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NBZ : Beschwerde-Instanz BSG - Kassel

Dies ist eine Diskussion zu NBZ : Beschwerde-Instanz BSG - Kassel innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 27.07.2011, 15:50
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Question NBZ : Beschwerde-Instanz BSG - Kassel

Liebe Forenfreunde,

... das eine unsachliche Bewertung einer Nichtzulassungsbeschwerde unwiderruflich ist kann nicht stimmen. Das ist erkennbar wenn man sich alle Rechtsgrundlagen anschaut von (§ 177 SSG - § 180 SGG.)

================================================== ===============

Für mich ist jedoch an dieser Stelle unklar wozu eine BSG-Eingabe hier dienen kann.

a) zurückverweisung zum LSG zwecks angeordnetem Wiederaufnahmeverfahern

b) Eine Zulassung zur Berufung durch das oberste Bundessozialgericht.

Darüber hinaus bleibt aus den besagten Rechtsgrundlagen offen ob ein Ablehnungsbeschluß auch inhaltlich übers Bundessozialgericht attakiert werden kann.
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  #2 (permalink)  
Alt 02.08.2011, 13:29
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Question AW: NBZ : Beschwerde-Instanz BSG - Kassel

Ich habe mich mal kundig gemacht und es sieht so aus als ob gemäß § 160a SSG die Anfechtung einer Nichtzulassungsbeschwerde möglich ist. Allerdings kann man aus dem § 177 SGG entnehmen dass auch hier bestimmte Beschwerde-Ausschlußkriterien vorhanden sind. Diese sind jedoch im § 160a SGG nicht näher genannt.

Ich frage mich nun welche Rechtsiwkrung von einer derartigen Beschwerde ausgehen kann. Wie bereits erwähnt gehe ich bei entsprechendem Erfolg auf eine Zurückverweisung auf das LSG
aus.
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