Dies ist eine Diskussion zu Übergangsgeld und krank innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Übergangsgeld und krank vielleicht weiß hier einer Rat. Person X ist seit Jahren zu 100 % behindert, bezog immer nur Soziallleistungen. Seit April ist er in einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben, finanziert von der Rentenversicherung. X bekomme Übergangsgeld. Seit Mitte September ist X krank, Angina erst, dann Mandel-OP. Wird ab 31.10. sich gesund schreiben lassen. Am 20.9. bekam er mein Ü-Geld für September. Jetzt im Oktober NICHTS, weil in der 6. Woche krank. Sowohl die Rentenversicherung als auch der örtliche Maßnahmeträger sagen, das sei rechtens. Wer ist hier zuständig, damit X wenigstens Miete usw. und ESSEN zahlen kann 4 Wochen lang? Es kann doch nicht sein, daß die Ärmsten der Gesellschaft alleine gelassen werden ohne Geld. Vielen Dank fürs Lesen. |
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| AW: Übergangsgeld und krank Einen wunderschönen guten Tag!! Weiß keiner eine Antwort für mich? Schade! Viele Grüße!! |
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| AW: Übergangsgeld und krank Höchstwahrscheinlich ist die Krankenkasse zuständig. Aber ohne Antrag auf Krankengeld, zahlt diese natürlich auch nicht. |
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