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Unterhaltsanspruch eines vollzeitstudierenden, ledigen Kindes unter 25, das allein wohnt?

Dies ist eine Diskussion zu Unterhaltsanspruch eines vollzeitstudierenden, ledigen Kindes unter 25, das allein wohnt? innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 06.10.2011, 20:11
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Unterhaltsanspruch eines vollzeitstudierenden, ledigen Kindes unter 25, das allein wohnt?

Hallo, folgender Fall:

Ein junger Mensch, 22 Jahre alt, hat gleich nach dem Abitur sein Studium an einer staatlichen Universität angetreten, ist aktuell also Student/in

Nebenjobs hat er ebenfalls (max. 400€ / mtl.).

Die Eltern sind geschieden, leben getrennt, der Vater kommt seiner Unterhaltspflicht stets nach.

Nach einem Konflikt mit der Mutter zieht der Mensch zu Hause aus.

Sowohl Mutter als auch Vater sind beide Vollzeit-Beschäftigte, Geschwister hat das Kind nicht.

Der Vater leistet den Unterhalt direkt an das Kind, das staatliche Kindergeld geht ebenfalls direkt an selbiges.

Frage: Welchen Anspruch auf Unterhalt an seine Mutter hat das Kind nun? Welchen weiteren Anspruch ggü. seiner Mutter kann es nun noch geltend machen?
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Alt 06.10.2011, 21:37
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AW: Unterhaltsanspruch eines vollzeitstudierenden, ledigen Kindes unter 25, das allein wohnt?

Hi,

hier ist ein recht guter Link:
http://www.rechtsanwalt-ehescheidung...fuer_Studenten


Wohnt der Student dagegen noch zuhause bei den Eltern wird der Unterhaltsbedarf konkret auf Basis des zusammengerechneten Nettoeinkommens beider Elternteile ermittelt und zwar anhand der Düsseldorfer Tabelle, 4. Altersstufe. Für diesen Unterhaltsbedarf haften die Eltern anteilig nach ihrem Einkommen.
Eltern können ihrem Kind trotz Volljährigkeit - gerade in beengteren wirtschaftlichen Verhältnissen - auch durchaus vorschreiben, daß es weiterhin zuhause wohnen soll und Unterhalt durch Gewährung von Kost und Logis (Naturalunterhalt) zzgl. eines Taschengelds erhält; dieses kann sich nur dann dagegen wehren, wenn es nachweist, daß diese elterliche Entscheidung auf seine Belange nicht ausreichend Rücksicht nimmt. Allein der Wunsch nach einer eigenen Wohnung und Lösung vom Elternhaus reicht hierfür nicht aus, wohl aber Gründe wie ein tiefgreifendes Zerwürfnis zwischen Eltern und Kind oder die Zuweisung eines entfernten Studienortes mit einer täglichen Fahrzeit von 3 Stunden.


Leider steht da nichts, wenn die Eltern getrennt sind.
Ich würde aber meinen, dass dann jeder den Anteil gemessen an seinem Einkommen tragen muss und der Unterhalt zw. den beiden Eltern aufgeteilt wird, so wie es lt. obiger Ausführungen auch ist, wenn die Eltern nicht getrennt sind.
__________________
Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen.
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  #3 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 03:27
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AW: Unterhaltsanspruch eines vollzeitstudierenden, ledigen Kindes unter 25, das allein wohnt?

Zitat:
Zitat von DerFrageMann Beitrag anzeigen
Frage: Welchen Anspruch auf Unterhalt an seine Mutter hat das Kind nun? Welchen weiteren Anspruch ggü. seiner Mutter kann es nun noch geltend machen?
Wie aus dem von Diphda zitierten Urteil hervorgeht, kann Mama im Grunde entscheiden, ob sie dem unterhaltsberechtigten Kind Unterhalt in Form von Kost und Logis bietet oder das Kind (ab 18) rausschmeißt und lieber Bar-Unterhalt gewährt.

Das Kind kann sich den Bar-Unterhalt nur aussuchen, wenn ihm ein Naturalunterhalt im Form von Kost und Logis nicht mehr zumutbar ist. Das wäre dann der Fall, wenn die Mama ihn täglich schlagen würde usw. Das entscheidet im Streitfall ein angerufenes Familiengericht - das kann auch subtilen psychischen Terror als Grund für einen Bar-Unterhalt akzeptieren usw. Kann. Muss nicht. Üblicher Familien-Ärger müsste wohl akzeptiert werden.

Gruß aus Berlin, Gerd
__________________
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ledig, student, unterhalt

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