Dies ist eine Diskussion zu Nachforderung von Krankenkassenbeiträgen innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Nachforderung von Krankenkassenbeiträgen Hr. X war bis Oktober 2008 in einem festen Anstellungsverhältnis, hat seinen Job dann aber wegen depressiven Tendenzen ("Burn Out") selbst gekündigt und hat sich danach selbständig gemacht. Ein Existenzgründerzuschuss wurde nach 3 Monaten Sperrzeit 9 Monate lang gewährt. Die Einnahmen durch die Selbstständigkeit tendierten allerdings gegen 0 € und im Februar 2009 beschloss Hr. X sein Gewerbe wieder abzumelden. Hr. X konnte danach seinen Lebensunterhalt weiterhin durch seine Ersparnisse der letzten Jahre komfortabel weiter finanzieren und hat sich auch nicht weiter um eine neue Arbeitsstelle gekümmert. Das Thema "Krankenversicherung" hat Hr. X allerdings völlig ignoriert, d.h. er hat weder auf Briefe der Versicherung reagiert noch wusste er dass er im Prinzip noch bei seiner alten gesetzlichen Krankenkasse krankenversichert war. Hr. X wusste nichts von einer Versicherungspflicht und dachte auch er wäre nicht mehr krankenversichert, da ja auch keine Mahnungen für offene KK-Beiträge gekommen sind. Vor wenigen Monaten (also ca. 2 Jahre nach Erhalt d. Existenzgründerzuschusses) wurde erst die Krankenkasse von der Agentur für Arbeit informiert, dass von dort keine weiteren Leistungen an Hr. X gezahlt werden. Hr. X beschloss nun endlich seine schlampige Vorgehensweise gegenüber bürokratischen Angelegenheiten in die Hand zu nehmen und besuchte letzte Woche endlich seine Krankenkasse zwecks Klärung d. Versicherungsstatus. Hr. X wurde mitgeteilt, dass er aktuell noch dort krankenversichert ist, aber mit einer sehr hohen (Gesamtsumme z.Zt. noch unbekannt), rückwirkenden Nachzahlung zu rechnen hat. Hr. X hat zwischenzeitlich seine gesamten Ersparnisse verbraucht, ist immer noch ohne Arbeit, wegen Trennung von der Lebensgefährtin nun auch wohnungslos und hat deshalb als Notbremse ALG II beantragt (Prüfung Antrag läuft). Welche Möglichkeiten hat Hr. X um die KK-Nachzahlung möglichst klein zu halten? |
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| AW: Nachforderung von Krankenkassenbeiträgen Keine. Seit Anfang 2009 herrscht Versicherungspflicht. Die Monate in denen ALG1 und Gründungszuschuss gezahlt wurde, war er noch krankenversichert. Die Monate danach hätte er sich frewillig versichern müssen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 150 € im Monat. Mit Beantragung von ALG2 ist Herr X wieder krankenversichert. |
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| AW: Nachforderung von Krankenkassenbeiträgen Es kann noch wesentlich teurer werden. Die Kasse berechnet nämlich nicht 150 Euro, sondern über 300, dabei ist es unerheblich ob man 100 Euro oder 1900 Euro verdient. Man kann das in seltenen Fällen verrechnen mit vorherigen KV Beträgen die aus irgendeinem Grund zu hoch angesetzt wurden, z.B. wenn man als Student über 400 Euro im Monat verdienen wollte, es dann aber nicht dazu kam und man trotzdem den erhöhten KV Satz bezahlt hat. |
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| AW: Nachforderung von Krankenkassenbeiträgen Zitat:
Beitragsnachzahlungen müssen von der GKV gestellt werden, aber die GKV kann sowohl stunden als auch - was oft gemacht wird - eine Abschlagszahlung (in Größenordnung von ca. 20 Prozent der ausstehenden Beiträge) akzeptieren.
__________________ Es ist keinerlei Grund für die Annahme erkennbar, die Autoren der Verfassung hätten mit ihren Worten nicht das gemeint, was sie damit gesagt haben, sondern vielmehr das genaue Gegenteil davon. (Der US-Supreme Court in seiner Entscheidung zu den "Pentagon Papers"; New York Times Co. vs. United States, 403 U.S. 713, 1971) |
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| AW: Nachforderung von Krankenkassenbeiträgen Zitat:
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