Dies ist eine Diskussion zu Nebenverdienst und ALG2 in NRW innerhalb des Forums Sozialrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Nebenverdienst und ALG2 in NRW ![]() Folgende Sachlage: Alleinerziehende Mutter von 2 Kindern (11 und noch 13 Jahre) bezieht ALG2. Schon immer verwunderlich war, dass die monatlichen Leistungen sehr zu schwanken begannen, als endlich ein Job angetreten werden konnte (Urlaubs- bzw Krankenvertretung bei einer Gebäudereinigung - also nichts "festes"). Die Unterschiede der Leistungen finden sich in einem Bereich von bis zu 130- 140 Euro. Mal kamen also 340 Euro an Leistung, dann mal 470 Euro, einen Monat später zB wieder nur 410 Euro. Nun denn. Der "Job" begann August 2008, jeden Monat bekam das Amt die "Nebenverdienstbescheinigung", vom AG ausgefüllt. Der Verdienst betrug, je nach Einsatz, im Durchschnitt 120 - 160 Euro. Im August wurde vom Sachbearbeiter des Amtes mitgeteilt, dass die Einkommensgrenze mit 200 angerechnet ist. Es wurde widersprochen, denn soviel verdiente die Mutter nicht. Jede Nebenverdienstbescheinigung wurde pünktlich jeden Monat dem Amt eingereicht. Mittlerweile kommt es im Februar 2009 (wegen Umstrukturierung?) zum Wechsel der Sachbearbeiter. Leider. Nach dem bewilligtem Zeitraum von Januar bis Juni 2009 soll im Juni 09 eine "Verlängerung" beantragt werden, die pünktlich dem Amt vorlag. Als aber keine Bewilligung folgte und auch keine Leistung einging, erfuhr man auf Nachfrage:"Es könne keine Leistung bewilligt werden, da die Unterlagen nicht komplett seien. Die Nebenverdienstbescheinigungen fehlten!" Nein, das taten sie nicht, aber ... okay. Kopien, die man erneut vorlegte, waren vorhanden. Ferner kam die Auskunft: Die Einkommensberechnungsgrenze würde bei 200 Euro liegen - was ersichtlicherweise nicht der Wahrheit entsprach. Man konnte ja nachlesen und -prüfen, wie weit unter 200 Euro das Gehalt liegt. "Ja, da muss doch logischerweise irgendwann mal aufgefallen sein, dass monatelang viel zu wenig an Leistung überwiesen wurde?!" Nein, die Putzfrau hat leider keine Ahnung von der Arbeit einer Verwaltungsfachangestellten. Auf die Nachfrage, was nun passieren wird, da das Einkommen ja, lt Sachbearbeiterin, mit 200 Euro viel zu hoch angerechnet ist - folgt nun eine Neuberechnung? Müssen die Monate August 08 - Juni 09 nachberechnet werden? Oder nur die Monate Januar 09 - Juni 09? Der schriftliche Weiterbewilligungsbescheid für Juli 09 bis Ende des Jahres steht noch immer aus - allerdings sind Leistungen (höher als bisher) gezahlt worden. Eine erneute Nachfrage bei dem Sachbearbeiter löste folgende Aussage bei ihm aus: "Ja, warten sie mal ab. Ihre Akte ist nicht die einzige in diesem Haus!" Was kann da jetzt noch kommen? Ich hoffe, ich habe mich einigermassen deutlich ausgedrückt. Vielen Dank für Ihre Hilfe. Mit freundlichem Gruss, YvoK |
| |||
| AW: Nebenverdienst und ALG2 in NRW Ganz ehrlich, damit ist so ein Sachbearbeiter überfordert. Er müsste sich für zwei bis drei Stunden mit diesem Fall beschäftigen, diese Zeit hat er nicht. Die Antragstellerin sollte sich von kompetenter Seite beraten lassen oder selbst genau ausrechnen, was ihr zusteht.
__________________ Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten. |
| |||
| AW: Nebenverdienst und ALG2 in NRW Hallo ![]() Danke für Deine Antwort. Ein Sachbearbeiter ist mit sowas überfordert? Was ist dann sein Job? Was ist die "kompetente" Seite oder wie kann die Antragstellerin so etwas selbst herausfinden? Und wenn sie das herausgefunden hat: Geht sie dann zum Amt und erklärt denen, was nun geschehen soll? Dann kann doch besser die Putzfrau (Antragstellerin) den Job mit dem Sachbearbeiter tauschen Nochmal vielen, lieben Dank. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| minimaler Nebenverdienst | Steuerrecht | 18.07.2009 12:11 |
| Nebenverdienst bei Festanstellung? Wie? | Arbeitsrecht | 28.08.2007 15:53 |
| Nebenverdienst bei Festanstellung | Arbeitsrecht | 07.08.2007 13:09 |
| Gewerbeschein bei Hobby mit Nebenverdienst? | Gewerberecht | 16.09.2006 17:01 |
| Nebenverdienst bei Arbeitslosigkeit | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 08.09.2004 08:34 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios