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Rückforderung ALG I/ aufschiebende Wirkung

Dies ist eine Diskussion zu Rückforderung ALG I/ aufschiebende Wirkung innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.06.2008, 14:34
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Rückforderung ALG I/ aufschiebende Wirkung

Die Bundesagentur möchte von A bereits geleistetes ALG I zurückhaben.

A hat Widerspruch eingelegt und Klage eingereicht.

Entfaltet diese keine aufschiebende Wirkung ?

Muss man eine einstweilige Verfügung beantragen, die diese aufschiebende Wirkung wieder herstellt ?
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  #2 (permalink)  
Alt 13.06.2008, 23:09
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AW: Rückforderung ALG I/ aufschiebende Wirkung

Wann die aufschiebende Wirkung entfällt, ist hier im § 336a SGB III geregelt, wobei für mich derzeit nicht erichtlich ist, daß ein dort genannter Tatbestand vorliegt.
__________________
Gruß
Daniel

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  #3 (permalink)  
Alt 14.06.2008, 00:35
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AW: Rückforderung ALG I/ aufschiebende Wirkung

Meines Wissens hat ein Widerspruch gegen den Aufhebungs- und Erstattungsbescheid aufschiebende Wirkung. Bis zur entgültigen (rechtskräftigen) Entscheidung sollte nicht aus dem Bescheid vollstreckt werden.
__________________
Dies ist nur meine persönliche Rechtsauffassung/Meinung.

"Wer glaubt, etwas zu sein, hat aufgehört, etwas zu werden." (Sokrates 469 - 399 v. Chr.)

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