Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Unberechtigte KG-Rückforderung

Dies ist eine Diskussion zu Unberechtigte KG-Rückforderung innerhalb des Forums Sozialrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 15:28
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 7
Keine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Unberechtigte KG-Rückforderung

Hallo liebe Leute,
Eine interessante fiktive Geschichte zum Grübeln:

Eine Person X wurde von der Familienkasse angeschrieben und soll für den Zeitraum von Juli/09 bis Sept/11 X-Tausend € zurückzahlen, weil X angeblich nicht bei der Berufsberatung gemeldet gewesen wäre. Ende Sept/11 wurde X das KG vorsorglich für Okt/11 gesperrt wegen Überprüfung der Anspruchsvorraussetzungen, die verlangten Unterlagen wurden bereits nach einer Woche vollständig übermittelt. Als X nach dem Bearbeitungsstand fragte wurde X die Rückforderung mitgeteilt. Nach persönlicher Prüfung hat X festgestellt, dass X für den Zeitraum ausbildungssuchend war und noch ist, sowie durch mehrere Korespondenz hervor geht, dass die Rückforderung nicht berechtigt ist.

Nun sei auch erwähnt, dass X bereits solche Probleme mehrfach mit der Familienkasse hatte. Ein fast gleiches Problem ist vor ganz genau 2 Jahren aufgetreten und weitere Probleme folgten.

Da für X diese Angelegenheit nach entweder Willkür oder technischem Problem aussieht und der gesamte Schriftverkehr des Zeitraumes, sowie ein persönliches Schreiben mit einer Frist von einer Woche an die FK übermittelt wurde ist die Frage an der Stelle, ob es sich lohnt nach ergebnislosem Ablauf der Frist einen Rechtsbeistand aufzusuchen und die FK dazu zu zwingen die Sachlage schnellstmöglich und genau zu klären oder sollte X noch etwas warten, wobei X gesagt wurde, dass die Bearbeitung der Unterlagen bis zu 6 Wochen dauern kann und dieses Geld Lebensnotwendig ist, da das KG dem ALG II gegengerechnet wird.

Mit freundlichen Grüßen und viel Spaß beim Grübeln.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 19:16
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Unberechtigte KG-Rückforderung

Wenn es um "X-tausend Euro" geht, lohnt es sich immer, einen Anwalt zu konsultieren.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 19:36
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.156
95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)  
AW: Unberechtigte KG-Rückforderung

Und wenn das Kindergeld im Moment nicht gezahlt wird darf es auch nicht auf das ALG2 angerechnet werden.
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 19:51
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.201
96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Unberechtigte KG-Rückforderung

Hallo

Einen Anwalt kann man sich getrost sparen. Die Bearbeitungszeit von 6 Wochen ist nicht nur legitim, sondern sehr kurz. Wenn dieser Fall so wie geschildert den Umständen entspricht, dann darf man sich fragen, weshalb Person X die Anspruchsvoraussetzungen (Bewerbungssuche) nicht der Famka mitgeteilt hat. Denn diese Voraussetzung wird regelmäßig geprüft. Erst wenn man dieser Aufforderung nicht nachkommt, ergeht ein Rückforderungsbescheid und die Kacke dampft.

Die Meldung bei einem Berufberater ist nicht zwingend, aber für den Ablauf der Nachweisfähigkeit ungemein nutzvoll. Denn damit ist man von jeglicher Nachweispflicht entbunden und hat somit auch keinerlei Ärger mit der Famka.

Einzig der Beitrag von Casa ist empfehlenswert. Der Arge muss nunmehr den Bescheid "Ende der Kindergedzahlung" vorgelegt werden, so dass die Arge den Kindergeldbetrag nicht mehr in Abzug bringen kann.

Gruß

Pro
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 20:04
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 7
Keine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Unberechtigte KG-Rückforderung

Gesetz den Fall, dass X alle halbe Jahr Meldung an die FamKa gegeben hat (freiwillig, sowie unfreiwillig durch ALG II Folgeantrag), dass X ausbildungssuchend gemeldet ist und dieser Pflicht nachkam. Und angenommen der Berufsberater hat eine Bestätigung über den gesamten Zeitraum der Ausbildungssuche geschickt.

Wie würde dann die Rechtslage aussehen??
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 20:08
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.201
96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Unberechtigte KG-Rückforderung

Zitat:
Zitat von StarBall Beitrag anzeigen
Gesetz den Fall, dass X alle halbe Jahr Meldung an die FamKa gegeben hat (freiwillig, sowie unfreiwillig durch ALG II Folgeantrag), dass X ausbildungssuchend gemeldet ist und dieser Pflicht nachkam.
Wodurch nachkam? Allein der Famka mitteilen "Hallo ich bin ausbildungssuchend" genügt nicht.
Zitat:
Zitat von StarBall Beitrag anzeigen
Und angenommen der Berufsberater hat eine Bestätigung über den gesamten Zeitraum der Ausbildungssuche geschickt.
Das genügt voll und ganz. Aber genau diese Bestätigung wurde nie regelmäßig vom Berufsberater an die Famka gesandt. Warum nicht? War Person X nie bei einem Berater?

Gruß

Pro
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 20:21
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 7
Keine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Unberechtigte KG-Rückforderung

Person X hat in der Geschichte immer die Ausbildungssuche bestätigt, durch entsprechende Unterlagen des Jobcenters. Zu erwähnen ist als Zusatz, dass die FamKa ebenfalls jedesmal bei dem Jobcenter nachgefragt hat ob die Vorraussetzungen für KG noch gegeben sind. Zudem kommt, dass die FamKa sogar Bestätigungen gesandt hat über die Zahlung und die Vorraussetzung zu KG. Und natürlich gehe ich in der Geschichte davon aus, dass X einen Berufsberater hat, bei dem Person X regelmäßig vorspricht.
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 20:26
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.201
96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Unberechtigte KG-Rückforderung

Zitat:
Zitat von StarBall Beitrag anzeigen
Und natürlich gehe ich in der Geschichte davon aus, dass X einen Berufsberater hat, bei dem Person X regelmäßig vorspricht.
Davon gehe ich nicht aus. Denn dann wäre der Überprüfungsantrag nicht nur sinnlos und würde Steuergelder verschwenden, sondern er dürfte erst garnicht versandt werden. Sorry, aber so glasklar wie Sie mir die Geschichte verkaufen wollen, kann sie nicht sein.

Wenn ja, dann darf man den Sachbearbeiter getrost zur Verantwortung ziehen.

Frage: Ist der Berufsberater direkt beim Arbeitsamt angestellt? Wenn ja, dann ist Ihre geschichte definitiv Unsinn.

Gruß

Pro
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 20:37
Boardneuling
 
Registriert seit: Nov 2011
Beiträge: 7
Keine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, StarBall hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Unberechtigte KG-Rückforderung

Zitat:
Davon gehe ich nicht aus. Denn dann wäre der Überprüfungsantrag nicht nur sinnlos und würde Steuergelder verschwenden, sondern er dürfte erst garnicht versandt werden.
Zitat:
Wenn ja, dann darf man den Sachbearbeiter getrost zur Verantwortung ziehen.
In diesesm Sinne sehe ich die Geschichte genauso. Die Glaubwürdigkeit stinkt zum Himmel. Ich konnte diese genauso wenig glauben wie Sie. Darum habe ich mir gedacht ich führe die Geschichte einfach mal auf und schau mir die Rezession an. Gehen wir mal von einer wahren Tatsache aus und nehmen es genauso wie ich es geschrieben habe. Alle Vorraussetzungen für KG wurden in vollem Umfang in seiner Regelmäßigkeit erfüllt, mit eindeutiger Bestätigung der FamKa. Daher nochmal meine Frage, was man in solch einem Falle machen kann??!!

Zitat:
Frage: Ist der Berufsberater direkt beim Arbeitsamt angestellt?
Ja definitiv beim Jobcenter angestellt, jedoch sollte ich erwähnen, dass der Berufsberater vor ca einem halben Jahr wegen Unstimmigkeiten gekündigt wurde und nun ein neuer Berufsberater der Person X "zur Seite steht".
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 29.11.2011, 20:42
Pro Pro ist offline
V.I.P.
 
Registriert seit: Jul 2006
Alter: 40
Beiträge: 9.201
96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)96% positive Bewertungen (9201 Beiträge, 828 Bewertungen)  
AW: Unberechtigte KG-Rückforderung

Zitat:
Zitat von StarBall Beitrag anzeigen
Daher nochmal meine Frage, was man in solch einem Falle machen kann??!!
Man kann sich Beschweren, mündlich oder schriftlich.

Ich empfehle den Weg zum Teamleiter des Arbeitsamtes, ist dies fruchtlos dann zum Amtsleiter der Behörde.
Zitat:
Zitat von StarBall Beitrag anzeigen
Ja definitiv beim Jobcenter angestellt, jedoch sollte ich erwähnen, dass der Berufsberater vor ca einem halben Jahr wegen Unstimmigkeiten gekündigt wurde und nun ein neuer Berufsberater der Person X "zur Seite steht".
Die Besuche und Gespräche werden im System protokolliert und sind auch für den Nachfolger ersichtlich. Das kann nicht das Problem sein.

Gruß

Pro
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Unberechtigte Bildnutzung auf HP Urheberrecht 14.11.2011 00:49
unberechtigte Inkassoforderung Kaufrecht / Leasingrecht 19.11.2009 19:09
Unberechtigte Geldabhebung? Bankrecht 13.06.2006 19:01
Unberechtigte Abbuchung Verbraucherrecht 30.09.2005 12:16
Unberechtigte Forderung Zivilprozeß- / Zwangsvollstreckungsrecht 17.08.2005 15:43





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Sozialrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN