Dies ist eine Diskussion zu Ordnungswidrigkeit Busgeldverfahren! innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Mal angenommen Familie X (Vater, Mutter, Tochter) hatten 2010 vergessen eine Betriebskostenabrechnung im Jobcenter abzugeben. Familie X bekam zudem ca. 180 € der Kosten wieder. Bei einer neuen Beantragung von ALG II gab die Familie nun diese Abrechnung mit ab. Dann wurden sie zur Zahlung von diesem Betrag vom Jobcenter aufgefordert. Familie X überwies die 180 € und entschuldigte sich schriftlich beim Jobcenter für das Versäumnis. Nach ca. 5 Monaten bekam die Familie einen Brief das gegen sie ein Busgeldverfahren eingeleitet wurde, unabhängig davon ob der Betrag schon erstattet wurde. Kann der Fall abgewendet werden? Freue mich auf Antworten. |
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| AW: Ordnungswidrigkeit Busgeldverfahren! Das ist nicht ganz einfach. Wie hoch soll denn das Bußgeld sein? Wurden zusätzlich Verwaltungskosten erhoben? Was steht in der Entschuldigung? Tut mir leid, wir wussten es nicht? Tut mir leid wir haben es übersehen?
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Ordnungswidrigkeit Busgeldverfahren! Zitat:
In dem Schreiben von Familie X stand "Wir überweisen die Rückforderung in Höhe von 180 € innerhalb der Frist und entschuldigen uns vielmals für die in Vergessenheit geratene Betriebskostenabrechnung" Familie X überwies den fälligen Betrag Anfang Dez. 2011. Nun nach 5 Monaten erst eine Bußgeldverfahrenseinleitung. Ist die Frist evtl. auch schon überschritten ein Bußgeldverfahren einzuleiten? |
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| AW: Ordnungswidrigkeit Busgeldverfahren! An welchem Datum hat die Familie die Betriebskostenabrechnung erhalten? An welchem Datum kam die Anhörung zum Bußgeld? Hat die Familie schon früher Betriebskostenabrechnungen beim Jobcenter abgegeben (so, dass man ihnen unterstellen könnte, sie hätten gewusst, dass die BK-Abrechnung abgegeben werden muss)?
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Ordnungswidrigkeit Busgeldverfahren! Zitat:
Die Betriebkostenabrechnung ist mit 06.10.2010 datiert. Die Zahlungsaufforderung kam am 23.11.2011. Am 29.11.11 gab die Familie die schriftliche Entschuldigung ab und überwies den Betrag am 07.12.11. Die Anhörung der Ordnungswidrigkeit und somit auch die Ankündigung des Bußgeldverfahrens ist mit dem 02.05.12 datiert. |
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| AW: Ordnungswidrigkeit Busgeldverfahren! Zitat:
Schließlich hat man ja auch Anspruch darauf, die Abrechnung zunächst zu überprüfen. 4 Wochen halte ich da für angemessen. Gegen den Bescheid kann man Widerspruch einlegen. Schließlich wurde ja nach schon 6 Tagen die Abrechnung beim Amt gemeldet. Bei dieser Zeit sehe ich die Mitteilungspflicht als erfüllt an. Zudem kann ja kein Sozialmissbrauch unterstellt werden, da man ja die Erstattung zurück bezahlte. Das Überweisen wäre m.E. nicht einmal nötig gewesen, da üblicherweise dann ein Bescheid kommt und einen Monat nach Erhalt der Erstattung vom Amt verrechnet wird. § 22 SGB II (3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben außer Betracht. Ich finde es eine riesige Sauerei, was die Ämter sich da erlauben und bei jeder Kleinigkeit eine "Sanktion" wittern und verhängen. Für die sind wohl alle Leistungsberechtigten zunächst einmal Betrüger. Dieser Generalverdacht kotzt mich an!
__________________ Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen. |
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| AW: Ordnungswidrigkeit Busgeldverfahren! Zitat:
Du meinst sicherlich 1 Jahr und 4 Wochen. siehe 2010 und 2011 |
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| AW: Ordnungswidrigkeit Busgeldverfahren! Ich guck morgen mal ins Kommentar und meld mich dann zurück. Im Moment sieht es nicht all zu rosig aus. Ich vermute aber mal, dass das Bußgeld nicht all zu hoch sein wird. Steht in dem Anhörungsbogen drin, WANN die Familie WAS genau falsch gemacht haben soll und gegen WELCHE Vorschrift sie verstoßen haben soll? Wer ist Mieter der Wohnung? An wen ist der Bußgeldbescheid gerichtet? Wer erhält das ALG2 aufs Konto? An wen war die Betriebskostenabrechnung adressiert? Die Fragen in meinen voherigen Beitrag dienten dazu die Verjährung zu prüfen. (2 Jahre in diesem Falle) Mit den jetzigen fragen versuche ich herauszufinden, ob die Anhörung nicht vllt. an die falsche Person ging.
__________________ Raum: Ostthüringen Tätigkeitsschwerpunkt: Sozialrecht Kontaktmöglichkeit: Auf Anfrage per Privater Nachricht "Weihnachtsmann im Sinne des Gesetzes ist auch der Osterhase." |
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| AW: Ordnungswidrigkeit Busgeldverfahren! Nein, aber beim nochmaligen Nachlesen ist mir einiges klarer. Offenbar habe ich da was falsch gelesen ![]() Zitat:
__________________ Gesetzliche Betreuerin, zusätzlich Beistand für Alg 2 Empfänger, kümmert sich um Wohnungslose, Menschen in Notunterkünften, sozial schwache und geistig behinderte Menschen. |
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| AW: Ordnungswidrigkeit Busgeldverfahren! Zitat:
Guten Morgen liebe Foren-Mitglieder, Im Schreiben steht: "Sie bezogen in der Zeit vom 01.01.2010 bis 31.12.2010 und seit dem 01.01.2012 von dem Jobcenter Leistungen z. Sicherung d. Lebensunt. nach SGB II. Nach meinen Feststellungen haben Sie eine Gutschrift für Betriebskosten für den Abrechnungszeitraum vom 01.01.2009 bis 31.12.2009 (Notiz: von August bis Dezember 2009 ging Frau X zur Fachhochschule, musste diese aber durch eine Risikoschwangerschaft abbrechen). Diesen Sachverhalt haben Sie nicht rechtzeitig mitgeteilt, denn Sie reichnten die am 06.10.2010 erstellte Betriebskostenabrechnung erst zusammen mit Ihrem Neuantrag auf Leistungen z. Sicherung d. Lebensunt. nach SGB II (Antrag vom 30.05.2011) am 07.06.2011 im Jobcenter ein. Aufgrund der verspäteten Mitteilung haben Sie Leistungen für die Zeit vom 01.11.2010 bis 30.11.2010 in Höhe von 180,00 € zu Unrecht erhalten." Nach meines Wissens nach sind Herr und Frau X beide als Hauptmieter eingetragen. Der Bußgeldbescheid wurde an Frau X gesendet ALG II geht ebenfalls auf Frau X's Konto ein. Und die Betriebskostenabrechnung war an beide Personen gerichtet. Ich denke auch, dass es schwierig wird da heil heraus zu kommen. |
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