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Richter erlaubt rechtswidrigen Bescheid ?

Dies ist eine Diskussion zu Richter erlaubt rechtswidrigen Bescheid ? innerhalb des Forums Sozialrecht

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  • 1 Post By Angelito

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  #1 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 11:06
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Exclamation Richter erlaubt rechtswidrigen Bescheid ?

Angenommen jemanden werden zustehende LEistungen wie Heizkosten vom JC verwehrt. Der Betroffene geht zum SG und stellt Antrag auf einstweiligen Rechtschutz. Dann geht das JC hin und erstellt einen offensichtlich rechtswidrigen Bewscheid und zahlt somit einen geringen Betrag der Heizkosten, so dass zumindest kurzfristig Heizung und Warmwasser vorhanden sein würde.

Das Gericht fordert den Antragsteller darauf hin auf, seinen Antrag zurück zu nehmen und wenn er der Aufgassung sei, es sei zu wenig, müsste dies im HV klären lassen?

Hat ein Richter hiernicht die Pflicht den nun erstellten Bescheid auf REchtmäßigkeit zu prüfen? Zumal wenn es offensichtlich ist, dass diese 1. falsch ind 2. nicht ausreichende Deckung beinhaltet, 3. Heizkosten pauschalisiert und 4. Heizkosten für 2012 auf unter 200 Euro beschränkt?

Ist hier ien RIchter nicht in der Pflicht das Recht zu schützen?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 17:59
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AW: Richter erlaubt rechtswidrigen Bescheid ?

IdR. besteht bei Heizkosten keine Eilbedürftigkeit. Es könnte also schon einmal so abgelehnt werden.
Eilbedürftigkeit bestünde bei drohender Sperre. Da die nun aber nach 1 bis 2 oder 3 Monaten drohen würde, wenn der Antragsteller keine Heizkosten erhält, wird das Verfahren meist gleich durchgeführt. Stichwort Prozessökonomie.

Wenn das Jobcenter nun 80 statt 100 € gewährt, besteht keine Eilbedürftigkeit mehr.

Aber ohne genauere Infos keine genauere Antwort.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 18:05
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AW: Richter erlaubt rechtswidrigen Bescheid ?

Also wenn kein Heizöl vorhanden ist und somit keine Heizung, dann ist Eilbedürftigkeit angesagt. Das JC gewährt jedoch so wenig LEistung, dass ein Drittel des Bedarfs nicht einmal gedeckt werden. Richter sagt aber, dass damit die Eilbedürftigkeit weg ist. Also soll man nun jenden Monat eine EA stellen? Was denn dann mit Prozessökonomie?
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  #4 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 19:17
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AW: Richter erlaubt rechtswidrigen Bescheid ?

Das Thema wurde doch schon in einem anderen Thread erörtert.

BverfG lehnt Ea ab geht Widerspruch ?


Also wurde die Kostenübernahme für Heizöl auch nicht gänzlich abgelehnt wie in dem anderen Beitrag behauptet.

Sorry aber Halbwahrheiten erzählen und dann Antworten wollen geht mal gar nicht.



Die Person sollte sich einen Rechtsanwalt suchen.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 19:35
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AW: Richter erlaubt rechtswidrigen Bescheid ?

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Das Thema wurde doch schon in einem anderen Thread erörtert.

BverfG lehnt Ea ab geht Widerspruch ?


Also wurde die Kostenübernahme für Heizöl auch nicht gänzlich abgelehnt wie in dem anderen Beitrag behauptet.

Sorry aber Halbwahrheiten erzählen und dann Antworten wollen geht mal gar nicht.



Die Person sollte sich einen Rechtsanwalt suchen.

Da bringst Du aber was durcheinander

Das LSG Verfahren wurde beendet, das BVerfGG sah auch keine GRund für eine EA nach § 32 abs. 1 BVerFGG

also wurd eien erneute (ganz NEUE ) EA beim SG gestellt, weil tatsächlich keinerlei Öl vorhanden war und genau um dieses Verfahren geht.

Aber nett das Du direkt LEute beshculdigst Unwahrheiten zu sagen.

Sollte Dir erkenntlich sein, dass es hier um SG geht und in dem anderen TRead um das LSG und ich wüsste nicht das man vom LSG wieder zum SG geht im EA Verfahren.

Also bitte ja, nichts mit Unwahrheiten. Hast nur nicht durchgeblickt
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  #6 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 19:57
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AW: Richter erlaubt rechtswidrigen Bescheid ?

Ich verstehe das ganze so, dass der Richter sagt es gibt keinen Bedarf für eine einstweilige Anordnung, weil ja ein Teil des Heizöls erstmal bezahlt wird. Somit ist ausreichend Zeit um die Sache in einem Hauptsacheverfahren zu klären. Er sagt also nicht "Pech gehabt, muss reichen" sondern "Dringlichkeit für sofortiges Handeln besteht nicht, wir können das in Ruhe klären"

oder liege ich hier völlig falsch?
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Zitat:
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  #7 (permalink)  
Alt 19.11.2011, 20:11
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AW: Richter erlaubt rechtswidrigen Bescheid ?

Zitat:
Zitat von Angelito Beitrag anzeigen
Ich verstehe das ganze so, dass der Richter sagt es gibt keinen Bedarf für eine einstweilige Anordnung, weil ja ein Teil des Heizöls erstmal bezahlt wird. Somit ist ausreichend Zeit um die Sache in einem Hauptsacheverfahren zu klären. Er sagt also nicht "Pech gehabt, muss reichen" sondern "Dringlichkeit für sofortiges Handeln besteht nicht, wir können das in Ruhe klären"

oder liege ich hier völlig falsch?
Nicht völlig.

Nicht der RIchter jetzt beim SG hat gesagt es muss reichen, sondern das war im vorherigen Verfahren (denn Öl ging Ende Sep. aus)

Antrag wurde erneut gestellt, weil Temperaturen sanken.
Diese wurde beim SG gestellt, weil JC bis dato sich gar nicht auf den Antrag rührte.

DAnn hat wohl der RIchter das JC gefragt warum? (denke ich mir, denn das JC hat plötzlich Fristverlängerung erbeten man wolle prüfen ob man ein Angebot abgebe. und dieser Schriftsatz des JC mit der Fristverlängerung, war auch das erstre was ich auf meine Ea erhalten habe. 1 Tag später kam dann das besagte Angebot, dass gerademal LEistungen zur Beschaffung von Öl für längstens 1.5 - 2Monate umfasst, Heizkosten pauschalisiert und erklärt das die von Ihnen aber geleistete Zahlung dann bis April ausreichen muss und für den REst 2012 nur noch 170 Euro für Heizkosten bewilligt werden.Weitere Zahlungen verweigert das JC direkt .

Der Richter meint daraufhin, der Antrag sollte zurück genommen werden, da nun kein GRund mehr vorliege und wenn ich der meinung sei, es sei zu wenig , muss ich das im HV klären. Klasse bis es zu einem HV in der SAche kommt dauert es bekanntlich Monate, wenn nicht sogar Jahre. Im Januar 2012 wird HV in gleicher Sache Heizkosten aus 2010 erstmalig verhandelt.

Das sog. Angebot ist durchweg rechtswidrig. Das muss der Richter erkennen. Ebenso das der Heizölpreis auf Höchststand ist. Der Vorjahresverbrauch ist bekannt und belegt. Ebenso was bislang bewilligt wurde und auch angeschafft. Das was nun gewährt wird ist nicht einmal ganz ein Drittel von dem was benötigt wird.

So und hier frage ich mich, darf ein RIchter diesen eindeutigen rechtswidirgen VA dazu nutzen um die bislang rechtswidrige LEistung zu ersetzen ?

Zumal es eindeutig ist, dass in kurzer Zeit wieder gelicher Stand ist.

Soll ich dann alle 4-6 Wochen eine neue EA beantragen müssen?

Ist das unsere REchtssprechung?

Sowas zerrt an den nerven. Ich sitze seit Sep. ohne Heizung Warmwasser hier. Nachgewiesen.

Die verwenden nun einen Tasachenspielertrick um die EA vom Tisch zu bekommen und ich steh wieder da
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Alt 20.11.2011, 00:47
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AW: Richter erlaubt rechtswidrigen Bescheid ?

Der derzeitige Bedarf an ALG II kann kurzfristig flach fallen durch Einkommen, also Gehalt, Lotto, Erbschaft usw.

Warum herrscht also Eilbedarf für viel viel später?

Sollte viel viel später dennoch immer noch Bedarf herrschen, kann das Amt ja "nachschießen", so dass immer noch kein Antragsgrund für eine einstweilige Anordnung besteht.

Dem Ofen ist es ja egal, ob er per Vorschuss, per Nachschuss oder per Beschluss befeuert wird!

Nur dem renitenten Kläger offenbar nicht ... Geht es dem am Ende gar nicht um die Wärme?

Gruß aus Berlin, Gerd
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  #9 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 09:59
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AW: Richter erlaubt rechtswidrigen Bescheid ?

Zitat:
Zitat von Gerd aus Berlin Beitrag anzeigen
Der derzeitige Bedarf an ALG II kann kurzfristig flach fallen durch Einkommen, also Gehalt, Lotto, Erbschaft usw.

Warum herrscht also Eilbedarf für viel viel später?

Sollte viel viel später dennoch immer noch Bedarf herrschen, kann das Amt ja "nachschießen", so dass immer noch kein Antragsgrund für eine einstweilige Anordnung besteht.

Dem Ofen ist es ja egal, ob er per Vorschuss, per Nachschuss oder per Beschluss befeuert wird!

Nur dem renitenten Kläger offenbar nicht ... Geht es dem am Ende gar nicht um die Wärme?

Gruß aus Berlin, Gerd
Schon erschreickend welche Unterstellungen hier gemacht werden, anstatt Hilfe zu leisten. Zeigt mal wieder den Spiegel unserer Gesellschaft.

Nachschießen, wie Du es nennst, schließt der Leistungsträger direkt und wortwörtlich aus. Sprich das spästesens in 4 Wochen erneut das SG angerufen werden muss, ist das im Sinne des Steuerzahlers? Des Richters? Des Klägers?

Dient wohl einzig zur Schikane, welche mutwillig durch einen Sozialleistungsträger ausgeübt wird.

Man muss wohl zum renitenen Kläger werden, wenn rechtswidrige VA forstlaufend erlassen werden und wie hier selbst der Richter dies nicht unterbindet.

Also mal denken und dann schreiben!
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  #10 (permalink)  
Alt 20.11.2011, 11:43
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AW: Richter erlaubt rechtswidrigen Bescheid ?

Mal allgemein gesprochen:
WENN jemand wirklich, nachweislich, nichts zu heizen zu Hause hat und das Amt wirklich nachweislich rechtswidrig diese Leistung vorenthält und der Hilfeempfänger statt dessen, auf Staatskosten, monatlich klagen muss um nicht zu erfrieren, DANN würde ICH die Presse einschalten.
Hier muss es aber dann wirklich um Tatsachen gehen und nicht um das gekränkte Rechtsempfinden einer Person!!!
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Die schlimmste aller Kampfkünste heißt Jura
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