Dies ist eine Diskussion zu Steuernachzahlungen / Aufstocker Hartz-IV innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Steuernachzahlungen / Aufstocker Hartz-IV Teil C. Angaben zu den Aufwendungen, die nicht Betriebsausgaben sind und zu Absetzungmöglichkeiten gehören. Da steht u.a. Steuernachzahlungen. Mal angenommen, dieser Aufstocker ALG II nach einer Betriebsprüfung die Steuer nachzahlen muss. In wiefern gehören diese Nachzahlungen in Absetzungsmöglichkeiten? Gibt es Grenzen? Man kann mal 500 oder 1000 oder 10000 "absetzen"... wie geht das? Was verbirgt sich hinter "Steuetnachzahlungen gehören zu Absetzungsmöglichkeiten"? danke |
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| AW: Steuernachzahlungen / Aufstocker Hartz-IV Bei Selbstständigen dürfte wohl eine Steuernachzahlung ans Finanzamt von den Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit abzusetzen sein. |
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| AW: Steuernachzahlungen / Aufstocker Hartz-IV Danke! Dann andere Frage. Mal angenommen, kann Herr X nicht auf einmal die ganze Summe, z.B. 20000 Euro nachzahlen. Aber weil das FA drängt, nimmt er einen Kredit für 5 Jahre, um diese Steuernachzahlung zu überweisen. Dann aber Herr X muss monatlich Kreditraten in Höhe von xxx bezahlen. Werden dann die Raten abgesetzt mitsamt Zinsen, oder die Summe 20000, der Herr X an das FA überwiesen hat. Herr X hat aber nicht so großes Einkommen, das heißt, wenn er auf einmal die Summe 20000 absetzt, ist er in tiefen minus. Wäre doch nachvollziebar, die Raten innerhalb 5 Jahren abzusetzten, oder stimmt das nicht? |
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| AW: Steuernachzahlungen / Aufstocker Hartz-IV Steuerrechtlich ist die Steuerschuld eine "Betriebsausgabe" (heißt wohl im Steuerrecht anders). Sozialrechtlich ist die Steuerschuld eine Betriebsausgabe. Steuerrechtlich ist das Darlehen nicht als Einnahme zu werten. Sozialrechtlich ist das Darlehen nicht als Einnahme zu werten. Steuerrechtlich ist die Darlehenstilgung keine Betriebsausgabe. Sozialrechtlich ist die Darlehenstilgung eine Betriebsausgabe. Der Plan wäre das Finanzamt um Stundungbzw Ratenzahlung zu bitten und die Steuerschuld mit den laufenden Einnahmen zu begleichen. (nicht ganz sicher ob das über einen Zeitraum von mehr als 6 Monaten möglich ist). Der andere Plan wäre das Darlehen aufzunehmen und die Tilgungsraten monatlich (zumindest sozialrechtlich) abzusetzen. Die entstandenen Zinsen sind vermutlich sowohl steuerrechtlich als auch sozialrechtlich abzusetzen. Die Darlehensvariante hat grundsätzlich zur Folge, dass sich die Tilgung (außer ggf. Zinsen) nicht den zu versteuernden Betrag mindert, jedoch aber den Gewinn im Sinne des Sozialrechts. Die weitere Folge wäre bei geringerem Einkommen eine verhältnismäßig höhere Steuerlast. Aber das sollte ein Rechtsanwalt für Sozialrecht klären. Als ALG2-Empfänger kommt ein Beratungshilfeschein in Frage. |
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| AW: Steuernachzahlungen / Aufstocker Hartz-IV Danke schön! Ganz nette und klare Antwort. Der Kredit ist auch gezielt, und unter dem Zweck des kredites steht "Steuernachzahlungen begleichen". 20000 sind etwa zu hoch, in 6 Monaten zu begleichen. Mehr gibt das FA nicht, wohl keine Bank, so die Antwort. Beratungsschein ist überlegenswert! Danke nochmals |
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