Dies ist eine Diskussion zu schülerbafög soll zurück gezahlt werden innerhalb des Forums Sozialrecht
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| schülerbafög soll zurück gezahlt werden |
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| AW: schülerbafög soll zurück gezahlt werden Hat Schüler A dem Bafögamt damals mitgeteilt das er im August und September über dem Freibetrag verdient? Wenn ja rechnet das Bafögamt für diese Zeit das zusätzliche Einkommen an und er Schüler bekommt für diese Zeit weniger - Fertig. Hat er das Einkommen aber einfach verschwiegen kann er wegen § 263 StGB belangt werden. MfG MasterChristian |
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| AW: schülerbafög soll zurück gezahlt werden ja A hat verdienstbescheinigung abgegeben usw ... bafögamt argumentierte so, das das geld, selbst wenn es nur für zwei monate verdient worden ist, aufs ganze jahr gerechnet wird...A hat auch im zeitraum von august, september weniger bafög bekommen. |
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