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PKH erst nach Beendigung des Verfahrens?

Dies ist eine Diskussion zu PKH erst nach Beendigung des Verfahrens? innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.09.2011, 13:20
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PKH erst nach Beendigung des Verfahrens?

Angenommen jemand stellt einen Antrag auf einstweiligen REchtschutz beim SG , wird hier abgewiesen, legt beim LSG fristgerecht Beschwerde ein und beantragt zudem PKH.

Beschwerde erhält ein AZ und der Antrag auf PKH ein gesondertes.

3 Monate später ist weder das eine noch das andere entschieden, jedoch wird seitens LSG bekannt gegeben, dass innerhalb eines Monats nun entschieden werden wird. Zur PKH wird nichts mitgeteilt.

Sollte eine Beschwerde abgelehnt werden, hat man keine Rechtsmittel mehr. Eine nachträglich erteilte PKH (welche wohl abgelehnt werden wird, da kein Anwalt tätig war ist somit wertlos.

Was kann jemand machen, dem sowas widerfährt?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.09.2011, 00:56
V.I.P.
 
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AW: PKH erst nach Beendigung des Verfahrens?

Zitat:
Zitat von Selbst:Schuld Beitrag anzeigen
Was kann jemand machen, dem sowas widerfährt?
Was er will. Dies ist ein freies Land.

Gruß aus Berlin, Gerd
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