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Nachzahlung von Arbeitnehmerbeiträgen

Dies ist eine Diskussion zu Nachzahlung von Arbeitnehmerbeiträgen innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 07.01.2012, 21:28
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Nachzahlung von Arbeitnehmerbeiträgen

Person A ist von November 2010 bis Juli 2011 im Unternehmen B als geringfügig Beschäftigte angestellt.
Für Spät- und Nachtarbeit werden von B keine Zuschläge gezahlt.
Auch ein Nachfragen bei Führungskräften wird ein Anspruch auf Zuschläge verneint. Im Juli erfährt A von Ihrem Betriebsrat, dass sich aus dem Manteltarifvertrag für den Einzelhandel NDS doch Ansprüche auf Zuschläge ergeben.

Ende Juli 2011 beantragt A die Auszahlung der Zuschläge. Unternehmen B ist nun bereit die Zuschläge ab April 2011 nachzuzahlen. Die restlichen Zuschläge sind bereits lt. Tarifvertrag verwirkt und der Anspruch verfallen.

Für den Zeitraum vom 01.04.2011 stellt Unternehmen B nun Versicherungspflicht zur Sozialversicherung fest und fordert eine entsprechende Nachzahlung der Arbeitnehmerbeiträge und Steuern von A.

Die Abrechnung der Zuschläge erfolgt im Dezember 2011. Kann das Unternehmen B die Sozialversicherungsbeiträge und Steuern nachfordern oder gilt hier §28g SGB IV

Wenn Unternehmen B verpflichtet ist die Arbeitnehmeranteile zu übernehmen, kann A dann die Zuschläge noch verlangen?
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Alt 09.01.2012, 00:26
V.I.P.
 
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AW: Nachzahlung von Arbeitnehmerbeiträgen

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