Dies ist eine Diskussion zu Muß man das? innerhalb des Forums Sozialrecht
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| Laut Job Center soll A sich um eine versicherungspflichtige Arbeit bemühen,was heutzutage nicht unbedingt einfach ist.A ist aber sehr bemüht nur leider bislang ohne Erfolg. A soll nun lt Sachbearbeiter die Jobs kündigen,um eine neue Stelle anzutreten.Im Bewerbungsgespräch stellt sich heraus,das es sich ebenfalls um einen 400€ Job handelt und A zudem auch Abends arbeiten müßte. Ist A dazu verpflichtet seine Arbeit zu kündigen,um die neue Arbeit aufzunehmen?Finanziell hätte dieses keinerlei Vorteile für beide Seiten. Und inwiefern ist es einem Alleinerziehenden mit zwei Kindern dieses Alters zuzumuten,das er bis 22.00 Uhr arbeiten gehen muß? Ist es wirklich so,das A "Sanktionen" zu befürchten hat?
__________________ Auge um Auge , Zahn um Zahn - Du sollst Gleiches nicht mit Gleichem vergelten |
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| AW: Muß man das? Zitat:
Zitat:
A sollte sich die Arbeitszeiten schriftlich geben lassen. Erst wenn A die Information vom Arbeitgeber hat, sollte A die Stelle ablehnen. Zitat:
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