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Übergangsgeld und krank

Dies ist eine Diskussion zu Übergangsgeld und krank innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 21.10.2011, 22:28
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Übergangsgeld und krank

Hallo,

vielleicht weiß hier einer Rat. Person X ist seit Jahren zu 100 % behindert, bezog immer nur Soziallleistungen. Seit April ist er in einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, finanziert von der Rentenversicherung. X bekomme Übergangsgeld. Seit Mitte September ist X krank, Angina erst, dann Mandel-OP. Wird ab 31.10. sich gesund schreiben lassen. Am 20.9. bekam er mein Ü-Geld für September. Jetzt im Oktober NICHTS, weil in der 6. Woche krank. Sowohl die Rentenversicherung als auch der örtliche Maßnahmeträger sagen, das sei rechtens. Wer ist hier zuständig, damit X wenigstens Miete usw. und ESSEN zahlen kann 4 Wochen lang?

Es kann doch nicht sein, daß die Ärmsten der Gesellschaft alleine gelassen werden ohne Geld.

Vielen Dank fürs Lesen.
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  #2 (permalink)  
Alt 22.10.2011, 13:45
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AW: Übergangsgeld und krank

Einen wunderschönen guten Tag!!

Weiß keiner eine Antwort für mich? Schade!

Viele Grüße!!
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  #3 (permalink)  
Alt 22.10.2011, 13:53
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AW: Übergangsgeld und krank

Höchstwahrscheinlich ist die Krankenkasse zuständig.

Aber ohne Antrag auf Krankengeld, zahlt diese natürlich auch nicht.
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