Dies ist eine Diskussion zu Nebenverdienst des Kindes - Gefahr für Bezug von Leistungen des Jobcenters von Mutter? innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Nebenverdienst des Kindes - Gefahr für Bezug von Leistungen des Jobcenters von Mutter? Angenommen eine Frau bekommt einen Zuschuss zur Miete vom Jobcenter, allerdings kein Arbeitslosengeld, da sie noch Unterhalt von ihrem Ex-Ehemann bekommt. Zusätzlich bekommt sie die Krankenversicherung vom Jobcenter finanziert, da sie in der Ehe in einer privaten Krankenversicherung versichert war und laut einer Gesetzesänderung von 2009 in dieser Versicherung bleiben muss. Ihre Tochter studiert in der Regelstudienzeit und bezieht ebenfalls Unterhalt von dem Ex-Ehemann der Frau, der der Vater der Tochter ist. Die Tochter benötigt allerdings über den normalen Unterhalt hinaus Geld, da sie die Studiengebühren im Semester und zusätzliche Materialien benötigt. Sie hat einen 400 Euro Job angeboten bekommen. Angenommen, die Tochter nimmt diesen Job an und verdient monatlich etwas weniger als 400 Euro dazu. Könnte das Jobcenter aus diesem Grund das zusätzliche Einkommen der Tochter auf die Bezüge der Mutter vom Jobcenter (Zuschuss zur Miete und Finanzierung der Krankenversicherung) anrechnen und ihr deshalb Bezüge kürzen oder gar ganz einstellen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen! |
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| AW: Nebenverdienst des Kindes - Gefahr für Bezug von Leistungen des Jobcenters von Mutter? SGB II § 7 Leistungsberechtigte "(3) Zur Bedarfsgemeinschaft gehören (...) 4. die dem Haushalt angehörenden unverheirateten Kinder der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen, wenn sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, soweit sie die Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen beschaffen können." Hat das mitwohnenden Kind genügend Einkommen, fliegt es aus der Bedarfsgemeinschaft (BG), wird also nicht mehr mitberechnet beim ALG II. Lediglich das Kindergeld, soweit es das Kind nicht mehr benötigt durch das Einkommen, wir dann als Einkommen der mitwohnenden Elternteile beim ALG II angerechnet. Gruß aus Berlin, Gerd PS. Verdient die Tochter aber erheblich mehr, könnte Absatz 5 § 9 SGB II greifen.
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| AW: Nebenverdienst des Kindes - Gefahr für Bezug von Leistungen des Jobcenters von Mutter? VERMUTUNGEN können aber jederzeit durch eine entsprechende Erklärung "klargestellt" werden... ![]() Dopamin
__________________ Keine Rechtsberatung - eher der Bereich (Nach-) Denkhilfe Ein denkbar schlechter Tag im Sozialstaat Deutschland Dienen die Gesetze den Menschen, oder die Menschen den Gesetzen? |
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| bedarfsgemeinschaft, jobcenter, nebenhob, sozialleistungen |
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