Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Umzug mit oder ohne Zustimmung

Dies ist eine Diskussion zu Umzug mit oder ohne Zustimmung innerhalb des Forums Sozialrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 21:10
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 33
Keine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Umzug mit oder ohne Zustimmung

Hallo vom toelpel,

hier ein interessanter Text zum Deuten:

Wenn man ohne Zustimmung des aktuellen Leistungsträgers und innerhalb dessen Zuständigkeitsbereiches umziehen will, gibt es dabei einiges zu beachten:
1. Die neue Wohnung darf nicht teurer sein als die alte, da nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II nach einem nicht genehmigten Umzug der Leistungsträger für die neue Wohnung nur die Kosten zahlt, die es zuvor für die alte Wohnung gezahlt hat. Hierbei wird die Warmmiete insgesamt betrachtet. Der Anspruch auf Übernahme von Betriebskostennachzahlungen für die neue Wohnung ist dabei i.d.R. ausgeschlossen.
Kostet die neue Wohnung mehr, muss man die Mehrkosten für die Zeit seines ALG II-Bezuges selbst tragen, auch wenn sie innerhalb der Angemessenheitskriterien liegen.
Dies gilt nicht, wenn man den Zuständigkeitsbereich des aktuellen Leistungsträgers verlässt oder den Wohnort wechselt, da einem eine freie Wohnortwahl zusteht.


Was nun, wenn der Leistungsempfänger gar keine Wohnung, sondern nur ein Zimmer hat? Darf er dann nur eine Wohnung mieten, die dem derzeitigen Mietpreis für ein Zimmer entspricht? Dann müsste er ja selbst in Berlin bis zum Tode dort leben.

Wenn er aber in einen anderen Zuständigkeitsbereich zieht, also auch in einen anderen Stadtteil, kann er eine Wohnung ohne Zustimmung mieten, die teurer als sein Zimmer ist?

Super, Mobilitätsförderung per Dekret.
und immerhin noch nicht die Niederlassungsfreiheit beschnitten.

Klasse.

Grüße aus Berlin

toelpel21
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 21:15
V.I.P.
 
Registriert seit: Oct 2009
Ort: LE
Alter: 29
Beiträge: 2.886
99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2886 Beiträge, 241 Bewertungen)  
AW: Umzug mit oder ohne Zustimmung

1. Wo hast du das denn her?
2. Was hat das mit Niederlassungsfreiheit zu tun?
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 31.07.2011, 23:40
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 33
Keine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Umzug mit oder ohne Zustimmung

hierher

http://hartz.info/index.php?topic=10
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 01.08.2011, 01:11
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Umzug mit oder ohne Zustimmung

Zitat:
Zitat von toelpel21 Beitrag anzeigen
Was nun, wenn der Leistungsempfänger gar keine Wohnung, sondern nur ein Zimmer hat? Darf er dann nur eine Wohnung mieten, die dem derzeitigen Mietpreis für ein Zimmer entspricht? Dann müsste er ja selbst in Berlin bis zum Tode dort leben.
Wenn man den Umzug als "nicht erforderlich" ansehen kann, dann wäre das nach dem Wortlaut des Gesetzes tatsächlich so.

Allerdings sollte der Umzug von "einem Zimmer" in "eine Wohnung" (mit Küche und Bad) immer als erforderlich einzustufen sein. Die zuständige Behörde/ArGe mag das anders sehen, aber ich würde einen höheren Betrag wetten, daß die Sozialgerichte das so sehen würden. Der Hartz IV-Bezieher hat Anspruch auf eine "angemessene Unterkunft". "Angemessen" ist eine vollständige Wohnung - nicht ein Zimmer.

Zitat:
Wenn er aber in einen anderen Zuständigkeitsbereich zieht, also auch in einen anderen Stadtteil, kann er eine Wohnung ohne Zustimmung mieten, die teurer als sein Zimmer ist?
Ja. Weil man dem Hartz IV-Bezieher zwar Vorschriften machen kann, wie teuer er an einem bestimmten Ort wohnen darf, nicht aber, an welchem Ort er wohnt. Die vom Grundgesetz garantierte Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet erlaubt es jedermann, auch dem von Sozialleistungen Abhängigen, sich seinen Wohnort frei zu wählen.

(In der Schweiz, erzählte mir zumindest mal eine Schweizerin, ist das anders. Dort ist der Heimatkanton lebenslang für den Eidgenossen zuständig. Wenn einer also in Appenzell-Außerrhoden geboren oder eingebürgert ist, dann muß dieser Kanton ihn lebenslang zurücknehmen und ggf. im Rahmen des schweizerischen Sozialstaates alimentieren. Die Zürcher, Genfer oder Zuger können indessen kaltlächelnd sagen: "Lieg gefälligst jemand anderem auf der Tasche!"...)
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 01.08.2011, 07:01
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 2.992
99% positive Bewertungen (2992 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2992 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2992 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2992 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2992 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2992 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2992 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2992 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2992 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2992 Beiträge, 314 Bewertungen)  
AW: Umzug mit oder ohne Zustimmung

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
(In der Schweiz, erzählte mir zumindest mal eine Schweizerin, ist das anders. Dort ist der Heimatkanton lebenslang für den Eidgenossen zuständig. Wenn einer also in Appenzell-Außerrhoden geboren oder eingebürgert ist, dann muß dieser Kanton ihn lebenslang zurücknehmen und ggf. im Rahmen des schweizerischen Sozialstaates alimentieren. Die Zürcher, Genfer oder Zuger können indessen kaltlächelnd sagen: "Lieg gefälligst jemand anderem auf der Tasche!"...)
Sie sind nicht zufällig schweizer un in Appenzell-Außerrhoden geboren ?
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 01.08.2011, 14:01
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Aug 2010
Beiträge: 33
Keine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, toelpel21 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Umzug mit oder ohne Zustimmung

Danke Tom für die interessante Ausführung.

Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ein anderer Zuständigkeitsbereich auch ein anderer Stadtteil ist, wie z.B in Berlin ja jeder Stadtteil sein eigenes Rathaus und seine eingenen Job-Center hat. Und inwieweit diese Regeln auch für einen arbeitenden Leistungsempfänger gelten, der nur noch zB. 36Euro im Monat vom Amt erhält.

Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 01.08.2011, 20:07
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Umzug mit oder ohne Zustimmung

Zitat:
Zitat von hera Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von TomRohwer
(In der Schweiz, erzählte mir zumindest mal eine Schweizerin, ist das anders. Dort ist der Heimatkanton lebenslang für den Eidgenossen zuständig. Wenn einer also in Appenzell-Außerrhoden geboren oder eingebürgert ist, dann muß dieser Kanton ihn lebenslang zurücknehmen und ggf. im Rahmen des schweizerischen Sozialstaates alimentieren. Die Zürcher, Genfer oder Zuger können indessen kaltlächelnd sagen: "Lieg gefälligst jemand anderem auf der Tasche!"...)
Sie sind nicht zufällig schweizer un in Appenzell-Außerrhoden geboren ?
Weder noch. Aber die besagte Schweizerin wurde in AR eingeschweizert.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 01.08.2011, 20:09
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 4.099
90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)90% positive Bewertungen (4099 Beiträge, 259 Bewertungen)  
AW: Umzug mit oder ohne Zustimmung

Zitat:
Zitat von toelpel21 Beitrag anzeigen
Jetzt stellt sich für mich die Frage, ob ein anderer Zuständigkeitsbereich auch ein anderer Stadtteil ist, wie z.B in Berlin ja jeder Stadtteil sein eigenes Rathaus und seine eingenen Job-Center hat.
Dazu dürften die zuständigen Ämter ihre Meinung haben... Normalerweise würde ich bei sowas immer von Landkreisen/Kreisfreien Städten ausgehen, die als "Einheit" gelten, aber in den Stadtstaat-Ländern ist das erfahrungsgemäß oft ein bißchen anders.
__________________
Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon.
(Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971)
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 02.08.2011, 07:06
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2008
Beiträge: 2.992
99% positive Bewertungen (2992 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2992 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2992 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2992 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2992 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2992 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2992 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2992 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2992 Beiträge, 314 Bewertungen)99% positive Bewertungen (2992 Beiträge, 314 Bewertungen)  
AW: Umzug mit oder ohne Zustimmung

Zitat:
Zitat von TomRohwer Beitrag anzeigen
Weder noch. Aber die besagte Schweizerin wurde in AR eingeschweizert.
und Sie wollen nicht mal nachfragen, on noch ein plätzchen frei wäre ?
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 02.08.2011, 07:30
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2006
Beiträge: 3.532
96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 311 Bewertungen)96% positive Bewertungen (3532 Beiträge, 311 Bewertungen)  
AW: Umzug mit oder ohne Zustimmung

Wir haben bislang ein Urteil über einen Berliner, der nach Franken gezogen ist und dort so billig gewohnt hatte, dass er praktisch nie und nimmer nach Berlin hätte zurückziehen können. Da musste das JobCenter auch die teurere Berliner Miete übernehmen.

Dass ein verarmter Marzahner oder Hohenschönhausener praktisch nie und nimmer nach Schlachtensee oder Dahlem ziehen kann, ist nicht so bitter und wird vom JobCenter auch nicht bezahlt.

Dass ein verarmter Dahlemer oder Schlachtenseeer seinen Kiez verlassen muss, weil er dort keine angemessene Wohnung findet, ist auch nicht bitterer - das Monatsticket "S" für Heimatbesuche kostet mit 33,- erheblich weniger als die Mehrmiete im Nobelviertel.

Gruß aus Kreuzberg, Gerd
__________________
Nicht täuschen lassen: Per Klick auf die gelb-rote Karte rechts oben lassen sich Beiträge, die nützlich waren und/oder gut zu lesen, auch positiv bewerten!
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Filmen ohne Zustimmung Datenschutzrecht 12.08.2010 14:33
Bonitätsanfrage ohne Zustimmung? Datenschutzrecht 26.11.2009 07:29
Verträge ohne Zustimmung zu den AGB’s gültig oder ungültig? Bürgerliches Recht allgemein 27.08.2009 09:08
Organentnahme ohne Zustimmung/Kind ohne Organe beerdigt - Störung der Totenruhe? Medizinrecht 25.04.2008 23:33
Häuschen ohne Heizung - Einbau eines Kamins ohne Zustimmung des Vermieters? Mietrecht 03.12.2007 22:30





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Sozialrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN