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Reha vor Rente ???

Dies ist eine Diskussion zu Reha vor Rente ??? innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 15:07
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Reha vor Rente ???

Folgender fiktiver Fall:

Der A beantragt Mitte November 2011 bei der DRV EM-Rente.

Anfang Dezember 2011 wird er von seiner GKV aufgefordert, einen Reha-Antrag bei der DRV zu stellen.

Der A teilt der GKV mit, dass er EM-Rente beantragt hat und dass gemäß dem Grundsatz "Reha vor Rente" automatisch der Sinn einer Reha geprüft würde.

Gleichzeitig legt er Widerspruch gegen den Verwaltungsakt ein.

Die GKV teilt dem A mit, dass er eine Kopie des Rentenantrags übersenden solle. Dies würde dann von der GKV wie ein Reha-Antrag gewertet.

Schön und gut.

Aber was ist mit dem Widerspruch ???

gruß klausewitz
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  #2 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 15:22
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AW: Reha vor Rente ???

Zitat:
Gleichzeitig legt er Widerspruch gegen den Verwaltungsakt ein.
??? welchen verwaltungsakt?
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  #3 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 16:19
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AW: Reha vor Rente ???

Zitat:
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??? welchen verwaltungsakt?

den hier:
... wird er von seiner GKV aufgefordert, einen Reha-Antrag bei der DRV zu stellen.
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  #4 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 18:23
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AW: Reha vor Rente ???

Zitat:
... wird er von seiner GKV aufgefordert, einen Reha-Antrag bei der DRV zu stellen.
das ist kein verwaltungsakt. die gkv kann sonstwas auffordern. das braucht man nicht zu machen. außerdem ist denen egal, ob man rente einreicht oder reha. die wollen die betroffene lediglich aus dem krankengeldbezug raus haben.
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  #5 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 18:46
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AW: Reha vor Rente ???

Zitat:
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das ist kein verwaltungsakt.

Aua.


Les Die mal in Ruhe den § 51 SGB V durch und die Rechtsfolgen, die in Abs. 3 aufgeführt sind.

Der Bescheid der GKV war (sogar) mit einer Rechtsmittelbelehrung und dem Hinweis auf die Widerspruchsmöglichkeit versehen.

Aber zurück zum Thread:

Was wird aus dem Widerspruch ?
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Alt 31.12.2011, 18:47
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AW: Reha vor Rente ???

Wir sprechen von EM-Rente.

Erwerbsminderung, also nicht Erwerbsunfähigkeit.

Spätestens nach der Aussteuerung durch die KK und dem anschließenden ALG1-Bezug wird es auf eine Rehamaßnahme hinauslaufen.


Wie kommt man auf die Idee, dass man nicht rehabilitiert werden will, nur weil man Erwerbsminderungsrente bezieht.

Bei einer Erwerbsunfähigkeitsrente wäre das was anderes.


Und die KK hat da gar nichts zu melden, solang er AU ist.

Wenn es tatsächlich ein Verwaltungsakt ist, so muss Widerspruch eingelegt werden. Die Einstellung des Krankengeldes wäre zwar rechtswidrig, aber das Recht durchzusetzen dauert länger, je länger man damit wartet.
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  #7 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 19:14
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AW: Reha vor Rente ???

@casa
heut gibts keine erwerbsunfähigkeitsrente mehr. das dingi heißt immer emi- (erwerbsminderungs)rente.

da gibbet einmal ne 100%ige emi (wer weniger als 3 stunden täglich arbeiten kann) oder 50%ig.
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  #8 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 19:26
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AW: Reha vor Rente ???

Danke zeiten

Dann ist die Frage, welche Rente der Threadersteller meint.
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  #9 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 20:04
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AW: Reha vor Rente ???

im grunde ist das wurscht, weil die drv sowieso prüft, welche nun bewilligt wird oder nicht. und gleichzeitig prüfen die auch, ob zunächst noch ne reha probiert werden muss. dh. für die krankenkasse ist das jacke wie hose.

man braucht also keinen separaten reha-antrag zu stellen, wenn man emi-rente beantragt. da hast du sozusagen "all inclusive".

daher müsste eigentlich der widerspruch auch überflüssig sein, denn es wurde ja bereits ein antrag gestellt. der gkv ist egal, ob rente oder reha-antrag.
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  #10 (permalink)  
Alt 31.12.2011, 20:08
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AW: Reha vor Rente ???

Zitat:
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man braucht also keinen separaten reha-antrag zu stellen, wenn man emi-rente beantragt. da hast du sozusagen "all inclusive".

Nix anderes führt der TE in #1 aus.

Die Frage nochmal:

Was wird aus dem Widerspruch ?
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