Dies ist eine Diskussion zu Sozialfall/Hilfestellung innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Sozialfall/Hilfestellung 23 jährige, arbeitslos. Abgeschlossene Berufsausbildung vohanden. Vorübergehend wohnhaft im Eigenheim des Großvaters. Antrag auf auf Hartz 4 wurde nicht genehmigt, da Vater und Großvater laut Amt zuviel verdienen. Hilfe zum Lebensunterhalt durch Vater und Großvater ziemlich gering, lediglich Lebensmittel. ![]() Da kein Einkommen, auch keine Krankenversicherung finanzierbar. Familienversicherung über den Vater laut KK ebenfalls nicht möglich. Aussicht auf neuen Job quasi aussichtslos, da wohnhaft auf dem Lande, selbstverständlich kein nutzbares Fahrzeug vorhanden oder finanzierbar und keine passenden öffentlichen Verkehrsmittel, somit von der Aussenwelt quasi abgeschlossen. Weiss jemand Rat/Möglichkeiten aus dieser Situation heraus zu kommen? Bzw. das ganze wenigstens etwas zu verbessern, Sozialamt in dem Sinne gibt es ja nicht mehr! Arbeitsbereitschaft ist mehr als genug vorhanden, doch die Gesamtsituation ist leider ziemlich aussichtslos. mfG |
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| AW: Sozialfall/Hilfestellung Tja, dass ist wohl einer der Fälle die fast aussichtslos sind. Fam.-Vers. beim Vater nicht möglich, § 10, Abs. 2 Satz 2 SGB V. Anspruch auf Hartz IV wohl ebenso nicht, da in der Bedarfsgemeinschaft zuviel verdient wird. Sehr schlecht; ABER es gibt wie immer im Leben Möglichkeiten. Folgendes; Wenn man dem Amt plausiebel macht, dass das Verhältnis zum Großvater bzw zum Vater unerträglich ist, es nur Streit gibt und man psychisch am Ende ist, so kann man einen Antrag auf eigenen Wohnraum stellen. Das Amt kann dies bewilligen muss es aber nicht. Um so schlimmer es geschildert wird, destso warscheinlicher ist eine Bewilligung. Nun, dann hat man Anspruch auf Hartz IV und ist wieder krankenversichert. Dies ist die einzige Möglichkeit die ich sehe. Zu 90% funktioniert es auch. |
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