Dies ist eine Diskussion zu Private Kranken- und Pflegeversicherung während U-Haft innerhalb des Forums Sozialrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Private Kranken- und Pflegeversicherung während U-Haft Mir ist da mal ein Gedanke durch den Kopf gegangen, zu dem ich noch keine Antwort im Web gefunden habe. Mal angenommen, man war jahrzehntelang privat Krankenversichert. Und wie das Leben so spielt, kommt man in eine missliche Situation. Man muss mehrere Monate in U-Haft. Zwar wird die private Krankenversicherung sofort hiervon informiert und man bittet um eine Beitragsfreistellung mit dem Hinweis, dass noch nicht ab zu sehen ist, wie lange diese Untersuchungshaft andauern wird. Nach einigem Hin und Her erklärt die Krankenkasse, dass der Vertrag einseitig in eine Anwartschaft gewandelt wird. Dennoch treten entsprechende Beiträge auf, die auf Grund der Inhaftierung gar nicht bezahlbar sind. Nachdem diese Krankenversicherung die jährliche Rückvergütung „aufgebraucht“ hat, wird von denen diese Anwartschaft gekündigt – es bleibt eine Restforderung von einigen Monatsbeiträgen zzgl. Der gesetzlichen Pflegeversicherung. Nach angenommen 8 Monaten kommt man dann aus der U-Haft und weil das eigene Geschäft in der Zwischenzeit komplett kaputt ist, ist man dann froh, wenigstens einen sozialversicherungspflichtigen Job gefunden zu haben. Nach einigen Diskussionen, bei der die private Krankenversicherung erklären würde, dass das ganze völlig zu Recht erfolgt sei, weil ja sowohl die Krankenversicherung, als auch die Pflegeversicherung nicht kündbar war, soll nun noch der Restbetrag beglichen werden. Würde sich natürlich in diesem Zusammenhang die Frage stellen, warum dann die Krankenversicherung in eine Anwartschaft und letztendlich diese durch die Versicherung durch Nichtzahlung der Beiträge vor der Haftentlassung gekündigt werden könnte. Aus meinem Rechtsempfinden heraus finde ich das nicht korrekt! Insbesondere wäre ja die Versicherung seit dem Tag einer Inhaftierung nicht mehr leistungspflichtig, weil ja eine ggf. erforderliche Leistungserbringung durch den Staat erfolgt wäre. Zudem habe ich in einigen Versicherungsbedingungen anderer Versicherungen gelesen, dass für die Zeitdauer einer Inhaftierung keine Pflegeversicherung zu zahlen ist – warum gibt es dazu dann keine gesetzliche Regelung? Wenn man eines Tages von solchem Umstand verfolgt werden würde, stellt sich die Frage, ob man einfach den Restbetrag bezahlen sollte oder ob es da doch andere Rechtsgrundlagen gibt, die nur die Versicherung nicht wahr haben will. Gruß an alle Mr.Classic |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Pflegeversicherung | Wiki | 03.05.2010 16:08 |
| Private Krankenversicherung während Referendariats | Allgemeines Referendar-Forum | 07.08.2008 18:16 |
| private internetnutzung während dienstzeit | Arbeitsrecht | 09.03.2008 18:19 |
| Betreibungsrecht Schulden während der Haft | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 26.05.2007 14:39 |
| Forschung hilft kranken Gehirnen und kranken Körpern - Band 5 von "Zukunft im Brennpunkt" erschienen | Nachrichten: Wissenschaft | 19.12.2006 15:00 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios