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Steuerrückerstattung, HartzIV und SGB II

Dies ist eine Diskussion zu Steuerrückerstattung, HartzIV und SGB II innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 11.10.2011, 14:33
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Steuerrückerstattung, HartzIV und SGB II

Hallo Foristen,

ich hätte ein paar Fragen zu der Rechtssprechung betreffend SGB II. Ich denke, dass es sehr viele Menschen betrifft oder unerwartet treffen kann und meine, dass die Sache nicht so einfach ist, wie es für viele Juristen vielleicht erstmal scheint.

Person A hat im Jahr X einige Monate vollzeit gearbeitet und Steuern gezahlt, wurde dann arbeitslos und bekam ALGII. Im darauf folgenden Jahr macht Person A eine Steuererklärung und bekommt eine SteuerRÜCKerstattung in Höhe von um die 600 Euro, gibt aber in der Erklärung an, dass ALGII bezogen wird. Einige Monate später meldet sich das Jobcenter, ob eine SteuerRÜCKerstattung geflossen ist, was bejaht wird, worauf die Rückforderung des Betrags durch die AA/Jobcenter eingeht. Zurückgefordert wird ein Betrag, der nicht aber zu gut 80 % der gesamten Unterstützung durch das Jobcenter betrifft (Unterhalt und Miete 80%). Zu zahlen wäre der volle Betrag. Dabei hatte Person A bei der Steuererklärung ja extra in das SGB II geschaut und §11 ff untersucht. Und dort steht etwas völlig anderes, für den Laien Person A, als die Gerichte es auslegen. Dort steht sogar wörtlich das Gegenteil. Das Geld ist natürlich bereits für Reparaturen ausgegeben.

Nach Recherche stellt Person A fest:

Das BSG hat geurteilt am 30.9.2008, dass eine RÜCKerstattung kein RÜCKfluss, sondern ein Zufluss ist, dass es sich nicht um Vermögen vor Leistungsbezug, sondern um Einkommen während Leistungsbezug handelt. Auch stellt das BSG fest, dass im Gesetzestext SGB II nicht zwischen Vermögen und Einkommen unterschieden wird.
Einkommen ist es aber laut BSG, weil keinen Zinsen darauf erhalten werden und somit kein Vermögensaufbau stattfindet.
Obwohl der RÜCKZufluss „auf Einkommen entrichtete Steuern“ ist, soll dieses Einkommen nach gängiger Einschätzung der Sozialgerichte aber kein Erwerbseinkommen sein, was zur Folge hätte, dass immerhin monatlich 100 Euro Freibetrag gelten würden. Nun schreibt das BSG aber wörtlich „Der Erstattungsbetrag bleibt, was er bei einer anderen Wahl der Steuerklasse gewesen wäre, Einkommen.“ Person A denkt sich, „ja eben! Auf Einkommen entrichtete Steuern. Schließlich sagt das BSG ja selbst, dass es von der Steuerklasse abhängig ist. Und wer hätte anderes erwartet?“
Außerdem wird Person A ja nicht die komplette monatliche Unterstützung gestrichen, „nur“ 80 % , wodurch man nicht mehr die Erstattung auf 6 Monate aufteilen kann...?!?

Nun meine Fragen an die Juristen dazu, nicht nach Priorität geordnet. Man möchte es wirklich verstehen(!):

a) Wenn Person A ein Auto beliebigen Wertes gehabt hätte vor Leistungsbezug, dieses aber gestohlen worden wäre, und während Leistungsbezug durch die Polizei wiedergefunden wäre und ausgehändigt würde, wäre das dann eigentlich auch ein Zugewinn im Sinne des Urteils oder(!) gehört das dann selbstverständlich zum Vermögen? Anmerkung: Zinsen bekommt man darauf auch nicht. Warum sollte das anders sein?

b) Lässt sich der Betrag irgendwie reduzieren oder aufteilen auf Freibeträge?

c) Kann man gegen die og. Entscheidung vorgehen, sowohl gegen die des BSG, als auch die des Jobcenters? Denn hier ist eine andersgelagerte (dazu später) Ungerechtigkeit und Ungleichbehandlung im Spiel, die Gesetzesauslegung auch aus anderer Sicht nicht schlüssig.

d) Handelt es sich hier um ein schuldhaftes Verhalten von Person A, die Rückerstattung nach fehlerhaften Gesetzestext nicht dem Jobcenter mitgeteilt zu haben (BSG: Es wird nicht zwischen Vermögen und Einkommen unterschieden.)? Muss A Strafen erwarten?

e) Handelt es sich hierbei nicht strenggenommen um eine schwere Ungleichbehandlung? Denn derjenige, der während Leistungsbezug eine Steuerrückerstattung auf Einkommen vor Leistungsbezug beantragt und bekommt, ist dem gegenüber...

...der (Person M) es nicht tut und es erst nachdem er keine Leistung mehr bekommt beantragt, benachteiligt. Der kann alles behalten, könnte sogar, so es sich lohnt, nur zu dem Zweck vorübergehend auf Leistungen verzichten.
...der (N) Leistungen bekommt, aber z.B. aufstockt, dann eine Rückerstattung bekommt, benachteiligt, weil der die Freibeträge voll ausschöpfen kann.
...der (O) überhaupt nicht seine Steuern zurückfordert und dem Jobcenter Gelder entzieht, benachteiligt. Auch das wäre doch strenggenommen eine Unterschlagung von Geldern.

Schließlich müsste es doch Sozialbetrug sein, was (M) macht. Hätte er z.B. einen neuen Porsche vor Leistungsbezug gehabt und den an den Nachbarn verschenkt, mit der Bitte ihn zurückzuschenken, wenn er keine Leistungen mehr erhält, wäre das doch wohl auch Betrug? Ganz bewusst macht er auch seine Steuererklärung zu einem bestimmten Zeitpunkt am Jobcenter vorbei.

Welchen Sinn sollte es machen, dass (N) einen Freibetrag hat und Person A nicht? Wäre A selbständig oder geringfügig beschäftigt gewesen und hätte dann HartzIV aufgestockt während Erwerbstätigkeit, hätte er ja auch Anspruch auf die Freibeträge.

M, N und O werden anders behandelt als A. Eine sinnvolle Erklärung dafür erschließt sich mir nicht, weder aus dem Gesetzestext, noch aus der Urteilsbegründung, noch aus Sicht des Jobcenters/AA. Schließlich entgeht dem Jobcenter ja in den anderen Fällen auch die Kohle.

Kann man etwas dagegen tun, gibt es Instanzen, die man dafür evtl. angehen kann? Oder ist dieses Urteil des BSG das traurige Ende der Fahnenstange?

Vielen Dank denen, die sich die Mühe machen, sich damit gründlich zu beschäftigen und zu antworten. Ich hoffe sehr, ich bekomme hilfreiche Antworten.

Mit freundlichen Grüßen

derverduzte
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Alt 12.10.2011, 02:15
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AW: Steuerrückerstattung, HartzIV und SGB II

Ich weiß, dass das ein langer Text war, aber ich bin sehr entäuscht, dass bisher niemand geantwortet hat.

Die Hoffnung irgendwo Unterstützung oder nicht zu finden in der Frage, ob ein solches Vorgehen rechtens und nachvollziehbar ist, schwindet. Eine solche allgemeine Frage sollte für jeden Menschen in diesem Staat von Interesse sein. Sind denn keine Juristen hier im Forum?
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  #3 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 02:41
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AW: Steuerrückerstattung, HartzIV und SGB II

Ich kann nur sagen, dass ich das alte und das neue SGB II noch viel mehr, als eine reine Zumutung empfinde!

Auch fände ich es schlüssiger, wenn die Erstattung von Steuern - gegen die man sich ja nicht wehren kann, weil sie sofort abgezogen werden (!) und eigentlich einen Vorschuss an den Staat darstellen, wenigstens bis zum Schonvermögen aufgestockt werden könnten.
Wäre es nämlich so, dass man Steuern erst hinterher bezahlen muss und so lange das Geld ansparen müsste, wäre es nämlich Vermögen und es würden gar keine Erstattungen entstehen. Der Staat nimmt mir aber quasi das Dispositionsrecht über dieses überschüssige Geld.
Ebenso Energieversorger z. B.

Das Schonvermögen ist mE auch viel zu gering.
Da werden ja auch Leute mit Lebensversicherungen ggü. Leuten mit Eigenheim stark benachteiligt.

Das Gesetzz ist in sich nicht stimmig und einige Urteile des BSG und anderer Sozialgerichte finde ich himmelschreiend.

Daran, dass die armen Banken nun wieder vor dem Bankrott gerettet werden sollen, weil sie inzw. schon auf Staaten und deren Bankrott zocken, darf ich in diesem Zusammenhang gar nicht denken. Da wäre Wutbürger noch viel zu harmlos ausgedrückt

Nunja am 15. Oktober soll ja in sehr vielen Städten Proteste gegen diesen Raubtierkapitalismus, die Ausbeutung und Verar***e stattfinden.

Ich hoffe nur, dass da auch viele viele Deutsche auf den Straßen zu sehen sind. Bin da beim dt. Michel leider nicht sehr optimistisch.

Sorry für dieses OT. Mal sehen ob ich die Tage deine Ausführungen mal laienjuristisch beleuchten kann.
Momentan war mir der Text zu lang, da brauche ich Muse dazu

Eswäre da wohl der Europ. Gerichtshof zuständig. Diverse klagen sind dort mW bereits anhängig. Ich glaube wegen der Sanktionierung des eigentlich unverfügbaren Existenzminimums (BVerfGE 9.2.10) im Allgemeinen und auf bis zu 0 bei unter 25. J.

Aber das ist ein langer Weg und das weiß der Gesetzgeber auch in Bezug auf das BVerfGE. Da steckt mE Kalkül dahinter, eventuell verfassungswidrige Gesetze zu erlassen, weil dann ca. 4 J. ins Land gehen, bis ein Gesetz gekippt wird.

Wenn ich dann noch sehe, dass das BVerfGE fast regelmäßig eine Rückwirkung auf Grund der Haushaltsfinanzen verneint, also der Bürger nicht entschädigt werden muss, dann stellen sich mir die Nackenhaare. Ebenfalls erst recht wieder im Zusammenhang der Rettungsschirme, wo die miese Finanzlage das BVerfGE dann plötzlich nicht mehr interessiert.

Ich hör auf, sonst werde ich hier noch gekickt oder verwarnt. Ich weiß leider nicht, wie "streng" oder "locker" sowas hier gehandhabt wird.
Ausübung des Rechtes auf Meinungsfreiheit ist nämlich auch so eine Sache, mit der man in D mitunter sehr vorsichtig sein muss.
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Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen.
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  #4 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 21:26
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AW: Steuerrückerstattung, HartzIV und SGB II

Zitat:
Zitat von Diphda Beitrag anzeigen
Ich kann nur sagen, dass ich das alte und das neue SGB II noch viel mehr, als eine reine Zumutung empfinde!

Auch fände ich es schlüssiger, wenn die Erstattung von Steuern - gegen die man sich ja nicht wehren kann, weil sie sofort abgezogen werden (!) und eigentlich einen Vorschuss an den Staat darstellen, wenigstens bis zum Schonvermögen aufgestockt werden könnten.
Wäre es nämlich so, dass man Steuern erst hinterher bezahlen muss und so lange das Geld ansparen müsste, wäre es nämlich Vermögen und es würden gar keine Erstattungen entstehen. Der Staat nimmt mir aber quasi das Dispositionsrecht über dieses überschüssige Geld.
...
Eswäre da wohl der Europ. Gerichtshof zuständig. Diverse klagen sind dort mW bereits anhängig.
Sehe ich genauso. Aber viel schlimmer finde ich es, dass man ohne Anwalt im Voraus viele Dinge einfach nicht herleiten oder wissen kann. Sie werden einem auch nicht gesagt. Man bekommt nur Post, dass man zurückzahlen soll und als nächstes vom Sozialgericht wegen Betrugs. Und wenn selbst Gesetzestexte so eindeutig missverständlich sind und völlig entfremdet ausgelegt werden, wo man als normaler, geradedenkender Mensch nie und nimmer draufkommt, dann wird es nicht nur unzumutbar, sondern schon unverschämt.

Ich sehe da die Schuld aber nicht nur bei dem Gesetzgeber und den Gerichten, sondern auch bei den Leuten vom Jobcenter. Die reiten die Leute absichtlich in solche Fallen, bzw. weisen nicht auf die Umstände und Probleme hin, damit das eigene Budget stimmt und Leistungen gestrichen werden können. Oft genug schon erlebt und mitbekommen, wie Leute geradewegs ins Messer gelaufen lassen werden, nach dem Motto:"Mal sehen, ob er/sie es merkt und fristgerecht dies und das erledigt" - Trotz persönlichen Gesprächs kein klitzekleiner Hinweis. Und dann verschuldet man sich immer weiter. Und Schulden haben ja keine Priorität für das Jobcenter, auch nicht wenn man irgendwann eine Nebenkostennachzahlung bedienen muss.

Wenn die einfach eine Einzugsermächtigung auf freiwilliger Basis anbieten würden und Zugriff auf das Konto nehmen würden, um selbst die Einnahmen der Arbeitslosen/Aufstocker permanent zu überprüfen, auch da in der Pflicht wären und im Zweifelsfall "selbst schuld", dann wären viele Leute wenigstens einigermaßen schuldenfrei. Aber so herum, obwohl der gleiche Aufwand an Überwachung, das ist oft eine Sauerei.

Ich schau mal, welche Klagen beim EuGH anstehen aus Interesse.
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Alt 12.10.2011, 22:16
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AW: Steuerrückerstattung, HartzIV und SGB II

Gehe am 15.10 auf die Straße. Da sit quasi weltweite Demo.

In jeder größeren Stadt ist da was.

Jetzt gar kein Arbeitsvertrag
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  #6 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 00:23
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Steuerrückerstattung ist sonstiges Einkommen.

Wird auf bis zu 6 Monate gleichmäßig verteilt, falls in Zuflussmonat der SGB II Bedarf durch Einkommen aus Steuerrückerstattung überschritten ist.

Ist sonst kein Einkommen vorhanden, wird monatlich ein Freibetrag von 30 € anzusetzen sein.
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  #7 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 02:05
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AW: Steuerrückerstattung, HartzIV und SGB II

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Steuerrückerstattung ist sonstiges Einkommen.

Wird auf bis zu 6 Monate gleichmäßig verteilt, falls in Zuflussmonat der SGB II Bedarf durch Einkommen aus Steuerrückerstattung überschritten ist.

Ist sonst kein Einkommen vorhanden, wird monatlich ein Freibetrag von 30 € anzusetzen sein.
Hallo und Danke für die Antwort!

Also in jedem Fall 30 Euro, oder in bestimmten Fällen 100 Euro pro Monat? Die 30 Euro sind ja der Freibetrag, der bei Versicherung und Altersvorsorge greift. Nur wenn man mit dem Auto zig Kilometer zur Arbeit gefahren ist, will man ja auch zustehende Steuererleichterungen, die ja auch einkalkuliert waren, geltend machen. Der Wagen geht kaputt, ein Job lohnt sich evtl. nur, wenn man anteilig Spritkosten und Unterhalt erstattet bekommt. Von Bewerbungen ganz zu schweigen, um Arbeitslosigkeit zu verhindern.

Ist es Ihrer Ansicht nach nicht auch eine Ungleichbehandlung (Personen M, N und O gegenüber A)?
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  #8 (permalink)  
Alt 14.10.2011, 14:34
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AW: Steuerrückerstattung, HartzIV und SGB II

100 € gibt es nur für laufende Einnahmen aus Erwerbstätigkeit.
Da sind diese 30 € schon drin.

Steuererstattungen sind aber einmalige Einnahmen und werden anders behandelt.

http://www.arbeitsagentur.de/bund/ge.../goto?id=52720
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