Dies ist eine Diskussion zu Studentin werden alle Leistungen eingestellt. innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Studentin werden alle Leistungen eingestellt. Eine Studentin wird im Herbst 25 Jahre. Folgendes kommt auf sie zu: Einstellung des Kindergeldes Einstellung von Bafög-Leistungen (bisher erhielt sie den Höchstsatz) Ende der Mitgliedschaft in der Familienversicherung und Selbstzahlung der Krankenkassenbeiträge. Die Studentin macht gerade ihren Bachelor Abschluss, kann mit diesem aber noch nicht abgehen,da bei Studium auf Lehramt Gymnasium ein Masterstudium angeschlossen werden muss. Vor diesem Studium hat die Studentin 2 Semester andere Fächer studiert und dann auf Lehramt Gymn. gewechselt. Diese 2 Semester eines anderen Studiums scheinen jetzt den Ausschlag zur Einstellung der Leistungen zu sein. Gibt es eine Möglichkeit weiter Bafög oder Grundsicherung zu beantragen oder weiter mit den Eltern versichert zu bleiben. Es besteht zur Zeit kein Einkommen. Gibt es einen Fall indem man sein Studium mit Unterstützung von Harz vier abschließen könnte? Im fiktiven Fall wären noch 4 Semester Masterstudium zu überbrücken. Danke für die Hilfe Mira M. Geändert von Mira M (05.09.2011 um 14:03 Uhr). Grund: ......... |
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| AW: Studentin werden alle Leistungen eingestellt. Hartz IV heißt heute ALG II, das kann es als Darlehen geben für Studenten, die kurz vor dem Examen in eine Notlage geraten sind. Das ist hier nicht der Fall. Das Darlehen für Studenten, die weiter weg sind vom Examen als anderthalb Semester, gibt es u. a. von der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Witzigerweise weiß das das Bafög-Amt und der ASTA sogar besser als ich. Für eine freiwillige Weiterversicherung in der Gesetzlichen Krankenkasse nach Ende der Familienmitversicherung wird für Studenten nicht viel verlangt. Aber doch soviel, dass viele Studenten deshalb erstmals nebenher berufstätig werden müssen, drei vier Stunden in der Kneipe in der Woche oder im Kino. Lektüreliste: Absatz 5 und 6 in http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__7.html § 27 Leistungen für Auszubildende http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__27.html Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Studentin werden alle Leistungen eingestellt. Ich meine, das SGB II dürfte für Studenten prinzipiell keine Anwendung finden. Ansonsten hat ja Gerd schon alles weitere gesagt: Krankenkasse ist ein Pauschalbetrag, wenn ich das so richtig in der Erinnerung (kann das mit 80€ hinhauen?)... Der Kredit bei der KfW ist iÜ nicht so nervig, wie eine Beantragung von BAFöG und die Zinsen halten sich nach meinem Kenntnisstand auch im Rahmen. |
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