Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltsheranziehung innerhalb des Forums Sozialrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Unterhaltsheranziehung ![]() ![]() |
| |||
| AW: Unterhaltsheranziehung Wer vier leibliche Kinder hat, ist vier Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, wer zweie hat, nur zweien: BGB Unterhaltspflicht. Neben der Pflicht zur Leistung gibt es die Fähigkeit zur Leistung. Hier kennen wir den Selbsbehalt laut Düsseldorfer Tabelle. Dass ein Kindsvater so viel Unterhalt leisten muss, dass er nur deshalb Bedarf hat an ALG II, kommt eigentlich nicht vor. Eben, weil der Selbstbehalt höher ist als der Bedarf an ALG II ... Gruß aus Berlin, Gerd
__________________ Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten! |
| |||
| AW: Unterhaltsheranziehung [QUOTE=Gerd aus Berlin;934418]Wer vier leibliche Kinder hat, ist vier Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet, wer zweie hat, nur zweien: BGB Unterhaltspflicht. Neben der Pflicht zur Leistung gibt es die Fähigkeit zur Leistung. Hier kennen wir den Selbsbehalt laut Düsseldorfer Tabelle. Dass ein Kindsvater so viel Unterhalt leisten muss, dass er nur deshalb Bedarf hat an ALG II, kommt eigentlich nicht vor. Eben, weil der Selbstbehalt höher ist als der Bedarf an ALG II ... Gruß aus Berlin, hallo das heist also das der vater Den unterhaltvorschuss welchen er ans amt zahlen muss für die kinder die noch bei der ex leben,hinnehmen muss, obwohl er selber keinen cent für seine jungs bekommt,wie hoch ist den der selbsbehalt in seinem fall, er geht einen geregelten beruf nach und will so seine söhne , welche bei ihm leben ein normales leben gewährleisten, gruss aus isselhorst |
| |||
| AW: Unterhaltsheranziehung Durch ein geteiltes Sorgerecht könnte ein Unterhaltsanspruch nicht bestehen. Soweit mir bekannt, muss der Vater auch den Unterhaltsvorschuss nicht an das Jugendamt zurückzahlen, wenn er einer Vollzeitarbeit nachgeht. Da bin ich mir zwar nicht 100% sicher, aber Gerd kann vielleicht noch etwas dazu sagen. |
| |||
| AW: Unterhaltsheranziehung Zitat:
Zitat:
__________________ Zitat:
|
| |||
| AW: Unterhaltsheranziehung Zitat:
Zitat:
Wenn er nicht leisten kann, wieso sollten sich dann Schulden aufbauen beim Jugendamt? Ich muss dazu sagen, dass ich das beim Kollegen nicht so genau mitgehört habe, daher auch hier unsicher. Das Ergebnis war jedoch, dass er praktisch schon alles ihm mögliche tut, seinen Unterhaltspflichten nachzukommen. |
| |||
| AW: Unterhaltsheranziehung Nur wissen wir in diesem Fall nicht ob der Vater schon alles tut um den Unterhalt leisten zu können. Ein Vollzeitjob ist dafür nicht unbedingt ein Kriterium
__________________ Zitat:
|
| |||
| AW: Unterhaltsheranziehung Was für weitere Kriterien gäbe es denn? Das Gesetz gibt m.W. nicht her, dass er seinen Arbeitsplatz wechseln muss. Ich erinnere mich an Formulierungen wie: "Hat seine volle Arbeitskraft dafür zu nutzen seiner Unterhaltspflicht nachzukommen." |
| |||
| AW: Unterhaltsheranziehung Natürlich! Im Gesetz steht das er alles zu tun hat um den Unterhalt zu leisten. Wenn er also einen minderbezahlten Job hat und könnte einen bekommen der besser bezahlt ist, so ist er verpflichtet diesen anzunehmen um mindestens den Mindestunterhalt zu leisten Kannst aber hier mal ein bisschen was lesen, das ist recht interessant http://www.scheidung-online.de/mangelfall.html
__________________ Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios