Dies ist eine Diskussion zu Rente mit 60 ohne Abzug?? innerhalb des Forums Sozialrecht
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| eine Bekannte ist seit 01.07.2008 zu 100 % erwerbsgemindert. In diesem Rentenbescheid stand u.a. das die Erwerbsminderungsrente bis 03.2017 unbefristet läuft und dann Altersrente beantragt werden kann. Die Dame ist Ende 1951 geboren und war nun bei einem Rentenberater, der ihr sofort den Antrag auf Altersrente ausgefüllt und zum 01.11.2011 eingereicht hat. Ihr wurde mitgeteilt, dass sich an der Höhe der Rente nichts mehr ändern würde, sodass sie diesen Antrag ohne weiteres stellen kann. Ich bin mir nicht sicher, ob das so i.O. ist. Auch meine Bekannte ist ziemlich verunsichert und fühlt sich auch ein wenig überrumpelt. Wer kann mir hier kurzfristig antworten, damit ggf. der Rentenantrag zurückgezogen werden kann. Ich bedanke mich für eine schnelle Information. mfg. Himmel PS.: Übrigens hat die Bekannte v.67-2007 gearbeitet!! |
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