Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Unterhaltsvorschuss nach der Erstausbildung zurückzahlen?

Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltsvorschuss nach der Erstausbildung zurückzahlen? innerhalb des Forums Sozialrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 28.09.2011, 20:35
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2011
Beiträge: 1
Keine Wertung, sm86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sm86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sm86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sm86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sm86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sm86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sm86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sm86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sm86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sm86 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Unterhaltsvorschuss nach der Erstausbildung zurückzahlen?

Guten Tag,
folgender Fall:

Angenommen Person A und Person B bekommen ein Kind zusammen.
Vaterschaft ist anerkannt und beide besitzen das Sorgerecht.
Beide trennen sich Ende 2008. Das Kind lebt daraufhin bei Person B.
Im Januar 2009 bekommt Person A ein Schreiben vom Jugendamt, wo mitgeteilt wird, dass Unterhaltsvorschuss geleistet wird.
Ab August 2009 macht Person A (s)eine Erstausbildung und wird diese Mitte 2012 abschließen.

In diversen Foren wird darauf hingewiesen, dass Person A den Unterhaltsvorschuss nicht zurückzahlen muss, da sie ja nicht leistungsfähig war und sich in Ausbildung befand.
Zwischendurch wird das jedoch immer wieder abgestritten.
Bekannte von Person A bestätigen beide Varianten und andere Personen unterstellen dem JA auch ungerechtfertigte Forderungen zu stellen.

Was ist nun richtig?
Muss Person A den Vorschuss zurückzahlen?
Person A ist auch nach der Ausbildung sehr gewillt den normalen Unterhalt zu zahlen, da sie dem gemeinsamen Kind etwas gutes tun möchte.

Eine Aufklärung wäre sehr nett. Leider sind mir die Paragraphentexte sehr kryptisch um diese eindeutig zu verstehen.
Danke!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 28.09.2011, 20:39
V.I.P.
 
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 4.040
95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)95% positive Bewertungen (4040 Beiträge, 214 Bewertungen)  
AW: Unterhaltsvorschuss nach der Erstausbildung zurückzahlen?

Meiner Meinung nach muss er zurück zahlen
__________________
Zitat:
Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Unterhalt vollj. nach Erstausbildung Familienrecht 06.07.2010 12:26
Unterhaltsansprüche nach abgeschlossener Erstausbildung Familienrecht 02.05.2010 00:36
Unterhaltsvorschuss zurückzahlen Familienrecht 14.09.2009 07:13
Unterhaltsvorschuss in der Erstausbildung Familienrecht 01.07.2007 18:17
Unterhaltsvorschuss zu Unrecht zurückzahlen Familienrecht 23.12.2006 17:25





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Sozialrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN