Dies ist eine Diskussion zu übersandte Verwaltungsakten ? innerhalb des Forums Sozialrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| übersandte Verwaltungsakten ? In einem gerichtlichen Rechtstreit des A gegen den Sozialversicherungsträger B bittet das Gericht den B um Übersendung der Verwaltungsakten. Das Gericht bestätigt dann den Erhalt der Verwaltungsakte, obwohl es nur einen Ausdruck der digitalen Verwaltungsakte erhalten haben kann. Was ist denn davon zu halten ? |
| |||
| AW: übersandte Verwaltungsakten ? Normal. WIe sollen sie es sonst verschicken? Elektronisch? Da ist auch nicht mehr zu sehen als auf dem Ausdruck. |
| |||
| AW: übersandte Verwaltungsakten ? Zitat:
Wenn sich das Gericht damit zufriedengibt, ist das seine Sache. Die Frage ist doch, warum das Gericht dem Sozialversicherungsträger dennoch den Eingang des Originals bestätigt. Zum Thema u.a hier [URL="http://www.jurpc.de/aufsatz/20110066.htm"] |
| |||
| AW: übersandte Verwaltungsakten ? Ohje ich erinnere mich düster an die Zeit als ich einer Kundin den Sinn und Funktion einer digitalen Akte erklärte und versuchte ihr nahe zu bringen das dies gleichwertig ist. Sozialversicherungsträger können nicht den gesamten Schriftverkehr jedes Kunden lagern wie solle das auch gehen? Man stelle sich die Gebäudekomplexe vor die das alleine bei der DRV beanspruchen würde und die Zeit die die suchen müssten um eine akte zu holen. Akten werden digitalisiert und redundant gespeichert. Es können keine Daten abhanden kommen. Die Digitale Kopie ist durch ein Signum meist im oberen Bereich gekennzeichnet und weißt es als Abschrift des Originals aus der reicht. |
| |||
| AW: übersandte Verwaltungsakten ? Zitat:
Sie tritt als Original an die Stelle der Papierakte. (Dies natürlich nur, wenn die Papierakte nach dem Scannen vernichtet wird). Jeder Ausdruck der elektronischen Akte kann somit kein Original sein, sondern nur eine Abschrift. Hätte sich die Geschäftsstelle des Gerichts mit der Materie ausgekannt, hätte sie nie den Eingang der Originalakte bestätigen dürfen, sondern nur den Eingang einer Kopie. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Widerspruchsfrist - Wirksamkeit von Verwaltungsakten | Verwaltungsrecht / -prozeßrecht | 01.12.2008 14:08 |
| abgeschafftes Widerspruchsrecht bei Verwaltungsakten | Verwaltungsrecht / -prozeßrecht | 29.09.2008 09:41 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios