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Sanktion, nicht erhaltene Erklärung z.Einkommen/Vermögen

Dies ist eine Diskussion zu Sanktion, nicht erhaltene Erklärung z.Einkommen/Vermögen innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.10.2011, 12:16
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Sanktion, nicht erhaltene Erklärung z.Einkommen/Vermögen

Im folgenden fiktiven Fall passierte Folgendes:

1. Behinderter Behi bezieht neben der Rente Grundsicherung und muss so jährlich eine Erklärung über sein Einkommen und Vermögen beim Sozialamt abgeben. Nun behauptet das Sozialamt ein entsprechendes Formblatt über den Postweg zugesendet zu haben sowie zwei Erinnerungen wobei Behi diese aber nicht erhalten hat.

Wie kann Behi nun nachweisen das diese Schreiben gar nicht zugesendet wurden? Oder ob die Art des Versandes nicht nachweist das diese Schreiben bei Behi angekommen wären?

2. Weiter ist Behi wegen einer anderen Sache sanktioniert. Bei dieser Sanktion sei es dahingestellt ob sie berechtigt wäre. Aufgrund dieser Sanktion werden am 1. eines Monats 50 Euro einbehalten die zum 15 eines Monats ausgezahlt werden sollen. Das Sozialamt stellt diese Zahlung jedoch ein weil die Einkommen- und Vermögenserklärung nicht vorliegt die Behi bislang aber nicht bekam. Darf das Sozialamt diese 50 Euro hier einbehalten obwohl sie ja im Eigentlichen zu einer Zahlung gehören die zum 1. fällig war?


3. Weiter hat Behi Angst das seine Schreiben nicht beim Sozialamt ankommen könnten, daher schreibt er seine Sachbearbeiterin per Email an. Diese Emailadresse von Behi ist dem Amt bekannt und es wurde schon oft über diese Emailadresse kommuniziert. Könnte das Amt nun behaupten das der Absender aufgrund fehlender Verifizierung nicht Behi sein könnte und so die Email einfach nicht beachten oder gilt diese Email daher, weil sie schon oft zur Kommunikation mit dem Amt genutzt wurde, als geltender elektronischer Brief?


4. Kann Behi, wenn das Amt hier unberechtigt die Zahlung einstellte auf Schmerzensgeld klagen weil er sich nun nicht mehr ernähren kann?

Vielen Dank für Antworten!!
Liebe Grüße

keina
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Geändert von keina (19.10.2011 um 12:17 Uhr). Grund: das r war weg
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Alt 20.10.2011, 04:24
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AW: Sanktion, nicht erhaltene Erklärung z.Einkommen/Vermögen

Gibt es ein Verbot, das Amt zu betreten? Warum nicht hingehen und die Sache besprechen?

Vor allem, wenn Post mehrfach nicht ankommt. In beiden Richtungen. Was schon selten ist.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #3 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 05:58
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AW: Sanktion, nicht erhaltene Erklärung z.Einkommen/Vermögen

Lieber Gerd, gut gesprochen aber in diesem fiktiven Fall liegt eine besonders schwierige Art der Behinderung vor. Aufrund dieser Behinderung ist es enorm schwierig Termine einzuhalten oder Wartezeiten in Kauf zu nehmen. Dieses mag vielleicht erst komisch klingen und bedürfte einer sehr langen Erklärung, ist aber in diesem fiktiven Fall eine Tatsache. Es gibt hier zwar eine besondere Bemühung von Behi aber da nicht ausreichend Hilfe bewilligt ist kann Behi hier nicht so handeln wie er gerne wollte.
Behi hat hier erst mal mit § 37 SGB X widersprochen und gefordert das die ausstehende Leistung unverzüglich zu zahlen ist wobei Behi sich natürlich im Besonderen darum bemüht einen notwendigen Gang zu einer Bezirksverwaltungsstelle zu gehen aber ob er dieses schaffen wird steht leider in den Sternen, kann er nicht garantieren.

Eben diese besondere Art der Behinderung ist es ja weshalb Behi überhaupt Leistunen beziehen muss.
Es ist für Viele nicht oder nur sehr schwer Vorstellbar aber Behi kann nicht lange Warten, welches jedoch meist erforderlich ist. Wenn Behi warten muss wäre es im Vergleich zu einem normal gesundem Menschen etwa 5 min für Behi = 3 Tage für Normalem. Ohne ausreichende Hilfe ist Behi hier einfach aufgeschmissen, das will er noch ändern aber Alles nacheinander und zu seiner Zeit. Durch ein Warten werden im Besonderen Anfälle ausgelöst , ebenso wie durch jeden anderen Stress.
Möchte hier unbedingt darauf hinweise das es sich tatsächlich um eine Krankheit handelt und es keineswegs an Faulheit liegt die leider sehr oft vorgworfen wird, die Sache dadurch aber nicht besser macht und für Behi so keine Lösung bringt.

Vielen Dank für Hilfe!!

keina
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  #4 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 10:28
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AW: Sanktion, nicht erhaltene Erklärung z.Einkommen/Vermögen

Kenn Behi telefonieren?

Kann Behi jemanden einladen, der ihn beobachtet, wie er die Unterlagen in einen Briefumschlag steckt, diesen verklebt und der Bekannte von Behi steckt den Umschlag dann in den Briefkasten?

Behi sollte sich vielleicht um einen gesetzlichen Betreuer kümmern, wenn sonst keine Personen da sind, die Behi helfen könnten.

Falls Behi ein Fax hat, kann er ja auch die Unterlagen Faxen und er hat somit einen Nachweis, dass diese versandt wurden.


Behi sollte auch sein Namensschild am Briefkasten prüfen, ob da wirklich Behi steht und zwar gut lesbar.
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  #5 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 14:15
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AW: Sanktion, nicht erhaltene Erklärung z.Einkommen/Vermögen

Bekannte? Naja, da kommt mal was an und mal nicht. In wichtigen Fällen kann man sich darauf nicht verlassen; leider. Hilfsdienst gibt es zwar aber ommt zu nicht günstigen zeiten und zu selten so das dieses auch ausscheidet.

Gesetzlicher Betreuer? Tschuldigung, Behi ist zwarSchwerbehindert aber nicht geistig Unzurechnungsfähig als das Behi jemals einen Betreuer zulassen würde! Da ist man ganz schnell Rechtelos und darf über gar Nichts mehr bestimmen! Gesetzliche etreueung hat sich allzu oft als Zwangsjacke erwiesen aus der man nicht mehr herauskommt oder nur durch einen sehr langen und schwierigen Kampf. Daher wird diese Möglichkeit nicht zugelassen! Behi ist geistig vollkommen zurechnungsfähig und ist nur körperlich Behindert.

Fax scheidet aus, kann Behi sich nicht leisten. Postweg dauert so oder so zu lange und es gibt keine Garantie das das Schreiben ankommt oder angenommen wird oder als eingenagen gewertet wird - Garantie gibt es da nur per Übermittlung per Gerichtsvollzieher; leider.

Alles telefonische wurde nie besprochen, gibt keinen Nacheis darüber.

Aber trotzdem vielen Dank für Hilfe!! LG keina
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  #6 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 15:27
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AW: Sanktion, nicht erhaltene Erklärung z.Einkommen/Vermögen

Wenn Behi keine Hilfe braucht und will, muss er wohl doch selbst hin gehen.
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  #7 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 18:03
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AW: Sanktion, nicht erhaltene Erklärung z.Einkommen/Vermögen

Zitat:
Zitat von keina Beitrag anzeigen
4. Kann Behi, wenn das Amt hier unberechtigt die Zahlung einstellte auf Schmerzensgeld klagen weil er sich nun nicht mehr ernähren kann?
Manches Dilemma kann zu einem Teufelskreis ausarten, stimmt. Wir alle kennen vom Hörensagen den Teufelskreis "Kein Geld = keine Wohnung = kein Job = kein Geld = keine Wohnung usw".

Dieser und andere Teufelkreise wurden nun unterbrochen vom Staat. Um dennoch in einen zu geraten, muss man heute meist ziemlich kreativ sein. Oder trotzig. Am besten renitent. Noch besser aber versteht es der Querulant, in Fettnäpfchen zu treten, die andere aus dem Weg zu räumen versuchen:

"Der Querulant soll starrsinnig und unbeeinflussbar durch maßgebende Belehrung versuchen, sein vermeintliches oder tatsächliches Recht zu erreichen. Sein Verhalten stehe dabei in keinem angemessenen Verhältnis zur Situation."

Noch einen Schritt weiter geht der Paranoiker: Er weiß, dass Betreuungsgericht und Betreuer sich gegen ihn verschworen haben, um ihm das Leben zur Hölle und sein Vermögen dem Teufel zu vermachen ---> Liliane Bettencourt.

Nun ist also ein Fax zu teuer. Mein Laden nebenan nimmt 10 Cent pro Seite.

Man kann sich das Leben schon recht schwer machen.

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #8 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 19:25
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AW: Sanktion, nicht erhaltene Erklärung z.Einkommen/Vermögen

Man kann nicht sagen das Behi keine Hilfe will, er will jedenfalls keine die seine Rechte beschneidet und ihn ggfs. sogar Rechtelos machen könnte. Vielleicht definiert Behi einen gesetzlichen Betreuer auch falsch .... .

Der nächste Laden wo es ein Faxgerät gibt ist in weiter Entfernung; leider!

Die geforderten Unterlagen liegen dem Amt nun vor. Die noch zu erbringende Leistung aber wurde nicht gewährt weil angeblich das System nicht laugfen würde und so eine Scheckzahlung nicht möglich wäre. Einen Scheck könnte Behi sich nun am nächsten Tage in der 13 KM entfernten Hauptstelle des Amtes abholen. Wie Behi da aber hin kommen soll bliebt offen.
Schecks kann man auch per Hand ausfüllen und das sollte zumindest dann passieren wenn damit eine Notlage vermieden werden kann.
Behi war Froh das er es bis zus Außenstelle geschafft hatte aber bis in die Stadtmitte scheidet einfach aus. Wenn Behi das könnte wäre er gestern schon in die Stadtmitte gefahren und hätte die Sache erledigt.

Für Hilfen gibt es Hilfsdienste. Diese könnten solche Dinge erledigen aber nur wenn sie auch ausreichend Zeit dazu haben! Diese Zeit muss seitens des Amtes gewährt werden, diese reicht aber nicht aus, 3 Stunden pro Woche ist einfach zu wenig.

LG keina
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  #9 (permalink)  
Alt 20.10.2011, 20:40
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Ein Betreuer unterstützt Behi bei Behördenangelegenheiten. Um einen Betreuer zu haben, muss man nicht geistig behindert sein o.ä.

Ein Betreuer, dessen Klient seine geitige Fähigkeit besitzt, darf ohne Zustimmeng des Betreuten KEINE Dinge erledigen.

Der Betreuer soll seinen Klienten unterstützen und dessen Selbstständigkeit fördern (scheidet hier wohl in Sachen Mobilität aus).

Alle Dinge die der Betreute selbst erledigen kann, DARF ER allein erledigen und er SOLL es sogar. Für alle Angelegenheiten in denen Unterstützung benötigt wird, hilft der Betreuer.


Vorallem kann Behi ihm untersagen auf sein Vermögen zuzugreifen. Weiterhin darf der Betreuer schon von Haus aus ,bei einem geistig gesunden, keine Rechtsgeschäfte für ihn vornehmen.

Also wo ist das Problem?
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  #10 (permalink)  
Alt 27.10.2011, 18:54
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AW: Sanktion, nicht erhaltene Erklärung z.Einkommen/Vermögen

Zitat:
Vielleicht definiert Behi einen gesetzlichen Betreuer auch falsch .... .
Es geht hier weniger darum das Behi sich nicht selbst vertreten könnte sondern nur darum das er aufgrund seiner Behinderung nicht selbst beim Amt vorstellig werden kann oder nicht immer. Das Problem ist das die Behinderung nicht ausreichend berechenbar ist da die Anfälle oft sehr Plötzlich kommen und dann die Gefahr der Verletzung sehr Hoch ist.
Stürzt ein normaler Mensch streckt er die Arme vor dem Aufprall auf dem Boden aus um sich zu schützen - Behi aber kann hier nicht auf seine Gliedmaßen zugreifen und so die Arme als Schutz nicht ausstrecken! Weiter ist es so das ein passierter Anfall sozusagen schon der Auslöser für den nächsten Anfall ist.

http://de.wikipedia.org/wiki/Narkolepsie

Auszug Wikipedia:
Zitat:
Kataplexie

Unter Kataplexien versteht man vorübergehenden Kontrollverlust (Tonusverlust) über definierte Muskelgruppen bei wachem Bewusstsein, welche je nach individueller Ausprägung am gesamten Körper oder nur lokal auftreten. Beispielsweise fällt der Patient in sich zusammen, kann Dinge für einige Sekunden nicht mit der Hand festhalten, lässt den Kopf hängen, spricht undeutlich oder fängt an zu schielen. Im Extremfall bricht der Narkoleptiker in sich zusammen. Kataplexien werden meist durch starke Emotionen (Freude, Lachen, Scham, Begeisterung, Ärger, Erregung oder Schreck) ausgelöst. Wenn Lachen der Auslöser ist, wird auch von Lachschlag gesprochen.
Ich bitte hier trotz dessen das Emotionen oft der Auslöser sind zu beachten das es sich hier definitiv nicht um eine psychische Krankheit handelt!
Auszug wikipedia:
Zitat:
Narkolepsie im sozialen Umfeld

Die Narkolepsie geht nicht mit einer psychischen Störung oder mentalen Minderleistung einher. Die Patienten bleiben psychisch unauffällig, werden aber häufig als Schlafmützen, Simulanten oder Faulpelze diffamiert.

Die Probleme im Tagesablauf können aber auch zu Depressionen und/oder sozialer Phobie führen. Die Betroffenen ziehen sich aus Scham oder aus Angst vor Verletzungen u. U. zurück und haben dadurch auch weniger soziale Kontakte. Wichtig ist, dass das unmittelbare Umfeld des Erkrankten die Krankheit akzeptiert und berücksichtigt. Dazu gehört auch die Akzeptanz von Schlafpausen, geringer Aktivität und u. ä.
Behi hat ein persönliches Budget beantrag. Das Problem ist nur das er alleine nicht zur behandelnden Klinik kommt um noch fehlende Unterlagen zu holen wofür er unbedingt noch untersucht werden muss. Hier ist er ebenso auf Hilfsdienste angewiesen und auch diese könnten bei Ämtern auch ausreichend Hilfe gewähren um notwendige Gänge durchzuführen. Wofür also einen Betreuer? Regelungen und Paragraphen bleiben geich, mit oder ohne Betreuer. Behis Erfahrungen waren bisher nur das es für ihn selbst mit Betreuung Schwieriger und Umständlicher wurde als ohne. Hier muss man bedenken das diese Krankheit im Besonderen belastet und jede verschwendete Energie die Lebensqualität stark verschlechtert! Je mehr Stress umso mehr Anfälle und diese Anfälle sind wirklich sehr, sehr Grausam!
Will man als normaler Mensch es in Etwa nachvollziehen dann müsste man die Gliedmaßen mit Frischhaltefolie Beine zusammenbinden und Arme am Körper fest machen. Vor eine weiche Matte stellen und dann uf die Matte fallen lassen. Diese vollkommene Hilflosigkeit ist im Besonderen schwer zu Ertragen , auch daher das im Körper Stoffe ausgeschüttet werden die den Körper dazu bringen sollen das er wieder in die Lage gerät seine Gesundheit und Überleben zu sichern - da agieren Instinkte die man nicht abstellen kann!
Während der Anfälle ist der Körper im Schlafzustand und daher träumt das Unterbewusstsein, das nennt man Halluzinationen weil hier die Träume absolut Real vorkommen und das Bewusstsein nicht in der Lage ist zu unterscheiden ob Traum oder Realität denn das Bewusstsein selbst weiß ja Nichts vom Träumen oder träum auf ganz andere Arten. Nur sehr langes Erlernen lässt manchmal während des Anfalls wissen das es nur ein "Traum des Unterbwusstseins" ist - das aber ist sehr, sehr Schwierig! Nach dem Anfall kann man es sich an Tatsachen zusammenbauen was Real war und was nicht.
Während eines Anfalls ist man also in einem absoluten Extremzustand und diese Zustände sind der absolute Horror im eigenen Kopf. Jeder einzelne Anfall ist ein Kampf ums Überleben und wird noch Schlimmer wenn man dazu dann noch in eine real lebensbedrohliche Situation gerät in der man z.B. nicht atmen kann.

Muss man als Behonderter unbedingt einen Betreuer haben oder gilt der Behinderte nicht als ausreichend Geschäftsfähig um diese Dinge selbst regeln zu dürfen wobei der Behinderte es in diesem Fall unbedingt selbst tun will?

Gibt es einen Unterschied im Grade der Glaubwüridigkeit zwischen Betreuer oder Behinterm für das Amt?

Weiter ist es so das wenn Bei beim Amt anruft um eine Sache so schnell und Unbürokratisch regeln zu können immer wider Alles abgelehnt wird. Hier wird Behi bei verbalem Einspruch auch ganz Klar gesagt: "Haben Sie Beweise für das was ich sagte?" und das damit bestärkt das er keine Beweise haben könnte da er ohne Erlaubnis des Gesprächspartners keine Aufnahme machen dürfte und so keinen Bweis haben kann!
Weiter ist die Glaubwürdigkeit mündlicher Aussagen sowieso gleich Null ohne Beweis da , auch für Telefonate, es so weit es geht versucht wird keine Gesprächsnotizen führen zu müssen. Durch sehr geschicktes Handeln sorgt man manchma dafür das diese vom Vorsprechenden einfah vergessen wird oder sie werden nur zu Teil ausgefüllt und es gibt grundsätzlich keinen Stempel der Dienststelle darauf ( ist sie ohne überhaupt Gültig?).

Bei Telefonaten ist es auch so das ehi z.B. anruft um nachzufragen wo die Leistung bleibt, als Beispiel:
SB " Ich habe Ihnen drei Schreiben geschickt, eine aufforderug und zwei Erinnerungen. Sie wussten über die Pflicht Bescheid sowie über die Folgen.
Behi: "Tut mir Leid, ich habe diese 3 Schreiben nicht bekommen. Der Grund warum ich sie nicht bekommen habe kann ich Ihnen nicht sagen. Ich kann nur annehmen das Sie entweder die Schreiben nicht abgeschickt haben oder aber die Schreiben, aus welchen Grunde auch immer, auf dem Beförderungsweg verloren gingen."
SB. "So brauchen Sie gar nicht mit mir reden!!"

Wo verheilt sich Behi hier während des Telefonats falsch? Es ist doch ofensichtlich das er nur daran interessiert war die Sache zu klären und mehr nicht? Er unterstellte Niemandem etwas indem er eine mögliche Annahme nannte da es aus seinem Augen nun mal angenommen werden musste.

Noch schlimmer wird es wenn Behi nun aber Regelungen oder Paragraphne benennt! Da wird dann das Gespräch vom SB abgewürgt; offensichtlich Sinnlos gemacht.

Insgesamt sieht es dann keineswegs mehr so aus als ob man den Einzelfall beachtet sondern so als ob man seine perönlichen Laune folgt oder aber das man mit Absicht die Schwächen Behis ausnutzt und das Gespräch unsachlich verlaufen lässt, was bei Vorsprahen Behis ebenso oft passiert und Fragen gar nicht beachtet werden!

Hier möchte ich anmerken das man Behi beim Amt als psychisch Krank bezeichnet und ihn auch schon öfter in seiner Anwesenheit so nannte obwohl seine Krankheit keineswegs psychischer Natur ist.

Tschuldigung das es so lang ist aber Behi möchte nun Mal seine Sachen selbst regeln was auch ginge wenn man ihn entsprechend Ernst nähme.

Liebe Grüße und viel Spaß beim lesen!

keina
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