Dies ist eine Diskussion zu Neue Brille Jobcenter innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Neue Brille Jobcenter Nehmen wir einmal an, A hat beim Jobcenter eine Übernahme auf Kosten für eine neue Brille beantragt. ES kam wie erwartet eine Ablehnung,die Kosten für die Neuanschaffung einer Brille wären im Regelsatz enthalten. Darauf legt A wiederspruch ein mit begründung:" es ist nicht möglich vom Regelsatz eine neue Brille zu Bezahlen, da nachweislich aber eine neue benötigt wird,da sich die Augen verschlächtert haben, sei es nötig eine neue Brille zu bekommen. Ein Glas würde bei Optiker X um die 65 Euro also Insgesammt 130 kosten. Dies wäre keinensfalls vom Regelsatz bezahlbar,daher beantragt A ein Darlehen und legt den Wiederspruch ein. Jobcenter widerspricht dem Wiederspruch von A. Es liege keine ausreichende begründung da, daher wird der Wiederspruch nicht anerkannt. Was kann A nun machen um an eine neue Brille zu kommen? Der normale Alg 2 Satz ist zu wenig! Optiker X gibt keine Ratenzahlung, Krankenkasse Y sagt gibt keine zuschüsse. |
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| AW: Neue Brille Jobcenter |
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| AW: Neue Brille Jobcenter kann A sicht nicht auf § 23 SGBII berufen,wenn er vom Optiker X vorlegt,das eine neue benötigt wird wegen verschlechterung des sehvermögens, Brille nicht mehr im gutem Zustand? |
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| AW: Neue Brille Jobcenter Hallo, ja, das könnte er. Aber auch bei Vorlage der Notwendigkeit kommt hier nur ein Darlehen in Frage. Es handelt sich nicht um eine Erstbeschaffung, sondern um eine Ersatzbeschaffung...und für diese ist ein Teil der Regelleistung vorgesehen. Daher nur ein Darlehen möglich, welches monatlich mit 10% der Regelleistung getilgt wird. Dabei ist es unerheblich, ob es um eine Brille oder einen Kühlschrank geht... Liebe Grüße BETTY |
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| AW: Neue Brille Jobcenter Das wird wohl nur helfen, wenn der A ohne diese neue Brille erheblich sehbehindert wäre. Siehe: "In zeitlicher Hinsicht handelt es sich beim unabweisbaren Bedarf um einen Bedarf, dessen Abdeckung keinen Aufschub duldet." (LSG BRB, Beschluss v. 23.07.2009, L 29 AS 244/09 B PKH). |
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| AW: Neue Brille Jobcenter Hmm also hat A nur die Möglichkeit, Privat irgendwo geld leihen. Wenn dies auch nicht gegeben ist,solange zu warten bis sein Sehvermögen so schlecht ist,das er erheblich eingeschränkt ist? |
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| AW: Neue Brille Jobcenter Ja. Und schonmal anfangen etwas Geld zurück zu halten... Weiterhin weitere Angebote einholen, ggf. Nulltariffassung, günstigere Gläser suchen... |
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| AW: Neue Brille Jobcenter Hallo, wenn noch keine Entscheidung über den Antrag eines Darlehens vorliegt, müßte diese erstmal abgewartet werden. Liebe Grüße BETTY |
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| AW: Neue Brille Jobcenter Es wurde ja abgelehnt im Widerspruchsverfahren. Die Klage wäre statthaft. Je nach Stärke der Sehänderung auch ein Eilverfahren. Wobei das schon gravierend sein muss. |
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| AW: Neue Brille Jobcenter @Casa Ich hatte gerade einen Fall, wo ein Transferleistungsbezieher ("Hartz4") trotz ärztlich attestierter geringer Sehleistung auch mit Brille keine Sozialleistung für eine neue Brille erhielt. @metalberlin Bei manchen Kollegen ist durchaus Ratenzahlung möglich, auch Brillenleasing wird angeboten. ![]() Auch in Berlin Was benötigen Sie denn für Gläser? Einstärken? Mehrstärken? Hornhautverkrümmung? Welche Gläserausführung möchten Sie? Ich kann Ihnen realistische Preise nennen. |
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