Dies ist eine Diskussion zu Strafbarkeit bei Nichtabführung desd KV-Zuschusses? innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Strafbarkeit bei Nichtabführung desd KV-Zuschusses? |
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| AW: Strafbarkeit bei Nichtabführung desd KV-Zuschusses? Hä? Welcher Mieter? Wer soll angeblich wem mit einer Strafanzeige drohen? Sozialbetrug ist zu verneinen. |
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| AW: Strafbarkeit bei Nichtabführung desd KV-Zuschusses? Äh, sorry. Natürlich der Vermieter. Damit der Fall klarer wird: Sieht das Amt die "Veruntreuung" von Zuschüssen als strafbare Handlung an? |
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| AW: Strafbarkeit bei Nichtabführung desd KV-Zuschusses? Was interessiert den Vermiteter der KV Zuschuss? Der Vermieter soll sich halt an die Arge wenden das diese den Betrag in Zukunft selber an den Vermieter überweist. |
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| AW: Strafbarkeit bei Nichtabführung desd KV-Zuschusses? Ich versteh auch noch nicht, was der Vermieter mit der Krankenversicherung zu tun hat. Den Vermieter geht es nur etwas an, ob der Mieter seine Miete zahlt oder nicht. Tut er dies nicht, so kann er das gern dem Jobcenter melden und bitten die Miete direkt an ihn zu zahlen. In Anbetracht der Tatsache, dass der ALG2-Empfänger, so wie das hier angedeutet wird, nur einen Zuschuss zur Krankenversicherung erhält, bliebe dieses Unterfangen erfolglos, da nur tatsächlich gewährte Kosten der Unterkunft an den Vermieter gezahlt werden können. Da aber aufgrund des Zugeständnisses des Bundes an die Länder / Kommunen, jedwedes Einkommen zuerst auf den KdU-Anteil angerechnet wird, scheint es noch weniger erfolgversprechend zu sein, dass das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter zahlt. |
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