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Missbrauchsgebühren fällig ??

Dies ist eine Diskussion zu Missbrauchsgebühren fällig ?? innerhalb des Forums Sozialrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 13:48
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Missbrauchsgebühren fällig ??

der A klagt gegen den Sozialversicherungsträger B vor dem Sozialgericht.

Er verliert und ihm werden 150 € Missbrauchsgebühren auferlegt.

Er legt Berufung ein.

Frage:
Wann ist die Missbrauchsgebühr fällig ?

Gruß kosakenzipfel
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  #2 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 14:19
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AW: Missbrauchsgebühren fällig ??

Das sind verschuldenskosten.

Die können auferlegt werden, wenn die Rechtsverfolgung keine Aussicht auf Erfolg bietet und das Gericht vor Erhebung der Gebühren auf diesen Umstand hingewiesen hat.

Wobei ich bei der Höhe jedoch davon ausgehe, dass der Kläger kein Leistungsempfänger / Versicherter im Sinne des § 183 SGG ist und daher gem. § 184 Abs. 2 SGG die Gerichtskosten des Verfahrens zu tragen hat.
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  #3 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 16:14
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AW: Missbrauchsgebühren fällig ??

Da war meine Frage wohl etwas unpräzise:

Ist die Missbrauchsgebühr zur Zahlung fällig
a) nach Abschluß der Berufung (natürlich nur wenn die Gebühr dann aufrechterhalten bleibt), oder
b) nach Ende der ersten Instanz (mit der Option auf Rückzahlung nach der Berufung)
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  #4 (permalink)  
Alt 18.01.2012, 16:56
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AW: Missbrauchsgebühren fällig ??

Das Urteil entfaltet erst Rechtskraft, wenn der Instanzenzug beendet ist und das Urteil rechtskräftig ist. Eventuelle Kosten sind daher erst anch Abschluss des gesamten Verfahrens zu zahlen, also wenn z.B. über die Berufung entschieden wurde oder die Klage zurückgenommen wird.

Ausnahme könnte sein, wenn eine vorläufige Vollstreckbarkeit festgelegt wurde.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 19:19
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AW: Missbrauchsgebühren fällig ??

Der A hat heute mit dem Sozialgericht telefoniert wg. der Fälligkeit.

Von dort bekam er die Auskunft, das die Gebühr in jedem Fall zu bezahlen ist, also unabhängig von der Rechtskraft des Urteils und unabhängig von dessen Vollstreckbarkeit.

Und weil der A klug ist, bezahlt er halt erstmal.

Er bekommt`s ja wahrscheinlich nach der zweiten Instanz wieder.
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  #6 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 19:53
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AW: Missbrauchsgebühren fällig ??

Das halte ich zwar nicht für richtig, aber das Geld zurück zu erhalten sollte ein geringeres Problem sein, als sich mit dem Gericht zu streiten.
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  #7 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 21:16
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AW: Missbrauchsgebühren fällig ??

Ist das denn vernünftig auch noch in Berufung zu gehen, wenn man schon in der ersten Instanz Missbrauchsgebühren zahlen muss?
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  #8 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 22:05
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AW: Missbrauchsgebühren fällig ??

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
... aber das Geld zurück zu erhalten sollte ein geringeres Problem sein, als sich mit dem Gericht zu streiten.
Die Geschäftsstelle des Gerichts hat es dem A anheim gestellt, einen Antrag auf Aussetzung der Zahlung bis zum Ende der Berufung zu stellen.

Der A sieht das Ganze nun als zinsloses Darlehen an die Staatskasse.

Kosten: 150 €/4 %/180 Tage = 3 €.
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  #9 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 23:19
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AW: Missbrauchsgebühren fällig ??

Zitat:
Ist das denn vernünftig auch noch in Berufung zu gehen, wenn man schon in der ersten Instanz Missbrauchsgebühren zahlen muss?
Man sagt uns ja nicht, ob es die üblichen Gerichtskosten sind oder ob es tatsächlich eine Missbrauchsgebühr ist.
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  #10 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 11:10
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AW: Missbrauchsgebühren fällig ??

Zitat:
Zitat von Casa Beitrag anzeigen
Man sagt uns ja nicht, ob es die üblichen Gerichtskosten sind oder ob es tatsächlich eine Missbrauchsgebühr ist.
Guckst Du in #1:
"Er verliert und ihm werden 150 € Missbrauchsgebühren auferlegt."
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