Dies ist eine Diskussion zu Ruhensbescheid>Freiwillig versichert>kein Mutterschaftsgeld innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Ruhensbescheid>Freiwillig versichert>kein Mutterschaftsgeld -2.7. Auslauf des Arbeitsvertrages -2.7. Arbeitsamt gibt ihr Ruhensbescheid wegen Urlaubsentgelt bis 21.7. (dabei wird keine Versicherung gezahlt) -19.7. Beginn Mutterschutz/ Mutterschaftsgeld wird beantragt -6.8. Bescheid der Krankenkasse: Keiner zahlt ab 2.7. Krankenkasse, dadurch ist Person A nun freiwillig versichert und bekommt KEIN Mutterschaftsgeld. Für einen Antrag auf ALG2 ist es nun spät. Der wird doch nicht rückwirkend gelten oder? Oder kann Person A nun Geld ab dem 22.7. bekommen? Muss Person A sich tatsächlich selbst versichern? Warum? Andere Frage: Wenn Elterngeld bezogen wird (ab Geburt), muss Person A dann als freiwillig Versicherte was bezahlen? Es ist alles so kompliziert! Ich hoffe ihr habt das verstanden... |
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| AW: Ruhensbescheid>Freiwillig versichert>kein Mutterschaftsgeld Person A ist wirklich ein Pechvogel. Sie fällt durch das soziale Netz. Anspruch auf Mutterschaftsgeld hat sie nicht, weil sie bei Beginn der Schutzfrist nicht mit Anspruch auf Mutterschaftsgeld sondern (zunächst) freiwilig versichert war. M.W. könnte sie mit Verweis auf § 28 SGB X (wiederholte Antragstellung) auch rückwirkend ALG 2 beantragen, da sie statt ALG 2 bei der ALG-2-Stelle irrtümlich Mutterschaftsgeld bei der KK beantragt hat. Ersatzweise kgilt das auch für die Beantragung von ALG 1 für die Zeit vom 02.07. - 21.07.11 statt ALG 2. Wenn ein Anspruch auf ALG-2 nicht gegegeben sein sollte, ist leider auch während des Elterngeldbezuges der freiwillige Beitrag zu zahlen. Diese Verfahrensweise wurde vom Bundessozialgericht so bestätigt. MfG ratte1 |
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| AW: Ruhensbescheid>Freiwillig versichert>kein Mutterschaftsgeld Person A hat aber doch Anspruch auf ALG2 oder? Der Partner verdient 750netto als Student und sonst gibt es keine Ersparnisse etc. Zumindest die Krankenversicherung sollte übernommen werden, damit es beim Elterngeld übernommen wird. Die Einkommensfreie Zeit wird auch bei der Elterngeldberechnung ins Gewicht fallen und den Satz kürzen. Das Urllaubsentgelt wird dort sicher nicht mit angerechnet oder? |
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