Dies ist eine Diskussion zu Nachforderung Krankenvers. innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Nachforderung Krankenvers. ich bin mir nicht Sicher ob ich hiermit im richtigen Unterforum bin, falls nicht, bitte ins richtige Verschieben. ![]() Ich benötige für folgenden Fall Hilfe: Rentnerin (Witwe, 80) erhält seit ca. 20 Jahren Rente. Angenommen Rentnerin erhält nun ein Schreiben von einer Versicherung, dass Ihr zuwenig Krankenversicherung abgebucht/abgezogen wurde. Das ganze fällt der Versicherung nun erst ein und fordert auf, einen Betrag von sagen wir mal ca. 800 Euro innerhalb von 8 Tagen zu überweisen. Problem an dieser Sache ist, dass die Rentnerin mit Ihrer Rente (ca. 600) diesen Betrag niemals Stemmen kann. Ist diese Angelegenheit rechtens? Wie müsste die Rentnerin vorgehen? Ich hoffe auf Tipps und verbleibe mit freundlichen Grüßen David |
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| AW: Nachforderung Krankenvers. Kasse oder privat versichert? Warum hätte die Rentnerin zu wenig gezahlt? Was wäre da geschehen?
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Nachforderung Krankenvers. Hi, sorry ich hatte mich heute Morgen etwas falsch ausgedrückt. Es geht um folgendes: angenommen die Rentnerin erhält von einer Zusatzversicherung eine Betriebsrente von ~ 74,00 monatlich. Nun erhält die Rentnerin ein Schreiben von dieser Zusatzversicherungsgesellschaft das die Krankenkasse mitteilt, dass sich beim Einbehalt der Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung der Rentner Änderungen ergeben. Sie bitten deshalb für die Zeit vom 01.12.2004 bis 30.04.2009 den Beitrag in Höhe von ca. 800 an die Krankenkasse nachzuzahlen hat. Eine Auflistung wie diese Kosten zusammengestellt wurden liegt nicht bei. Ist dies rechtens? Warum führte die Zusatzversicherung diese Kosten monatlich nicht gleich ab? Die Rentnerin hat nie eine Rechnung oder sonstiges erhalten. Wie schaut es mit der Verjährung aus, oder wie würdet Ihr vorgehen? Vielen Dank im Voraus und einen schönen Abend! Grüße David |
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| AW: Nachforderung Krankenvers. Zitat:
Nun ja, dass Schreiben der Versicherung ist schon etwas eigenartig. Diesbezüglich sollte man sich an die Krankenkasse direkt wenden. Anosnten sei gesagt, dass die Verjährungsfrist 4 Jahre beträgt, und zwar nach Ablauf des Jahres in dem sie entstanden sind. Was nunmehr soviel bedeutet, dass das Jahr 2004 verjährt ist. Für die Jahre 2005,2006,2007,2008 sowie das laufende Jahr 2009, müssen die Beiträge rückwirkend entrichtet werden. Grundlage hierfür ist der § 25 SGB IV. Empfehlung; Die gute und betagte Dame möge sich in das Kundencenter ihrer Krankenkasse begeben, dass Schreiben der Zusatzverischerung vorlegen, dann abwarten was man ihr sagt und zum Schluss den Hinweis der Verjährung geben. Weiterhin bittet man um Ratenzahlung, da kein eigenens Verschulden vorliegt. Gruß Pro |
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