Dies ist eine Diskussion zu Reha-Termin verlegen lassen innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Reha-Termin verlegen lassen mal angenommen, man hat aus Eigeninitiative einen Antrag auf Reha gestellt und jetzt liegt dieser Termin ungünstig, z.B. über Weihnachten. Kann man den Termin verlegen lassen, oder ist man dazu gezwungen, die Reha zu diesem Termin anzutreten. (Immer unter der Voraussetzung, dass der Reha-Antrag aus Eigeninitiative geschah, man also keine ärztliche Überweisung in eine Klinik für eine Reha hat.) Paragraphen-Angaben wäre schön, wenn bekannt, aber nicht unbedingt erforderlich. Danke. |
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| AW: Reha-Termin verlegen lassen für sowas gibts keinen Paragraphen der Gesetzgeber ist nicht für die Bequemlichkeit der Versicherten da. Einfachster Weg wäre einfach mal ins Gespräch mit dem Träger der Reha zu gehen ob man den Termin nicht verschieben kann weil da eben die Feiertage liegen. |
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| AW: Reha-Termin verlegen lassen Hallo, danke für deine Antwort. Dass der Gesetzgeber nicht für die Bequemlichkeit der Versicherten da ist, ist mir bewusst. Okay, es gibt keinen Paragraphen, der es einem gestattet, den Termin verlegen zu lassen. Aber umgekehrt kann man dann auch fragen, ob es einen Paragraphen gibt, nach dem man gesetzlich dazu verpflichtet ist, die Reha zu dem vorgegebenen Termin anzutreten. Wenn es auch dafür keinen Paragraphen gibt, ist man ja nicht dazu verpflichtet, diesen Termin wahrzunehmen. Dann könnte der Träger der Reha ja nichts dagegen machen, wenn man sagt, man geht zu diesem Termin nicht auf Reha. Der Hinweis, sich an den Reha-Träger zu wenden, ist sicherlich hilfreich. |
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| AW: Reha-Termin verlegen lassen Zitat:
wenn man allerdings eine haben will, ist man zur mitwirkung verpflichtet. dh. wenn man sich quer stellt, kann der träger auch sagen: so what... einen anderen termin gibt es dann unter umständen nicht. |
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| AW: Reha-Termin verlegen lassen Habe selber eine Reha ( bewillt von der Rentenversicherung) hinter mir und musste insgesamt 3 x verschieben. Man darf natürlich den Termin verlegen - aber innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten muss die Reha angetreten werden, ansonsten verfällt der "Anspruch".Kurzum: die Reha Klinik kontaktieren und einen neuen Termin direkt am besten am Telefon vereinbaren. |
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