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Sozialrechtliches Dreiecksverhältnis/Ein-Euro-Job

Dies ist eine Diskussion zu Sozialrechtliches Dreiecksverhältnis/Ein-Euro-Job innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 11.06.2007, 16:56
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Sozialrechtliches Dreiecksverhältnis/Ein-Euro-Job

Hallo zusammen,

ich stehe hier grad vor einem Problem. Ich lese immer wieder, dass zwischem dem Maßnahmeträger und dem Arbeitslosen ein privatrechtlicher Vertrag besteht. In dem selben Aufsatz steht ein paar Zeilen weiter, dass Verhältnis sei ein öffentlich rechtliches Beschäftigungsverhältnis sozialrechtlicher Natur.

Jetzt frage ich mich: Was denn jetzt? Besteht ein privatrechtlicher oder ein öffentlich rechtlicher Vertrag!Ich versteh das Ganze nicht oder hab ich grad nur ein Bret vor demKopf

Danke für jegliche Antwort!
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  #2 (permalink)  
Alt 11.06.2007, 20:16
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AW: Sozialrechtliches Dreiecksverhältnis/Ein-Euro-Job

Ein Maßnahmeträger, also ein privates Weiterbildungsinstitut, schliesst mit dem Arbeitslosen einen privatrechtlichen Vertrag.

Das Verhältnis Arbeitsloser zur Agentur bzw. zur ARGE ist ein öffentlich-rechtliches Verhältnis.
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #3 (permalink)  
Alt 11.06.2007, 20:33
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AW: Sozialrechtliches Dreiecksverhältnis/Ein-Euro-Job

Und wenn ein Arbeitsloser von der Agentur bzw. ARGE einem Maßnahmeträger zugewiesen wird, bestehen mE beide Verträge zeitgleich.
__________________
Gruß
Daniel

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  #4 (permalink)  
Alt 15.06.2007, 16:22
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AW: Sozialrechtliches Dreiecksverhältnis/Ein-Euro-Job

Ich versteh das nicht!

Ich zitiere aus dem Buch Recht und Praxis der Ein Euro Jobs S. 98:

"Zwichen der leistungsberechtigten Person, die einen Leistungserbringer in Anspruch nimmt, und diesem Leistungserbringer besteht ein privatrechtlicher Vertrag."

->hier ist der Vertrag zwischen Arbeitslosen und MAßnahmeträger gemeint, was auch aus der Abbildung von S. 94 deutlich wird:

leistungsberechtigte Person------privatrechtl. Vertrag------Leistrungserbringer
(zB. Arbeitsloser) (zB Caritas...)


So und jetzt S.272:

"Das Ein-Euro-Job Verhältnis das gerade nicht durch einen privatrechtlichen Arbeitsvertrag begründet wird, kann mithin kein (privatrechtliches) Arbeitsverhältnis sein; es ist vielmehr ein öff.-rechtl. Beschäftigungsverhältnis sozialrechtlicher Natur."


Also ich blick da nicht durch: Einerseits ein privat. Vertrag, was auch aus dem Schabild deutlich wird und dann ein paar Seiten weiter auf einmal ein öff.-rechtl. Verhältnis!Was denn nun? )

Danke für eure Hilfe!
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  #5 (permalink)  
Alt 15.06.2007, 18:22
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AW: Sozialrechtliches Dreiecksverhältnis/Ein-Euro-Job

siehe ein Stück weit auch http://www.juraforum.de/forum/showth...210#post278210.

Ggf. kann ich später ausführlicher werden, hab gerade wenig Zeit.
__________________
Gruß
Daniel

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  #6 (permalink)  
Alt 16.06.2007, 09:39
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AW: Sozialrechtliches Dreiecksverhältnis/Ein-Euro-Job

siehe auch http://www.ra-kotz.de/ein_euro_job.htm.
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Gruß
Daniel

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