Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltspflicht oder nicht? innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Unterhaltspflicht oder nicht? ich hatte schon mal einen ähnliches Thema hier. Nun nochmal die Fallschilderung: Der Sohn S. von Herrn H. ist fast 25 Jahre alt. Schule hat er 2002 mit dem QA verlassen. In den 8 Jahren hat S ingesamt 3,5 Jahre garbeitet. 2009/2010 hat er immerhin eine Malerlehre mit Ach und Krach absolviert. jeden Job den er in den 8 Jahren hatte, hat er entweder hingeschmissen oder im Streit verlassen oder wurde gefeurt. Die letzte Arbeit hat S. am 2.11. aufgenommen und am 8.11 beendet. Er ging einfach nicht mehr hin. Lagerarbeiter bei der Firma Amazon ist was für D***en und entspricht nicht seinen Fähigkeiten. Nun schwebt S eine Sebständigkeit als Maler vor. Abgesehen dass es S an allen fehlt (Fleiß, Selbstdisziplin,etc.) was für die Selbständigkeit Voraussetzung ist benötigt man dazu auch einen Meisterbrief. Alterniv wird eine eigene Wohnung und Hartz IV angestrebt. Die andere Möglichkeit wäre weiterhin bei den Eltern zu wohnen für Handyrechnung und Autokredit Gelegenheitjobs anzunehmen und den Herrgott einen guten Mann sein zu lassen. Nun will Herr H seinen Sprößling an die Luft setzen. Hat S. irgendeinen Anspruch gegenüber seinen Eltern? Wie gesagt S. ist volljährig und hat eine abgeschlossene Berufsausbildung aber keine Lust einer geregelten Tätigkeit nach zu gehen.
__________________ Heiner __________________________________________________ __________________________ Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder. Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen. |
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| AW: Unterhaltspflicht oder nicht? |
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| AW: Unterhaltspflicht oder nicht? Danke für die Antwort. Was passiert wenn der Filius auf die STraße gesetzt wird? hartz IV? Obdachlos?
__________________ Heiner __________________________________________________ __________________________ Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder. Über eine Bewertung (kleine Medaillie oben) würde ich mich freuen. |
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| AW: Unterhaltspflicht oder nicht? Jede Stadt bietet Notunterkünfte für Obdachlose an, oft gibt es auch ein Quantum an Wohnungen, die zur Verfügung gestellt werden, um das Unterderbrückehausen erst gar nicht einreißen zu lassen bzw. um davon weg zu kommen. Und ALG II gleich Hartz IV gibt es für Tippelbrüder meist über einen Verein für Obdachlosenbetreuung, der das Geld dann täglich auszahlt. Gruß aus Berlin, Gerd
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