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Pauschbeträge für Behinderte

Dies ist eine Diskussion zu Pauschbeträge für Behinderte innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.01.2008, 11:46
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Pauschbeträge für Behinderte

Hallo,
Herr A hat einen Behindertenausweis mit dem Grad von 50 (unbefristet) und nimmt eine Arbeit auf.
Wie ist das mit dem Pauschbetrag nach §33b, wie wird das gerechnet? Monatlich? Jährlich?
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  #2 (permalink)  
Alt 19.01.2008, 12:27
V.I.P.
 
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AW: Pauschbeträge für Behinderte

Jährlich. Der Pauschbetrag wird für die im Veranlagungszeitraum anfallende Steuer angesetzt, und Veranlagungszeitraum ist bei Privatpersonen immer das Kalenderjahr. Also kann der Behinderte bei seiner Steuererklärung für das abgelaufene Jahr genau einmal den Pauschbetrag geltend machen. Angesichts der in §33b EStG genannten Beträge wäre eine monatliche Freistellung - die ja immer neben den übrigen Abzugsmöglichkeiten besteht! - wohl auch etwas heftig und stünde in keinem Verhältnis zu den im Normalfall durch die Behinderung auflaufenden Zusatzkosten.
Gruß
Marcus
__________________
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