. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Verjährung bei falscher Rente Vielen Dank für den Hinweis und die Aufklärung. Ich finde es allerdings bitter für die Witwe, die rechtsunkundig ist, dass ihr in diesem Falle unwiderruflich Geld verloren geht, weil eine Behörde falsch entschieden hat. Eigentlich muss eine Behörde doch inzwischen haften für Fehler, die sie gemacht hat. Oder? eisbaer |
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| AW: Verjährung bei falscher Rente Zitat:
Du musst für deine Fehler in der Regel nur drei Jahre geradestehen, nach dem BGB, das Amt für vier Jahre, nach dem SGB. Verjährungen dienen auch der Vereinfachung - je älter ein Fehler, desto schwerer kann ein Bürger oder ein Amt ihn beweisen oder widerlegen, desto schwerer kann ein Gericht ihn beurteilen. Ausnahmen sind: Mord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ein Vermögensschaden ist nicht derart gravierend, dass der Gesetzgeber deshalb eine Verjährung untersagt hatte. Das gilt für beide Seiten: Auch wenn du zuviel Rente eingesackt hättest über fünf oder über 30 Jahre - es könnten nur zwischen ein und vier Jahren zurückgefordert werden: § 45 Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes Gruß aus Berlin, Gerd
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