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Rechtsgrundloses Erheben / Sammeln von Daten

Dies ist eine Diskussion zu Rechtsgrundloses Erheben / Sammeln von Daten innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 18.10.2011, 15:58
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Rechtsgrundloses Erheben / Sammeln von Daten

Eine Optionskommune (Jobcenter) verschafft sich Meldedaten von heute, zurückreichend bis vor über 20 (Zwanzig) Jahren und speichert diese in der Leistungsakte.

Weiterer Sachverhalt ist, dass Jobcenter Leistungen bisher ablehnte (noch nicht rechtskräftig, Klageverfahren läuft) und nur ca. 1,5 Monate vorläufig leistete.

Der Kläger erstritt sich jedoch vorläufig im Eilverfahren weitere Leistungen.

Inwieweit ist die Abfrage von Meldedaten zulässig?

Ist die Abfrage von Meldedaten von über 20 Jahren zulässig?


War die Abfrage ggf. strafbar?
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Alt 19.10.2011, 03:09
V.I.P.
 
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AW: Rechtsgrundloses Erheben / Sammeln von Daten

Für die Leistung von ALG II ist der gewöhnliche Aufenthalt entscheidend, und um den festzustellen, ist zunächst die aktuelle Meldeadresse ein starkes Indiz.

Wofür un-aktuelle Meldeadressen benötigt werden, wissen wir nicht. Ein denkbarer Fall wäre eine Rückwanderung aus dem Ausland. Aber eher selten.

Bei Zweifeln am gewöhnlichen Aufenthalt an der aktuellen Meldeadresse kann natürlich recherchiert werden. Datenschutz ist ja kein Tatenschutz!

Gruß aus Berlin, Gerd
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