Dies ist eine Diskussion zu Unberechtigte KG-Rückforderung innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Unberechtigte KG-Rückforderung Eine interessante fiktive Geschichte zum Grübeln: Eine Person X wurde von der Familienkasse angeschrieben und soll für den Zeitraum von Juli/09 bis Sept/11 X-Tausend € zurückzahlen, weil X angeblich nicht bei der Berufsberatung gemeldet gewesen wäre. Ende Sept/11 wurde X das KG vorsorglich für Okt/11 gesperrt wegen Überprüfung der Anspruchsvorraussetzungen, die verlangten Unterlagen wurden bereits nach einer Woche vollständig übermittelt. Als X nach dem Bearbeitungsstand fragte wurde X die Rückforderung mitgeteilt. Nach persönlicher Prüfung hat X festgestellt, dass X für den Zeitraum ausbildungssuchend war und noch ist, sowie durch mehrere Korespondenz hervor geht, dass die Rückforderung nicht berechtigt ist. Nun sei auch erwähnt, dass X bereits solche Probleme mehrfach mit der Familienkasse hatte. Ein fast gleiches Problem ist vor ganz genau 2 Jahren aufgetreten und weitere Probleme folgten. Da für X diese Angelegenheit nach entweder Willkür oder technischem Problem aussieht und der gesamte Schriftverkehr des Zeitraumes, sowie ein persönliches Schreiben mit einer Frist von einer Woche an die FK übermittelt wurde ist die Frage an der Stelle, ob es sich lohnt nach ergebnislosem Ablauf der Frist einen Rechtsbeistand aufzusuchen und die FK dazu zu zwingen die Sachlage schnellstmöglich und genau zu klären oder sollte X noch etwas warten, wobei X gesagt wurde, dass die Bearbeitung der Unterlagen bis zu 6 Wochen dauern kann und dieses Geld Lebensnotwendig ist, da das KG dem ALG II gegengerechnet wird. Mit freundlichen Grüßen und viel Spaß beim Grübeln. |
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| AW: Unberechtigte KG-Rückforderung Wenn es um "X-tausend Euro" geht, lohnt es sich immer, einen Anwalt zu konsultieren.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Unberechtigte KG-Rückforderung Und wenn das Kindergeld im Moment nicht gezahlt wird darf es auch nicht auf das ALG2 angerechnet werden. |
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| AW: Unberechtigte KG-Rückforderung Hallo Einen Anwalt kann man sich getrost sparen. Die Bearbeitungszeit von 6 Wochen ist nicht nur legitim, sondern sehr kurz. Wenn dieser Fall so wie geschildert den Umständen entspricht, dann darf man sich fragen, weshalb Person X die Anspruchsvoraussetzungen (Bewerbungssuche) nicht der Famka mitgeteilt hat. Denn diese Voraussetzung wird regelmäßig geprüft. Erst wenn man dieser Aufforderung nicht nachkommt, ergeht ein Rückforderungsbescheid und die Kacke dampft. Die Meldung bei einem Berufberater ist nicht zwingend, aber für den Ablauf der Nachweisfähigkeit ungemein nutzvoll. Denn damit ist man von jeglicher Nachweispflicht entbunden und hat somit auch keinerlei Ärger mit der Famka. ![]() Einzig der Beitrag von Casa ist empfehlenswert. Der Arge muss nunmehr den Bescheid "Ende der Kindergedzahlung" vorgelegt werden, so dass die Arge den Kindergeldbetrag nicht mehr in Abzug bringen kann. Gruß Pro |
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| AW: Unberechtigte KG-Rückforderung Gesetz den Fall, dass X alle halbe Jahr Meldung an die FamKa gegeben hat (freiwillig, sowie unfreiwillig durch ALG II Folgeantrag), dass X ausbildungssuchend gemeldet ist und dieser Pflicht nachkam. Und angenommen der Berufsberater hat eine Bestätigung über den gesamten Zeitraum der Ausbildungssuche geschickt. Wie würde dann die Rechtslage aussehen?? |
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| AW: Unberechtigte KG-Rückforderung Zitat:
Zitat:
Gruß Pro |
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| AW: Unberechtigte KG-Rückforderung Person X hat in der Geschichte immer die Ausbildungssuche bestätigt, durch entsprechende Unterlagen des Jobcenters. Zu erwähnen ist als Zusatz, dass die FamKa ebenfalls jedesmal bei dem Jobcenter nachgefragt hat ob die Vorraussetzungen für KG noch gegeben sind. Zudem kommt, dass die FamKa sogar Bestätigungen gesandt hat über die Zahlung und die Vorraussetzung zu KG. Und natürlich gehe ich in der Geschichte davon aus, dass X einen Berufsberater hat, bei dem Person X regelmäßig vorspricht. |
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| AW: Unberechtigte KG-Rückforderung Zitat:
Wenn ja, dann darf man den Sachbearbeiter getrost zur Verantwortung ziehen. Frage: Ist der Berufsberater direkt beim Arbeitsamt angestellt? Wenn ja, dann ist Ihre geschichte definitiv Unsinn. Gruß Pro |
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| AW: Unberechtigte KG-Rückforderung Zitat:
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| AW: Unberechtigte KG-Rückforderung Man kann sich Beschweren, mündlich oder schriftlich. Ich empfehle den Weg zum Teamleiter des Arbeitsamtes, ist dies fruchtlos dann zum Amtsleiter der Behörde. Zitat:
Gruß Pro |
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