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Nachweis geleisteter Zuzahlungen

Dies ist eine Diskussion zu Nachweis geleisteter Zuzahlungen innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 24.01.2012, 12:41
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Question Nachweis geleisteter Zuzahlungen

Gängige Praxis der Krankenkassen ist, sich bei Überschreiten der Belastungsgrenze bei den Zuzahlungen die Quittungen im Original aushändigen zu lassen.

Jedoch sind die Quittungen der Nachweis für den zur Zahlung Verpflichteten, dass die Zahlung geleistet wurde und nur dieser hat einen Anspruch darauf (§ 368 BGB). Außerdem sind die Aussteller dieser Quittung - wie z. B. Apotheken, Arztpraxen, etc. - quasi nur Erfüllungsgehilfen der entsprechenden Krankenkasse, da die eingezogenen Zuzahlungsbeträge wiederum an die Krankenkassen weitergeleitet werden. Somit würde bei einem Einbehalt der Krankenkasse, diese Ihre "eigenen" Quittungen wieder zurückfordern. Zudem gibt es m. E. nach § 60 (1) Nr. 3 SGB I nur einen Anspruch auf Vorlage der Originalbelege.

Da jedoch diese Originalbelege möglicherweise auch noch für andere Institutionen wie z.B. Finanzamt relevant sein können, ergibt sich für mich die Frage, ob hier nun eine gängige Verwaltungspraxis den berechtigten Ansprüchen der Krankenversicherten gegenüber steht.
Wie seht Ihr das? Freue mich über jede Stellungnahme...

Viele Grüße
Deanna

Geändert von Deanna (24.01.2012 um 13:19 Uhr).
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Alt 24.01.2012, 12:59
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AW: Nachweis geleisteter Zuzahlungen

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
... Im Ernst: Wer sich mit Rechtsproblemen 'rumschlägt, wenn's um solche Beträge geht, kann wohl keine echten Probleme haben.
Da hier Millionen Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen betroffen sind, von denen jährlich einige Hunderttausende entsprechende Anträge stellen, handelt es sich wohl schon um ganz erhebliche Beträge, oder meinst Du nicht, wodim???

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Oder willst du etwa dir die Zuzahlungen von der Krankenkasse erstatten lassen und dann nochmal von der Steuer absetzen? ...

Nur mal so zur Aufklärung:
Es geht um den die Belastungsgrenze überschreitenden Beitrag. Nur dieser wird durch die Krankenkassen erstattet, aber der bis zur Belastungsgrenze gezahlte Betrag kann und sollte durchaus steuerlich geltend gemacht werden - also nix mit "nochmal absetzen"... *kopfschüttel*

Geändert von Deanna (24.01.2012 um 13:22 Uhr).
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  #3 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 14:01
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AW: Nachweis geleisteter Zuzahlungen

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Nö. Was die Quittungen (und möglichen Kopieraufwand) betrifft: Das ist ja wohl kein Geld im Vergleich zu den Beträgen, die draufstehen.
Genau um diese "draufstehenden" Beträge geht es ja und nicht um irgendwelche Kopierkosten. Alle Zuzahlungen, die im Laufe eines Jahres zusammenkommen können bei einzelnen Versicherten durchaus auch mal ein paar hundert oder sogar tausend Euro ausmachen.

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Danke für den Tipp. Jetzt musst du mir nur noch erklären, wie die am meisten Betroffenen was von der Steuer absetzen sollen, also z.B. ALG II - Empfänger. Wenn sie (sich) die Zuzahlungen überhaupt erst mal leisten können...
Da gebe ich Dir Recht, am meisten sind die Grundsicherungsbezieher betroffen und es besteht dann auch keine Notwendigkeit, die Unterlagen für die Steuer zu behalten. Aber es gibt da auch noch unzählige Versicherte, die im Rahmen Ihrer Steuererklärung hier schon noch Ansprüche geltend machen können und Ihre Steuerlast dadurch vermindern.

Insofern würde ich gerne zurück zu meiner ursprünglichen Frage kommen --- wem gehören die Belege bzw. läuft die gängige Praxis der Krankenkassen nicht gegen die Interessen der Versicherten?
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  #4 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 14:22
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AW: Nachweis geleisteter Zuzahlungen

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Komische Frage. Natürlich dem, für dem sie ausgestellt wurden. Man muss sich nur ernsthaft fragen, was du mit einem "Rechtsanspruch" auf diesen "Besitz" anfangen willst.
Danke, das sehe ich wie Du. Der Rechtsanspruch gewährleistet u.. a., dass diese Belege auch z. B. fürs Finanzamt noch verwendet werden können.

Zitat:
Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Was ist denn die gängige Praxis? Dass die Kasse die Originalbelege verlangt, und wenn sie nur Kopien kriegt, die Rückerstattung verweigert?
Genau so ist es. Die Kassen bestehen auf ORIGINALE und Kopien werden nicht anerkannt. Der Standpunkt ist, nur unter Vorlage der Originale kann eine Erstattung der zuvielgezahlten Beträge erfolgen.

Dies ist jedoch m. E. nicht korrekt so, da (wie schon oben ausgeführt) in § 60 (1) Nr. 3 SGB I nur von einer "Vorlage" der Belege die Rede ist. Und ich denke, dass wenn Kopien übersandt werden und man der Krankenkasse ein Einsichtsrecht in die Originale einräumt, der Anspruch nicht verweigert werden darf. Jedoch wird das leider nicht akzeptiert...
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Alt 24.01.2012, 16:00
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AW: Nachweis geleisteter Zuzahlungen

Zitat:
Zitat von Deanna Beitrag anzeigen
Da hier Millionen Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen betroffen sind, von denen jährlich einige Hunderttausende entsprechende Anträge stellen, handelt es sich wohl schon um ganz erhebliche Beträge, oder meinst Du nicht, wodim???




Nur mal so zur Aufklärung:
Es geht um den die Belastungsgrenze überschreitenden Beitrag. Nur dieser wird durch die Krankenkassen erstattet, aber der bis zur Belastungsgrenze gezahlte Betrag kann und sollte durchaus steuerlich geltend gemacht werden - also nix mit "nochmal absetzen"... *kopfschüttel*
Bis zur Belastungsgrenze kriegst du vom Finanzamt aber auch nix wieder da die Belastungsgrenze für Erstattungen beim Finanzamt in der Regel sogar höher liegt als die der Krankenkasse.

Bei der Krankenkasse liegt die Belastungsgrenze ab der erstattet wird bei 2 bzw. 1% und bei dem Finanzamt jenachdem wieviel Familienangehörige im Haushalt leben zwischen 3 und 6 % darunter gibts gar nix.

Interessant wird es ja lediglich zur Vorlage beim Finanzamt für Ausgaben die eh nicht zur Belastungsgrenze in der GKV zählen wie zum Beispiel. Eigenanteile bei Zahnersatz, Die Beiträge die man zum Beispiel zur künstlichen Befruchtung selber zahlen muss, Igel leistungen etc. und dann können die anderen Belege höchstens ergänzend helfen.

Im übrigen bescheinigt die Kasse ja dann die Höhe der Belastung und das Schreiben kann auch als Vorlage beim Finanzamt verwendet werden.
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Alt 24.01.2012, 16:29
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AW: Nachweis geleisteter Zuzahlungen

Zitat:
Zitat von le_streets Beitrag anzeigen
Bis zur Belastungsgrenze kriegst du vom Finanzamt aber auch nix wieder da die Belastungsgrenze für Erstattungen beim Finanzamt in der Regel sogar höher liegt als die der Krankenkasse...
Ob diese Beschränkung der "zumutbaren Belastung bei Krankheitskosten" rechtens ist, wird derzeit noch vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Az. 4 K 1970/10) geklärt. Daher sollte jeder Betroffene vorsorglich auch diese Kosten in seiner Steuererklärung angeben.

Zitat:
Zitat von le_streets Beitrag anzeigen
... Interessant wird es ja lediglich zur Vorlage beim Finanzamt für Ausgaben die eh nicht zur Belastungsgrenze in der GKV zählen ... dann können die anderen Belege höchstens ergänzend helfen....
Eben, darum geht es ja.

Zitat:
Zitat von le_streets Beitrag anzeigen
... Im übrigen bescheinigt die Kasse ja dann die Höhe der Belastung und das Schreiben kann auch als Vorlage beim Finanzamt verwendet werden.
Ist das denn sicher? Falls ja, so wäre dennoch der Rechtsanspruch auf den "Besitz" der Quittungen durchbrochen, oder?
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Alt 24.01.2012, 16:31
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AW: Nachweis geleisteter Zuzahlungen

Zitat:
Zitat von Deanna Beitrag anzeigen
Gängige Praxis der Krankenkassen ist, sich bei Überschreiten der Belastungsgrenze bei den Zuzahlungen die Quittungen im Original aushändigen zu lassen.
Das mag gängige Praxis sein.

Eine dauerhafte Aushändigung jedoch wäre ohne Zustimmung rechtswidrig.

Wie Du zu recht ausführst, ist die Quittung Eigentum des Zahlungspflichtigen.

Die Krankenkasse darf die Belege einsehen und Kopien machen. Mehr darf sie nur, wenn der Versicherte zustimmt.

Gruß Klaus
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Alt 24.01.2012, 16:34
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AW: Nachweis geleisteter Zuzahlungen

Das die Krankenkasse die festgestellte Belastung in Ihrer Höhe mitteilt steht fest. Du hast ja wenn du den Antrag auf Feststellung der Belastungsgrenze stellst einen Anspruch auf den Bescheid. Im Falle das du die Grenze nicht erreichst kriegst du die Belege zumindest bei uns wieder. Und für den Fall das eine Erstattung ansteht steht in der Bescheinigung wie hoch die Grenze ist und was du erstattet bekommen hast.

Seit wann verhandelt das Finanzgericht Rheinland Pfalz und wann ist mit einem Urteil zu rechnen? Wäre jedenfalls interessant.
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Alt 24.01.2012, 16:46
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AW: Nachweis geleisteter Zuzahlungen

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Zitat von le_streets Beitrag anzeigen
... Seit wann verhandelt das Finanzgericht Rheinland Pfalz und wann ist mit einem Urteil zu rechnen? Wäre jedenfalls interessant.
Entsprechend dem AZ ist das Verfahren wohl aus 2010 - wann mit einem Abschluß zu rechnen ist, kann ich Dir leider nicht sagen. Die Kläger berufen sich aber bei diesem Rechtsstreit auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 13.02.2008 (Az 2 BvL 1/06),wonach die Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für seine Krankenversorgung steuerfrei bleiben, soweit sie mit der Versorgung auf Sozialhilfeniveau vergleichbar sind (Basisversorgung).
Insofern sind künftig wohl gerade dieses Belege der Zuzahlungen wichtig. Für mehr Infos in dem anhängigen Verfahren einfach mal googeln
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  #10 (permalink)  
Alt 24.01.2012, 23:16
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AW: Nachweis geleisteter Zuzahlungen

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Zitat von wodim Beitrag anzeigen
Braucht man in Deutschland schon ein Urteil, um festzustellen, dass Aufwendungen eines Steuerpflichtigen steuerfrei bleiben müssen?
Krankenkassenbeiträge sind idR Sonderausgaben, die ein Steuerpflichtiger bei der Ermittlung seines zu versteuernden Einkommens von seinen Einkünften abziehen darf.

In welcher Höhe er dies darf, davon handelt das Urteil des BVerfG.
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