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Schwärzen von Kontoauszügen und Miethöhe

Dies ist eine Diskussion zu Schwärzen von Kontoauszügen und Miethöhe innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 18.07.2009, 10:34
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Question Schwärzen von Kontoauszügen und Miethöhe

Hallo,

angenommen Frau P. würde von Hessen nach Baden-Württemberg ziehen wollen. Bisher hätte Frau P. eine Erwerbsunfähigkeitsrente sowie ergänzend Sozialhilfe erhalten. Nun folgende Fragen:

1. Frau P. müsste nun im neuen Ort einen Sozialhilfeantrag stellen. Hierfür werden u.a. die Kontoauszüge der letzten 3 Monate verlangt. Was genau dürfte hier von Frau P. geschwärzt werden? (Ich glaube mich zu erinnern, dass ein paar Dinge durchaus geschwärzt werden dürfen, z.B., wenn man Beiträge für eine Partei bezahlt oder so). Dürfte Frau P. also z.B. den Empfänger einer Zahlung schwärzen?

2. Frau P. hätte sich natürlich vorab über die "erlaubte" Miethöhe informiert . Die angegebenen Höhen wären kaum realisierbar, aber Frau P. hätte eine Wohnung gefunden, die allerdings ein paar Punkte hat, die für Unklarheit sorgen würden: Die Grundmiete liegt 10,- EUR über der erlaubten, ebenso die Nebenkosten und eigentlich ist die Wohnun gauch 8 qm größer als zugestanden. Was hätte Frau P. in einem solchen Fall zu erwarten?!? Was kann alles abgezogen werden? (z.B. auch die 8 qm?? ...) Die sonst auf dem Markt befindelichen Wohnungen sind durchschnittlich noch teurer (aber das interessiert das Amt vermutlich nicht ...)

DANKE für Antworten.

kekskrümel
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