Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Ordnungsgemäße Rechtsmitelbelehrung

Dies ist eine Diskussion zu Ordnungsgemäße Rechtsmitelbelehrung innerhalb des Forums Sozialrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 16:21
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1
Keine Wertung, Manfred_1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Manfred_1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Manfred_1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Manfred_1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Manfred_1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Manfred_1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Manfred_1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Manfred_1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Manfred_1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Manfred_1 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Ordnungsgemäße Rechtsmitelbelehrung

Hallo ins forum,
ich bin neu hier und habe eine Frage allgemeiner Art an die angehenden Juristen des Forums:

Wie sieht eigentlich eine ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung aus? Gibt es hierfür eine exakte Textvorage?

Danke im Voraus für die Antworten
Gruß
Manfred_1
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 18:03
Star Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 981
98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)98% positive Bewertungen (981 Beiträge, 57 Bewertungen)  
AW: Ordnungsgemäße Rechtsmitelbelehrung

Die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf beginnt nur dann zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsstelle oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist schriftlich belehrt worden ist.

Also es muss nicht wortwörtlich identisch lauten nur sollte die Belehrung den Inhalt des obigen Absatzes Sinngemäß wiedergeben.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 09.01.2012, 18:29
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 2.156
95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)95% positive Bewertungen (2156 Beiträge, 101 Bewertungen)  
AW: Ordnungsgemäße Rechtsmitelbelehrung

Meines Wissens beträgt bei fehlender oder mangelhafter Rechtsbehelfsbelehrung die Widerspruchsfrist bzw. Klagefrist 1 Jahr. So zumindest im Verwaltungsrecht und Sozialrecht.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung Verbraucherrecht 31.12.2011 12:54
Wertstellung (Ordnungsgemäße Buchführung) Bankrecht 27.12.2011 00:33
Ordnungsgemäße Übergabe der Mietwohnung? Mietrecht 07.09.2009 08:38
formell ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung Mietrecht 16.07.2008 10:37
ordnungsgemäße Arbeitsleistung Arbeitsrecht 18.11.2006 21:26





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Sozialrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN