Dies ist eine Diskussion zu Über 30, Student, Wohngeld vom JC? innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Über 30, Student, Wohngeld vom JC? Eine Person bezieht seit 3 Jahren Leistung des JobCenters. Um auf eigenen Beinen zu stehen entscheidet sie sich jenseits der 30 Jahre ein Studium an einer deutschen Universität aufzunehmen. Frühere Ausbildung waren privat. Das Bafög-Amt stellt eine Negativbescheinigung aus und der Vermittler des JC erklärt dass eine Leistung zur Übernahme der Mietkosten möglich ist. Das JC lehnt den Antrag auf Leistung nach $$60-62 SGBIII und $7 Absätze 5 und 6 SGB III ab. Ist ein Widerspruch sinnvoll und mit welcher Begründung? |
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| AW: Über 30, Student, Wohngeld vom JC? Eine Leistung in Dollar ($) würde ich auch ablehnen. Als JobCenter. Ansonsten auch eine Leistung nach dem SGB III, wenn im SGB II nicht eigens darauf verwiesen wurde. Aber ich verweise mal auf eine Leistung für Studenten durch das JobCenter per SGB II: § 27 Leistungen für Auszubildende Gruß aus Berlin, Gerd PS. Vom JobCenter gibt es nicht nur keine Dollars, sondern auch kein Wohngeld. Sondern entweder § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Oder eben nach § 27 Absatz 3 "einen Zuschuss zu ihren angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Absatz 1 Satz 1)". Wohngeld gibts vom Wohngeldamt. Nicht vom JC!
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