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private Krankenversicherung

Dies ist eine Diskussion zu private Krankenversicherung innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 09.12.2005, 14:32
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private Krankenversicherung

Herr X möchte ab Januar 2006 für drei Monate seine Arbeitszeit verkürzen. Dies hat zur Folge, dass sein Gehalt entsprechend gemindert wird. Seine Firma will ihn jetzt von der privaten Krankenversicherung abmelden. Da sein Januar Gehalt auf das ganze Jahr hochgerechnet wird und er somit die Beitragsbemessungsgrenze nicht mehr überschreitet. Würde die Personalabteilung aber sein Jahresbruttogehalt betrachten, wäre die Beitragsbemessungsgrenze überschritten. Laut Personalabteilung ist das Januar Gehalt Ausschlag gebend und nicht das Jahresbruttogehalt. Ist die Aussage der Personalabteilung von Herrn X zutreffend?
Wenn Herr X sich entschließen sollte in die gesetzliche Krankenkasse zuwechseln und mit seiner privaten Krankenkasse eine Anwartschaft vereinbart, wann kann er dann frühestens zurück in die private Krankenkasse? Nach den drei Monaten Teilzeit, erst nächstes Jahr oder noch später? Hat er bei der gesetzlichen Krankenkasse dann Kündigungsfristen zu beachten?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß
AMueller
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  #2 (permalink)  
Alt 09.12.2005, 15:19
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AW: private Krankenversicherung

Hallo,

bin selbst PV und m.E. ist das Jahresbrutto ausschlaggebend.
Zur Sicherheit soll X doch einfach den Markler oder die PV anrufen.
__________________
Grüße,

Peter


Keine Rechtsberatung, keine Gewähr für Richtigkeit, keine Haftung!
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  #3 (permalink)  
Alt 22.10.2006, 20:39
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Smile AW: private Krankenversicherung

Ich denke man sollte generell selbst die Verträge mit dem Kleingedrucken immer durchlesen und sich das wichtigste und für sich zutreffende markieren oder rausschreiben. Zu diesen Verträgen gibt es auch allgemeine Gechäftsbedingungen (AGB`S) oder hier allgemeine Versicherungsbedingungen für alle speziellen Fälle wie Krankheitskosten, Krankenhaustagegeldversicherung, private Pflegeversicherung

Diese Versicherungsbedingungne muss das Versicherungsunternehmen (auch AOK oder Barmer usw.) dem Versicherten auf Anforderung kostenlos zusenden !!
Evtl. gibt es sie heute schon im Internet unter dem Namen der jeweiligen Versicherung.
Auch nit der Google - Suche lässt sic hbei der BfA, bei der AoK usw. oder unter den Suchbegriffen "Sozialversicherung oder SVB oder Rente oder VdK oder für Einstufung der Schwerbehinderung bei den "Anhaltspunken.de" recherchieren !! Auch die Bundesregierung ist präsent mit Ihren Ministerien im Internet :-) Siehe dort unter z.B. Sozialministerium oä.

Auf alle Fälle sollte man sich nicht an die Vertreter, sondern direkt mit Einschreiben und Rückschein an die Hauptgeschäftsstelle wenden und immer schriftlich um Auskunft ersuchen (wegen Beweisbarkeit und Nachweis beim Streitfall). Man sollte das bayerische "Geh immer nur zum Schmid und nicht zum Schmidl" beachten !! Man wird sonst nur angelogen und betrogen, denn "die Kleinen" sind auch immer die, die mobben und ihren Status als den Größten betrachten und wenn jemand kommt und um Hilfe bittet dieses dann erst aus k o s t e n wollen und das im wahrsten Sinne des Wortes :-)

Es gibt viele Ärzte, die trotz Unwissens den Patienten nicht weitervermitteln sondern ihn sogar aus Geldgier oder Allmächtigkeitssucht (Großmannsscht !!) oder anderen Gründen lieber selbst "totbehandeln" als ihn zu einem besser wissenden Spezalarzt überweisen !!
Es gilt auch hier wie in der Religion: Wer heilt hat Recht !! Jesus z.B. war ja auch kein ausgebildeter Arzt oder Philosoph oder Theologe oder Rabbi (hahaha !!), sondern ein einfacher Mensch mit viel LIEBE und Herz. Wie Sie sehen ist in 95 % der Fälle nur das notwendig und die Heilung geschieht I N U N S selbst :-) Probiert es doch selbst mal aus und betet wieder sodass Gott I N E U C H Euch auch helfen kann. Öffnet Euch dem "Geistigen - Seelischen" In Euch. Meditiert :-)

Hier in der Allgemeinmedizin (die nur für die Studierten gemacht wude aber nicht zum Wohle der Leidenden !!) werden auch so manche Unkosten unserem Krankenkassensystem aufgebürdet, denn es denkt ja immer jeder "Ich selbst bin mir der Näöchste" oder "Nach mir die Sintflut" :-)
Und nun haben wir sie die nächsten Jahrzenhnte !!
Doch in der Zukunft werden nur die Selbsthilfegruppen Euch retten. Geht zu den einfachen Mitmenschen und werdet gesund durch "praktische Ratschläge", die die Kranken schon hinter sich haben :-) Nur diese können heilen !! Siehe Hahnemann mit der Theorie Gleiches heilt Gleiches !!

Lest das Buch von Kurt G. Blüchel "Heilen verboten - töten erlaubt" Goldmann Verlag 9,95 €
Verlasst den Fehl-Glauben, dass die moderne Zeit und damit auch die "moderne Medizien", die Gerätemedizin, die Pharmamedizien, die seelenlose medizin, die menschenverachtende Medizien, die Medizin gegen den Patienten aber für den Geldbeutel der Mediziners und des Phramakonzerns das "Allein Seeligmachende ist" nur wir heute die besten Methoden besitzten :-)

Das Althergebrachte hat nur desshalb Jahrteausende überstanden, weil es das bessere System ist :-)

Alles Liebe für Euch und "Hilf Dir selbst dann hilft Dir Gott !! "
Doch wer glaubt heute noch an Gott :-)
Kurt Fischer

Geändert von Fischer Kurt (22.10.2006 um 21:05 Uhr).
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Alt 23.10.2006, 18:10
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AW: private Krankenversicherung

Also den Inhalt von Kurt Fischer hab ich angefangen zu lesen. Versicherungsbedingungen bei AOK oder Barmer. Verwechseln Sie dies nicht mit der Hausratversicherung oder anderen privaten Versicherungen. Man nennt es Satzungsleistung.

Nun aber Spass bei Seite; Wer unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt wird gemäß § 5 SGB V kraft Gesetzes versichert und dies bei einer gesetzlichen KK. Wenn sich der Beschäftigungsvertrag ändert, so wird erst einmal das Einkommen vom Januar hochgerechnet. Hier sollte eigentlich ersichtlich sein, ob die Beitragsbemessungsgrenze erreicht wird. Sollte man am Endes des Jahres feststellen, das die Bemessungsgrenze erreicht wurde, so muss der Versicherte wieder in die PKV zurück. Die GKV ist bei Arbeitnehmer vorrangig, deshalb diese Hochrechnung. Die Beiträge werden von der gesetzl. KK an den Versicherten zurückgezahlt, der Versicherte zahlt seinen Jahresbeitrag bei der PKV. Wurden vom Versicherten Leistungen in Anspruch genommen, so läuft dies im Regressverfahren unter den KK, damit hat der Versicherte nichts zu tun.

Ich hoffe ich konnte helfen.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.10.2006, 18:16
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AW: private Krankenversicherung

Nochmal zu Kurt Fischer. Nun habe ich es mir doch durchgelesen.
Was hat Jesus mit diesem Forum zu tun???? Nun gut, wenn es Sie beruhigt über solche Dinge zu schreiben, gern. Wir müssen ja nicht zu hören und können es überlesen. Ich habe kein Verständnis für esotherische Wunderheilung, die wir angeblich hervorrufen in dem wir an sie glauben. Noch so einer.
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