Dies ist eine Diskussion zu Recht auf Kindergeld? Abitur innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Recht auf Kindergeld? Abitur Aber vom 13.9 bis Dez steht ihm doch Kindergeld zu oder? Er hat Kindergeld wieder bentragt aber die Familienkasse is anderer Meinung und zahlt erst ab nächstes Jahr. 1. Seht ihm vom 13. sep - dez Kindergeld zu? 2. Wenn ja wie geht man vor und argumentiert bei der Familienkasse? (Paragraphen?) Geändert von Kay20 (04.11.2011 um 01:24 Uhr). |
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| AW: Recht auf Kindergeld? Abitur ![]() ..deswegen lasse ich es mal unkommentiert und du bekommst nur einen Link: http://tinyurl.com/6xlwpml Mehr als 2-3 Sätze lesen bekommst du hoffentlich hin .... beim Lesen der Forenregeln bist du ja leider gescheitert.
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss |
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| AW: Recht auf Kindergeld? Abitur Ist mir aus dem Link leider nicht ersichtlich. Da steht schon dass man nicht jährlich über die 8000 Euro kommen darf aber ich hab mal gelesen dass das Einkommen was man vorher verdient hat nicht mitzählen darf.(Wenn man mit dem Abitur beginnt) Stimmt das ??? |
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| AW: Recht auf Kindergeld? Abitur Aus o g. Quelle: "Einkommensgrenze / Grenzbetrag Überschreiten die Einkünfte und Bezüge des Kindes den maßgeblichen Grenzbetrag, besteht für das gesamte Kalenderjahr kein Kindergeldanspruch. Der Grenzbetrag beträgt bei Berücksichtigung des Kindes im gesamten Kalenderjahr: (...) 8.004 €." Es wird sogar noch krasser, wenn nur Teile des Jahres berücksichtigt werden: "Der Grenzbetrag wird um jeweils ein Zwölftel für jeden Kalendermonat gekürzt (Kürzungsmonate), in denen an keinem Tag die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Kindergeld erfüllt sind." Wer also nach sechs Monaten über die Hälfte des Grenzbetrages verdient hat, ohne Anspruch auf Kindergeld zu haben, kriegt danach auch keines mehr für das laufende Kalenderjahr. Nach fünf Monaten gilt dies, wenn er mehr als fünf Zwölftel des Grenzbetrages verdient hatte, nach sieben Monaten ab über sieben Zwölftel usw. Gruß aus Berlin, Gerd
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| AW: Recht auf Kindergeld? Abitur Zitat:
1. Was wurde bis Ende der Ausbildung im letzten jahr verdient? 2. Was wurde in den 2 Monate der Tätigkeit verdient? Zitat:
Begründung; Die Anrechnung von Einnahmen erfolgt nur in den Monaten in denen ein Kindergeldanspruch bestand. Dazu ein grobes Beispiel: Wer bis 31.08. eines Kalenderjahres 40.000,00 € verdient hat und nicht anspruchsberechtigt war und ab 01.09. eine Ausbildung mit einer Vergütung von 200,00 € monatlich beginnt und somit anspruchsberechtigt ist, dem wird das Kindergeld nicht versagt. dabei wird das Kindergeld ab 01.09. des kalenderjahres ausgezahlt. Die Zeiten davor in denen´keine Anspruchsvoraussetzung vorlag, ist für das zu zahlende Kindergeld unschädlich. Gruß Pro |
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| AW: Recht auf Kindergeld? Abitur Zitat:
Gruß aus Berlin, Gerd PS. Wunschdenken muss man immer mitdenken, wenn wer was haben will .
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| AW: Recht auf Kindergeld? Abitur Das dachte ich mir. ![]() Folgendes; Wie ich bereits schrieb, werden Einkünfte und Bezüge nur aus den Monaten herangezogen, in denen auch die Anspruchsvoraussetzungen gegeben sind. Dies ergibt sich schon allein aus dem § 32 Abs. 4 Sätze 7 und 8 EStG. Zitat; "Für jeden Kalendermonat, in dem die Voraussetzungen nach Satz 1 Nummer 1 oder 2 an keinem Tag vorliegen, ermäßigt sich der Betrag nach Satz 2 oder 3 um ein Zwölftel. 8Einkünfte und Bezüge des Kindes, die auf diese Kalendermonate entfallen, bleiben außer Ansatz." Allein hier ist eindeutig lesbar, dass nur Einkünfte und Bezüge aus relevanten Anspruchszeiten mit einzubeziehen sind. Deshalb hatte ich den TE um genauere Einkunftszeiten gebeten. PS: In deiner Quelle (BA), steht dies ebenso. ![]() Gruß Pro |
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