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Nachforderungen der Krankenkasse

Dies ist eine Diskussion zu Nachforderungen der Krankenkasse innerhalb des Forums Sozialrecht

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Alt 01.10.2007, 11:06
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Nachforderungen der Krankenkasse

Hallo,
angenommen, jemand ist als selbständiger freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse. Zur Beitragsanpassung wurde ein Steuerbescheid angefordert, welchen derjenige vor einem Jahr der Krankenkasse zugesandt hatte. Es passierte nichts.
Nach 1 Jahr kam nun ein Schreiben, dass jetzt der Steuerbescheid geprüft sei und der Beitrag sich rückwirkend erhöht.
Rückwirkend soll nun für das gesamte Jahr - seit Zuschicken des Steuerbescheids -eine Nachzahlung geleistet werden.
Normal hätte derjenige ja ein Kündigungsrecht bei Beitragserhöhung, dies ist ihm ja somit genommen worden. Kann eine Krankenkasse 1 Jahr brauchen, um zwei Zahlen zu addieren? Gibt es da Prüfungsfristen?
Hätte man die Beitragerhöhung bereits vor einem Jahr mitgeteilt, hätte derjenige damals bereits in die private KVgewechselt. Kann jetzt rückwirkend eine Nachforderung verlangt werden?

Geändert von Sintja (01.10.2007 um 12:10 Uhr).
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Alt 07.10.2007, 22:11
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AW: Nachforderungen der Krankenkasse

Hallo,

ich kenne keine gesetzliche Grundlage, die die Krankenkasse daran hindert würde. Eine Frist, innerhalb derer eine Beitragsanpassung hätte mitgeteilt werden müsste, besteht m.W. nicht.

25 SGB 4
(1) 1Ansprüche auf Beiträge verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind. 2Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in dreißig Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind.

Zitat: Kann eine Krankenkasse 1 Jahr brauchen, um zwei Zahlen zu addieren?

Dann ist Ihnen sicher auch klar gewesen, das höhere Beiträge zu zahlen sind. Von daher kann man es auch einfach als zinsloses Darlehen verstehen, oder?

Gruß

ratte1
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