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Muß man das?

Dies ist eine Diskussion zu Muß man das? innerhalb des Forums Sozialrecht

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  • 1 Post By Casa

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  #1 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 15:55
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Question Muß man das?

Angenommen A ist alleinerziehend,2 Kinder (11/4))bezieht Hartz4 und hat 2 Jobs auf 400€ Basis.
Laut Job Center soll A sich um eine versicherungspflichtige Arbeit bemühen,was heutzutage nicht unbedingt einfach ist.A ist aber sehr bemüht nur leider bislang ohne Erfolg.
A soll nun lt Sachbearbeiter die Jobs kündigen,um eine neue Stelle anzutreten.Im Bewerbungsgespräch stellt sich heraus,das es sich ebenfalls um einen 400€ Job handelt und A zudem auch Abends arbeiten müßte.
Ist A dazu verpflichtet seine Arbeit zu kündigen,um die neue Arbeit aufzunehmen?Finanziell hätte dieses keinerlei Vorteile für beide Seiten.
Und inwiefern ist es einem Alleinerziehenden mit zwei Kindern dieses Alters zuzumuten,das er bis 22.00 Uhr arbeiten gehen muß?
Ist es wirklich so,das A "Sanktionen" zu befürchten hat?
__________________
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  #2 (permalink)  
Alt 28.01.2012, 16:24
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AW: Muß man das?

Zitat:
Und inwiefern ist es einem Alleinerziehenden mit zwei Kindern dieses Alters zuzumuten,das er bis 22.00 Uhr arbeiten gehen muß?
Nicht zumutbar, wenn keine Betreuung für die Kinder vorhanden ist.

Zitat:
Ist es wirklich so,das A "Sanktionen" zu befürchten hat?
Eine Sanktion wäre in dem Falle rechtswidrig.



A sollte sich die Arbeitszeiten schriftlich geben lassen.
Erst wenn A die Information vom Arbeitgeber hat, sollte A die Stelle ablehnen.


Zitat:
Angenommen A ist alleinerziehend,2 Kinder (11/4))bezieht Hartz4 und hat 2 Jobs auf 400€ Basis.
Ferner besteht bei mind. einem dieser Jobs bereits Sozialversicherungspflicht.
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