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Verfügungsberechtigung eines Sozialhilfeempfängers

Dies ist eine Diskussion zu Verfügungsberechtigung eines Sozialhilfeempfängers innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 18:44
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Verfügungsberechtigung eines Sozialhilfeempfängers

Hallo folgender fiktiver Fall:

A ist ledig und arbeitet auch. Nun muss A aber bald ins Krankenhaus und sich einer OP unterziehen. Zur Sicherheit möchte A seiner Mutter eine Kontovollmacht aussstellen, damit sich diese im Rahmen seiner Abwesenheit um die Bezahlung von Rechnungen, die Kontrolle der Kontoausüge usw. kümmern kann. Die Mutter von A erhält aber Hartz IV. Kann das "Vermögen" welches auf dem Konto liegt bzw. eingeht (Gehalt bzw. Krankengeld) auf das Hartz IV der Mutter angerechnet werden, obwohl es ihr nicht gehört? Müsste diese Kontovollmacht der ARGE angezeigt werden? Wie lange A sich im Kh aufhalten muss steht noch nicht fest, es könnten aber durchaus mehrere Wochen werden.
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  #2 (permalink)  
Alt 16.11.2011, 23:30
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AW: Verfügungsberechtigung eines Sozialhilfeempfängers

Muss nicht angegeben werden.


Oder darf sie frei drüber verfügen und einfach mal 1000 € abheben und behalten?
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  #3 (permalink)  
Alt 17.11.2011, 03:20
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AW: Verfügungsberechtigung eines Sozialhilfeempfängers

Zitat:
Zitat von Lol11 Beitrag anzeigen
Kann das "Vermögen" welches auf dem Konto liegt bzw. eingeht (Gehalt bzw. Krankengeld) auf das Hartz IV der Mutter angerechnet werden, obwohl es ihr nicht gehört?
Nein. Eigentümer des Geldes ist der Kontoinhaber A. Die Mutter ist weder Eigentümerin noch Besitzerin.

Zitat:
Zitat von Lol11 Beitrag anzeigen
Müsste diese Kontovollmacht der ARGE angezeigt werden?
Nein. Eindeutig nein.
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  #4 (permalink)  
Alt 18.11.2011, 00:21
V.I.P.
 
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AW: Verfügungsberechtigung eines Sozialhilfeempfängers

Mir klingt "Kontovollmacht" schon etwas schwülstig, á la Vermögenssorgerecht bei Behinderten.

Warum gibt man Mama nicht einfach die Online-Daten für das Konto, dann kann sie im Auftrag Überweisungen vornehmen. Ohne Vollmacht, ohne Barabhebungs-Möglichkeit.

Hebt Mama aber Bares ab, hat sie Einkommen. Das muss sie in der Regel vorrangig für ihren Unterhalt verwenden -

eine Treuhänderschaft für den Sohn liegt vielleicht nahe, ist aber nicht klar.

Gruß aus Berlin, Gerd
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