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Stromnaczahlung nach Bezugsende/ Freiwillige Einzahlung in Rentenbersicherung

Dies ist eine Diskussion zu Stromnaczahlung nach Bezugsende/ Freiwillige Einzahlung in Rentenbersicherung innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 17.01.2012, 08:30
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Stromnaczahlung nach Bezugsende/ Freiwillige Einzahlung in Rentenbersicherung

Hallo hab 2 Fragen
1. Nehmen wir an A stand bis mitte November im Bezug von H4 und hat seitdem eine Vollzeitstelle. Muß das Amt die Nachzahlungsforderung der Energieversorger aus dem letzten Jahr noch übernehmen oder sind sie da nun raus da A ja nun in Arbeit ist.?

2. A hatte während seines Bezuges von H4 einen 400€ Job, bei Einstellung fragte der Arbeitgeber ob A freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen will (es ging da iwie um ca 20 €) A hat beim Amt gefragt ob er das selber zahlen müsse oder ob das da man ja weniger ausgezahlt bekäme dann auch in den leistungen gegengerechnet würde. Die damalige Aussage war das müsse man selber tragen. Nun hat A einen Zeitungsartikel gefunden wo selbige Situaton beschrieben wurde und dort stand das A doch hätte einzahlen können und trotzdem die 165 Euro hätte behalten dürfen. Muß das Amt/(A und der bekommt es dann vom Amt zurück) nun den nicht eingezahlten Betrag in die Rentenversicherung nachzahlen wenn dieses überhaupt möglich ist? hoffe hab mich einigermaßen verständlich ausgedrückt^^
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  #2 (permalink)  
Alt 17.01.2012, 08:49
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AW: Stromnaczahlung nach Bezugsende/ Freiwillige Einzahlung in Rentenbersicherung

Zitat:
1. Nehmen wir an A stand bis mitte November im Bezug von H4 und hat seitdem eine Vollzeitstelle. Muß das Amt die Nachzahlungsforderung der Energieversorger aus dem letzten Jahr noch übernehmen oder sind sie da nun raus da A ja nun in Arbeit ist.?
Das heißt Arbeitslosengeld 2!

Und Strom ist in Regelleistung enthalten. Das wird nicht wie Heizkosten oder Betriebskosten gehandhabt.


Zitat:
2. A hatte während seines Bezuges von H4 einen 400€ Job, bei Einstellung fragte der Arbeitgeber ob A freiwillig in die Rentenversicherung einzahlen will (es ging da iwie um ca 20 €) A hat beim Amt gefragt ob er das selber zahlen müsse oder ob das da man ja weniger ausgezahlt bekäme dann auch in den leistungen gegengerechnet würde. Die damalige Aussage war das müsse man selber tragen. Nun hat A einen Zeitungsartikel gefunden wo selbige Situaton beschrieben wurde und dort stand das A doch hätte einzahlen können und trotzdem die 165 Euro hätte behalten dürfen. Muß das Amt/(A und der bekommt es dann vom Amt zurück) nun den nicht eingezahlten Betrag in die Rentenversicherung nachzahlen wenn dieses überhaupt möglich ist? hoffe hab mich einigermaßen verständlich ausgedrückt^^
Nur wenn beweisbar ist, dass falsch beraten wurde (also irgendetwas schriftlich).

Ferner dürfte es sich bei dem Artikel um Arbeitslosengeld 1 handeln.
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