Dies ist eine Diskussion zu Mutterschutzgeld, wie hoch? -Spezialfall- innerhalb des Forums Sozialrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Mutterschutzgeld, wie hoch? -Spezialfall- ich habe eine Frage zum Mutterschutzgeld. Fakten: 1. Kind wurde am 02.03.2010 geboren. Zu der Zeit war die Mutter fest angestellt und hatte einen Nettolohn von 1500 Euro. Das Geld im Mutterschutz wurde danach berechnet und gezahlt. Alles prima. Die Mutter hatte 2 Jahre Elternzeit und ist noch in der Firma beschäftigt. Sie arbeitet zwar nicht, ist aber noch angestellt. Da Sie in der Elternzeit ist arbeitet sie nicht voll, sondern hat bei einer anderen Firma mit Erlaubnis des Arbeitgebers einen 400-Euro-Job. Nun ist die Mutter wieder schwanger. Termin für das 2. Kind: 05.03.2012. Frage: Wie berechnet sich nun die Höhe der Bezüge im Mutterschutz? Es gab bei 3 Anrufen bei der Krankenkasse immer wieder verscheidene Aussagen: 1. Aussage: Mutterschutzgeld richtet sich nach den 400 Euro. 2. Aussage: Mutterschutzgeld liegt beim Minimum mit 13 € am Tag 3. Aussage: Es gibt eine Gerichtsentscheidung das die Höhe des Geldes nach dem Hauptjob berechnet wird (Grundlage 1500 € Netto), weil die Mutter diesen ja noch inne hat. Auch wenn sie in der Elternzeit ist. Hätte sie den Hauptjob nicht mehr, würde der 400 € Job als Grundlage dienen, jedoch minimal bei 13 € am Tag liegen. Meine Frage: Greift nun bei der Mutter wirklich der Hauptjob mit 1500 € pro Monat als Grundlage? Falls ja, wo kann ich darüber ein Urteil oder einen Gesetzestext finden? Gruß, xfighter Geändert von xfighter (22.08.2011 um 12:29 Uhr). |
| |||
| AW: Mutterschutzgeld, wie hoch? -Spezialfall- Also ich tendiere zu 13 Euro täglich. Da der Rest von den 1500 ja damals vom AG gekommen ist. Der hat aber zur Aufstockung von 390 auf 1500 keine Verpflichtung. Demnach gibt es nur die 13 mal 30 also 390 euro. Elterngeld dann aber vermutlich wieder von den 1500 berechnet. |
| |||
| AW: Mutterschutzgeld, wie hoch? -Spezialfall- Da einem, wenn man in Elternzeit ist und keine Beschäftigung ausübt kein Mutterschaftsgeld zusteht, schätze ich, dass sich hier das Mutterschaftsgeld nach dem 400€ Job berechnet http://www.mutterschaftsgeld.de/Merkblatt.htm
__________________ Zitat:
|
| |||
| AW: Mutterschutzgeld, wie hoch? -Spezialfall- Hallo, le_streets hat Recht: Da die TE sich nach wie vor in einem Beschäftigungsverhältnis befindet, wird das MUG in Höhe des täglichen Nettoentgelts der Hauptbeschäftigung, maximal aber in Höhe von 13,- Euro täglich gezahlt. (§ 200 Abs.2, Satz 1 + 2 RVO) Wenn die Elternzeit während der Mutterschutzfrist endet, müsste der Arbeitgeber ab diesem Zeitpunkt bis zum täglichen Nettoentgelt aufstocken (=Arbeitgeberzuschuss). Wenn das Beschäftigungsverhältnis jedoch beendet wäre, würde das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes gezahlt. Dann gäbe es aber auch keine Elternzeit( Keine Beschäftigung = keine Elternzeit). MfG ratte1 |
| |||
| AW: Mutterschutzgeld, wie hoch? -Spezialfall- Zitat:
__________________ Zitat:
|
| |||
| AW: Mutterschutzgeld, wie hoch? -Spezialfall- danke an ratte für die erklärung. halte mich nicht für dumm, aber ein paar fragen habe ich dabei noch ;-). beim ersten kind hatte die mutter während des mutterschutzes aber mehr als 13 euro erhalten. lag das daran das der arbeitgeber aufgestockt hat? musste er das? muss er das wieder machen? fakt im moment: die mutter hat 1 jahr elternzeit beantragt. diese endet (geburt 1. kind war 02.03.2011) ja dann am 02.03.2011. richtig? wenn dem so ist, rattes aussagen nach, müsste der arbeitgeber für die zeit vom 02.03.2011 bis zum geburtstermin das gehalt aufstocken, richtig? was heisst "TE" in deinen ausführungen, ratte? |
| |||
| AW: Mutterschutzgeld, wie hoch? -Spezialfall- Zitat:
|
| |||
| AW: Mutterschutzgeld, wie hoch? -Spezialfall- Der Link gilt für Frauen die nicht selbst Mitglied in der gesetzlichen KV sind (sondern familienversichert oder privat krankenversichert), also nicht für den hier vorgetragenen Fall. MfG ratte1 |
| |||
| AW: Mutterschutzgeld, wie hoch? -Spezialfall- Zitat:
Zitat:
TE=Threadersteller=Du. MfG ratte1 |
| |||
| AW: Mutterschutzgeld, wie hoch? -Spezialfall- ok, das habe ich verstanden. wie würde es sich verhalten, wenn der vom arbeitgeber schriftlich eine elternzeit bis zum 17.03.2012 bestätigt wurde? noch einmal: geburt kind 02.03.2010 ende der elternzeit durch ag bestätigt: 17.03.2012 könnte das nachteile mit sich bringen? |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Mutterschutzgeld / Wechsel Steuerklasse - gegenüber Arbeitsgeber zu begründen ? | Sozialrecht | 19.07.2010 14:13 |
| Wie hoch... | Kostenrecht | 14.02.2008 22:03 |
| Befristung Spezialfall / erneuete Befristung nach 1 Jahr Pause | Arbeitsrecht | 22.02.2007 14:23 |
| Elternzeit, neue Schwagerschaft, Mutterschutzgeld | Arbeitsrecht | 30.01.2007 21:41 |
| Spezialfall (natürlich nur fiktiv...) | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 11.07.2006 14:54 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios