Dies ist eine Diskussion zu Schwerbehinderung befristet? innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Schwerbehinderung befristet? Frage: Es liegt ein Bescheid über die Feststellung des GdB vor. In diesem wird die Befristung des Schwerbehindertenausweises ausgesprochen. Ein Widerspruch bzgl. der Höhe des GdB war erfolgreich; ein Änderungsbescheid liegt vor. Nun meine Frage: Wenn der Schwerbehindertenausweis seine Gültigkeit verliert, ist dann auch zum Stichtag die Schwerbehinderung "vorbei/ abgelaufen" und muss hier ein neuer Antrag auf Feststellung gestellt werden? RH |
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| AW: Schwerbehinderung befristet? Man stellt einen Antrag auf Verlängerung, muss medizinische Unterlagen einreichen, kriegt dann ein Schreiben und mit dem wird der Ausweis verlängert. Letztlich ist das eine reine Formsache
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| AW: Schwerbehinderung befristet? Das beantwortet meine Frage leider nicht; wahrscheinlich deswegen: Dieser Ausweis wurde nie ausgestellt. Insoweit wird kein neuer Ausweis benötigt. Meine Frage richtet sich auf den Umstand, ob beides mit Ablauf des Datums endet? Ich kann hierzu leider nichts finden, außer die Angaben über die Befristung des Ausweises; nicht aber über die Schwerbehinderung als solches. |
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| AW: Schwerbehinderung befristet? Die Behinderung endet nicht, aber sie muss eben bestätigt werden.
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| AW: Schwerbehinderung befristet? Wie wäre es mit anrufen oder einen Brief schreiben, um sich zu erkundigen? IdR wird für einen Behindertenausweis auch ein Foto benötigt. |
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| AW: Schwerbehinderung befristet? Ach ja, vielleicht hilft das. Man bekommt ein Schreiben mit Vordrucken für die Ärzte, kurz bevor das ausläuft. Man muss also gar nicht selbst aktiv werden
__________________ Zitat:
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| AW: Schwerbehinderung befristet? Im Normalfall mag das alles weiterhelfen. Hierfür schon einmal Danke!! Nur ist das Problem, dass der Betroffene ohne festen Wohnsitz ist und somit derartige Unterlagen weder benötigt (Ausweis), noch zugestellt werden können (Unterlagen). Die Behinderung ist aber trotzdem gegeben. |
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| AW: Schwerbehinderung befristet? Der Fragende sagt doch, dass der Behindertenausweis NIE ausgestellt wurde. Demnach muss sich die fiktive Person erst einmal um die Ausstellung eines Ausweises kümmern. |
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| AW: Schwerbehinderung befristet? Zitat:
Der Betroffene lebt seit 6 Jahren mit einem Gdb von 50% OHNE Ausweis...........warum sollte er jetzt einen benötigen? |
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| AW: Schwerbehinderung befristet? Und was bringt dann eine Feststellung des GdB? Hier mal die Zugeständnisse des Gesetzgebers an Menschen mit einer Schwerbehinderng: - früherer Renteneintritt ohne Abschläge - höherer Steuerfreibetrag - besonderer Kündigungsschutz - diverse Zusatzleistungen bei bestimmten Merkzeichen Wofür benötigt also ein Obdachloser, vermutlich ohne Arbeit, die Feststellung eines GdB (ohne Merkzeichen), wenn er rein gar nichts davon hat? Für die meisten der o.g. Punkte wird ein Ausweis als Nachweis benötigt. |
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